Meldungen
Publikationsnummer: HR02-1005707223, Handelsregister-Amt Bern, (36)
SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken, in Bern, CHE-105.996.839, Genossenschaft (SHAB Nr. 124 vom 01.07.2019, Publ. 1004663421).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Frei, Corinne, von Lausanne, in Lausanne, mit Einzelprokura.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Mäder-Garamvölgyi, Anna, von Köniz, in Wabern (Köniz), Präsidentin der Verwaltung, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsidentin, mit Einzelunterschrift];
Höhn, Marcel, von Horgen, in Zürich, Vizepräsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift [bisher: von Hirzel, Vizepräsident, mit Einzelunterschrift];
Rihs, David, von Safnern, in Coppet, Vizepräsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung];
Buhler, Michel, von La Chaux-de-Fonds, in Carouge GE, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
Howald, Daniel, von Basel, in Brissago, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
Loebell Rechsteiner, Irene, von Zürich, in Zürich, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
Mona, Caterina, von Quinto, in Zürich, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
Chiquet, Karin, von Lauperswil, in Heimberg, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Hettich, Martin, von Zürich, in Bern, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivprokura zu zweien];
Lehmann, Annette Miriam, von Merishausen, in Bern, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivprokura zu zweien].
Publikationsnummer: HR02-1004663421, Handelsregister-Amt Bern, (36)
SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken, in Bern, CHE-105.996.839, Genossenschaft (SHAB Nr. 150 vom 07.08.2017, Publ. 3682091).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Calderon, Daniel, von Genf und Freiburg, in Genf, Vizepräsident, mit Einzelunterschrift;
Baier, Lionel, von Prilly, in Lausanne, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Lutz, Gertrud Franzisca, von Medel (Lucmagn), in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Schweizer, Werner, von Oensingen, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Castelli, Niccolò, von Melide, in Lugano, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung;
Lusser, Francine, von Altdorf (UR), in Genève, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung;
Monnard, Pierre, von Attalens, in Thalwil, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung;
Rossi, Corinne, von Riva San Vitale, in Zürich, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
Publikationsnummer: 3761563, Handelsregister-Amt Zürich
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
SUISA PROLITTERIS SSA SUISSIMAGE SWISSPERFORM: Gemeinsamer Tarif 3a Die Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten hat mit Beschluss vom
- Nachstehend wird für die ein zelnen Nutzungen festgehalten, für welche Repertoires die Be willigung gemäss diesem Tarif gilt und für welche eine geson derte Bewilligung erforderlich ist. 2.3 Der Empfang von Werken und Leistungen im Rahmen von sog. on-demand Diensten ist nicht durch diesen Tarif geregelt. B. Verwertungsgesellschaften 3 Die SUISA ist für diesen Tarif Vertreterin der Verwertungsge sellschaften ' PROLITTERIS ' SOCIETE SUISSE DES AUTEURS (SSA) ' SUISA ' SUISSIMAGE ' SWISSPERFORM C. Vergütung 4 Die Vergütung berechnet sich nach der Fläche, bzw. für music on-hold nach der Zahl der Amtslinien. Fläche ist diejenige Fläche, auf welcher Sendungen/Auffüh rungen/Vorführungen hörbar oder sichtbar sind, einschliess lich der von Mobiliar belegten Fläche sowie einschliesslich der Fläche der Gästezimmer. Ist die Fläche nicht bestimmbar, wohl aber die Anzahl Plätze, so gilt pro Platz eine Fläche von 5 m². 5 Basisvergütung Auf Flächen bis 1000 m² und/oder für bis zu 200 Amtslinien be trägt die Basisvergütung pro Kalendermonat und pro Nutzungsort (Geschäft, Laden, Betrieb etc.): 6 Zusatzvergütung Auf Flächen über 1000 m2 und/oder für mehr als 200 Amtslinien ist zusätzlich zur Basisvergütung eine weitere Vergütung für die übersteigende Fläche bzw. Anzahl Amtslinien pro Kalendermonat und pro Nutzungsort zu entrichten: 7 Besondere Bestimmungen für Gefängniszellen Für die Betreiber von Gefängnissen wird die Vergütung aus schliesslich gemäss Ziffer 5 berechnet, Ziffer 6 ist nicht anwendbar. 8 Rabatt für Inkassoerleichterungen 8.1 Kunden, die die Vergütung für die unter diesen Tarif fallenden Nutzungen an die Billag AG bezahlen, erhalten folgende Ra batte, sofern sie die Bedingungen des vorliegenden Tarifs ein halten: ' 10 % auf die Entschädigungen gemäss Ziffer 5 ' 10 % auf die Entschädigungen gemäss Ziffer 6 8.2 Kunden, auf die eine der vier folgenden Bedingungen zutrifft, erhalten einen Rabatt von 5 % auf die Vergütungen gemäss Ziffern 5 und 6, sofern sie die Bedingungen des vorliegenden Tarifs einhalten: ' Der Kunde hat bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems gemäss RTVG die Vergütung gemäss GT 3a an die Billag AG bezahlt. ' Der Kunde ist im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Ab gabesystems gemäss RTVG direkt bei der SUISA angemeldet und
Publikationsnummer: 3682091, Handelsregister-Amt Bern, (36)
SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken, in Bern, CHE-105.996.839, Genossenschaft (SHAB Nr. 114 vom 15.06.2016, Publ. 2890849).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Meier, Dieter Dr., von Obersiggenthal, in Bern, Direktor, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Horber, Salome, von Aadorf, in Bern, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Blank, Valentin, von Starrkirch-Wil, in Bern, Direktor, mit Einzelunterschrift.
Publikationsnummer: 3225977, Handelsregister-Amt Zürich
"EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
SUISA PROLITTERIS SSA SUISSIMAGE SWISSPERFORM: Gemeinsamer Tarif 4i Die Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten hat mit Beschluss vom
- des Folgemonats in Kraft. 4.2 für Geräte, die hauptsächlich die Speicherung und Wiederga be von geschützten Werken und Leistungen audiovisueller Natur erlauben Für während der Tarifdauer auf den Markt kommende neue Geräte mit Speichergrössen ab 4 TB gilt folgende zusätzliche Regelung: Die Leerträgervergütung beträgt maximal 10 % des Listenpreises. Die an den Tarifverhandlungen beteiligten Nut zerverbände informieren die SUISA bis spätestens am 20. eines Monats über das Vorliegen entsprechender Reduktionsgrün de. Die reduzierte Leerträgervergütung tritt für das entspre chende Produkt am 1. des Folgemonats in Kraft. 4.3 für Smartphones Für Geräte mit Speichergrössen höher als 128 GB gilt folgende Regelung: Die Leerträgervergütung berechnet sich je GB nach den Beträgen, die für Geräte mit einer Speicherkapazität bis einschliesslich 128 GB gelten, beträgt jedoch maximal 2 % des Listenpreises. Die an den Tarifverhandlungen beteiligten Nut zerverbände informieren die SUISA bis spätestens am 20. eines Monats über das Vorliegen entsprechender Reduktionsgrün de. Die reduzierte Leerträgervergütung tritt für das entspre chende Produkt am 1. des Folgemonats in Kraft. 4.4 für Tablets Für während der Tarifdauer auf den Markt kommende neue Geräte mit Speichergrössen höher als 128 GB gilt folgende Re gelung: Die Leerträgervergütung berechnet sich je GB nach den Beträgen, die für Geräte mit einer Speicherkapazität bis einschliesslich 128 GB gelten, beträgt jedoch maximal 5 % des Listenpreises. Die an den Tarifverhandlungen beteiligten Nut zerverbände informieren die SUISA bis spätestens am 20. eines Monats über das Vorliegen entsprechender Reduktionsgrün de. Die reduzierte Leerträgervergütung tritt für das entspre chende Produkt am 1. des Folgemonats in Kraft. 4.5 Ab rechtskräftiger Genehmigung dieses Tarifs wird die Vergü tung verdoppelt für Leerträger, die der SUISA trotz einmaliger schriftlicher Abmahnung erneut nicht gemäss den Bestim mungen dieses Tarifs gemeldet werden. 4.6 Mitglieder von massgebenden Verbänden von Herstellern oder Importeuren, welche die Verwertungsgesellschaften in ihren Aufgaben unterstützen, erhalten einen Rabatt von 5 %, wenn sie alle tariflichen Verpflichtungen einhalten. 4.7 Die in diesem Tarif vorgesehenen Vergütungsbeträge verste hen sich ohne Mehrwertsteuer. Soweit aufgrund einer zwin genden objektiven Steuerpflicht oder der Ausübung eines Wahlrechtes eine Mehrwertsteuer abzurechnen ist, ist diese vom Hersteller oder Importeur zum jeweils anwendbaren Steuersatz (2017: Normalsatz 8 %, reduzierter Satz 2.5 %) zu sätzlich geschuldet. Massgebender Zeitpunkt für das Entstehen der Vergütungspflicht Soweit die Verträge mit der SUISA nichts anderes bestimmen, entsteht die Vergütungspflicht 5.1 für den Importeur: mit dem Import in die Schweiz. 5.2 für den Hersteller: mit der Auslieferung aus seinem Werk oder aus seinen eigenen Lagern. Rückerstattung Bezahlte Vergütungen werden dem Hersteller oder Importeur zurückerstattet: 6.1 für nachweislich aus der Schweiz exportierte Leerträger. 6.2 Die Rückerstattung erfolgt in Form der Verrechnung mit den geschuldeten Vergütungen. Abrechnung 7.1 Hersteller und Importeure geben der SUISA alle Angaben be kannt, die für die Berechnung der Vergütung erforderlich sind, insbesondere pro Kategorie von vergütungspflichtigen Leer trägern ' die Zahl der hergestellten oder importierten Leerträger so wie deren Speicherkapazität ' die Zahl der exportierten Leerträger sowie deren Speicher kapazität (unter Beilage von Kopien entsprechender Zoll dokumente). 7.2 Diese Angaben und Belege sind, soweit nichts anderes verein bart wird, getrennt nach Gerätekategorie, monatlich, innert 20 Tagen nach jedem Monatsende, einzureichen. 7.3 Hersteller und Importeure gewähren der SUISA zur Prüfung der Angaben auf Verlangen Einsicht in ihre Bücher und Lager. Die SUISA kann eine entsprechende Bestätigung der Kontroll stelle des Herstellers oder Importeurs verlangen. Die Prüfung kann durch einen unabhängigen Dritten vorgenommen wer den, dessen Kosten der Hersteller oder Importeur trägt, wenn gemäss der Prüfung die Angaben unvollständig oder falsch waren, sonst derjenige, der den Dritten beizuziehen wünschte. 7.4 Werden die Angaben auch nicht nach einer schriftlichen Mah nung innert Nachfrist eingereicht, so kann die SUISA die nö tigen Erhebungen auf Kosten des Herstellers oder Importeurs durchführen oder durchführen lassen; sie kann ferner die An gaben schätzen und gestützt darauf Rechnung stellen. Auf grund geschätzter Angaben erstellte Rechnungen gelten als vom Hersteller oder Importeur anerkannt, wenn er nicht in nert 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollständige und korrekte Angaben nachliefert. Zahlungen 8.1 Alle Rechnungen der SUISA sind innert 30 Tagen zahlbar. 8.2 Sofern der Kunde seinen Verpflichtungen nicht oder nur un genügend nachkommt kann die SUISA monatliche oder an dere Akonto-Zahlungen sowie Sicherheiten verlangen. Gültigkeitsdauer 9.1 Dieser Tarif tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt von den Importeuren oder Herstellern an den Detailhandel oder direkt an den Konsumenten verkauften Leerträger. Er gilt bis zum 31. Dezember 2018. 9.2 Bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse kann der Tarif vor zeitig revidiert werden. 9.3 Die Gültigkeitsdauer des Tarifs verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr bis längstens am 31. Dezember 2020, wenn er nicht von einem der Verhandlungspartner durch schriftli che Anzeige an den anderen ein Jahr vor Ablauf gekündigt wird. Eine solche Kündigung schliesst einen weiteren Verlän gerungsantrag an die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutz rechten nicht aus. 9.4 Ist nach Ablauf dieses Tarifs und trotz eingereichtem Geneh migungsgesuch noch kein Folgetarif in Kraft, verlängert sich die Gültigkeitsdauer des vorliegenden Tarifs übergangsweise Speicherkapazität Urheberrechte Verwandte Schutzrechte Gesamt pro GB ' bis und mit 4 GB CHF 0.4725 CHF 0.1575 CHF 0.6300 ' bis und mit 8 GB CHF 0.4290 CHF 0.1430 CHF 0.5720 ' bis und mit 16 GB CHF 0.2490 CHF 0.0830 CHF 0.3320 ' bis und mit 32 GB CHF 0.1914 CHF 0.0638 CHF 0.2552 ' über 32 GB CHF 0.1494 CHF 0.0498 CHF 0.1992 Speicherkapazität Urheberrechte Verwandte Schutzrechte Gesamt pro GB ' bis und mit 250 GB CHF 0.0637 CHF 0.0213 CHF 0.085 ' bis und mit 1 TB CHF 0.0375 CHF 0.0125 CHF 0.050 ' bis und mit 2 TB CHF 0.0225 CHF 0.0075 CHF 0.030 ' über 2 TB CHF 0.0150 CHF 0.0050 CHF 0.020 Speicherkapazität Urheberrechte Verwandte Schutzrechte Gesamt pro GB ' bis und mit 4 GB CHF 0.087 CHF 0.021 CHF 0.108 ' bis und mit 8 GB CHF 0.072 CHF 0.018 CHF 0.090 ' bis und mit 16 GB CHF 0.058 CHF 0.014 CHF 0.072 ' bis und mit 32 GB CHF 0.050 CHF 0.013 CHF 0.063 ' bis und mit 64 GB CHF 0.042 CHF 0.010 CHF 0.052 ' bis und mit 128 GB CHF 0.040 CHF 0.010 CHF 0.050 Speicherkapazität Urheberrech te Verwandte Schutzrechte Gesamt pro GB ' bis und mit 16 GB CHF 0.1071 CHF 0.0304 CHF 0.1375 ' bis und mit 32 GB CHF 0.0850 CHF 0.0250 CHF 0.1100 ' bis und mit 64 GB CHF 0.0717 CHF 0.0203 CHF 0.0920 ' bis und mit 128 GB CHF 0.0700 CHF 0.0200 CHF 0.0900
bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist gegen den Genehmigungsbeschluss der Schiedskommission betreffend den Folgetarif.
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Publikationsnummer: 2890849, Handelsregister-Amt Bern, (36)
SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken, in Bern, CHE-105.996.839, Genossenschaft (SHAB Nr. 153 vom 11.08.2015, Publ. 2315459).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ruey, Gérard, von Gland, in Lausanne, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Rihs, David, von Safnern, in Coppet, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
Publikationsnummer: 2315459, Handelsregister-Amt Bern, (36)
SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken, in Bern, CHE-105.996.839, Genossenschaft (SHAB Nr. 178 vom 16.09.2013, Publ. 1078771).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Nabholz-Heidegger, Lili Dr., von Zürich und Flumenthal, in Zollikon, Präsidentin, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Mäder-Garamvölgyi, Anna, von Köniz, in Wabern (Köniz), Präsidentin, mit Einzelunterschrift;
Höhn, Marcel, von Hirzel, in Zürich, Vizepräsident, mit Einzelunterschrift [bisher: Hoehn, Marcel, Vizepräsident ohne Zeichnungsberechtigung];
PricewaterhouseCoopers (CHE-308.775.052), in Bern, Revisionsstelle [bisher: PricewaterhouseCoopers (CH-035.9.019.917-2)].
Publikationsnummer: 1078771, Handelsregister-Amt Bern, (36)
SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken, in Bern, CH-035.5.014.140-9, Genossenschaft (SHAB Nr. 90 vom 09.05.2012, Publ. 6671592).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Radanowicz, Georg, von Basel, in Aathal-Seegräben, Vizepräsident, mit Einzelunterschrift;
Lyssy, Rolf, von Zürich, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Surchat, Jacqueline, von Rue, in Fribourg, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hoehn, Marcel, von Hirzel, in Zürich, Vizepräsident, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung];
Baier, Lionel, von Prilly, in Lausanne, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Howald, Daniel, von Basel, in Brissago, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Loebell Rechsteiner, Irene, von Zürich, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Publikationsnummer: 6671592, Handelsregister-Amt Bern, (36)
SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken, in Bern, CH-035.5.014.140-9, Genossenschaft (SHAB Nr. 112 vom 10.06.2011, S. 0, Publ. 6200738).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Dürler, Fiona, von St. Gallen, in Bern, mit Einzelprokura.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hettich, Martin, von Zürich, in Bern, mit Kollektivprokura zu zweien;
Lehmann, Annette Miriam, von Merishausen, in Bern, mit Kollektivprokura zu zweien.
Publikationsnummer: 6200738, Handelsregister-Amt Bern, (36)
SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken, in Bern, CH-035.5.014.140-9, Genossenschaft (SHAB Nr. 186 vom 25.09.2008, S. 4, Publ. 4664720).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Krakenberger, Mirjam, von Kilchberg ZH, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Bleuler, Andrea, von Zürich, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Lutz, Gertrud Franzisca, von Medel (Lucmagn), in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Mona, Caterina, von Quinto, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.