• SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken

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    Handelsregister-Nr.: CH-035.5.014.140-9
    Branche: Erbringung von Leasingdienstleistungen (immaterielle Vermögensgegenstände)

    Alter der Firma

    42 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken

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    Über SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken

    • SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken hat den Sitz in Bern und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Erbringung von Leasingdienstleistungen (immaterielle Vermögensgegenstände)».
    • Das Management der Organisation SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken besteht aus 16 Personen. Gegründet wurde die Organisation am 22.09.1981.
    • Der Handelsregistereintrag der Organisation wurde zuletzt am 23.03.2023 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Die Organisation SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken ist unter der UID CHE-105.996.839 eingetragen.
    • Unternehmen mit der gleichen Adresse: ISAN Switzerland, Kulturfonds Suissimage, Solidaritätsfonds Suissimage.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Leasingdienstleistungen (immaterielle Vermögensgegenstände)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Wahrung der Rechte der Urheber und Urheberinnen von audiovisuellen Werken sowie der Inhaber und Inhaberinnen von Urheberrechten an audiovisuellen Werken, die ihr zur kollektiven Verwertung übertragen werden, nach Möglichkeit Wahrnehmen im Sinne einer Geschäftsführung ohne Auftrag gemäss Art. 419 ff. OR von Rechten jener Urheber und Urheberinnen sowie Inhaber und Inhaberinnen von Urheberrechten, die nicht in der Lage sind, sie selber geltend zu machen, sowie Wahrnehmen von Rechten weiterer Berechtigter an audiovisuellen Werken; sie kann sich ganz allgemein für die Belange von Film und anderen audiovisuellen Werken sowie für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte einsetzen, sei dies allein oder durch Beteiligung an anderen Unternehmungen.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    PricewaterhouseCoopers AG
    Bern 25.09.2008

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Suissimage, Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an visuellen und audiovisuellen Werken
    • SUISSIMAGE, Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken

    SHAB 230323/2023 - 23.03.2023
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005707223, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken, in Bern, CHE-105.996.839, Genossenschaft (SHAB Nr. 124 vom 01.07.2019, Publ. 1004663421).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Frei, Corinne, von Lausanne, in Lausanne, mit Einzelprokura.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Mäder-Garamvölgyi, Anna, von Köniz, in Wabern (Köniz), Präsidentin der Verwaltung, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsidentin, mit Einzelunterschrift];
    Höhn, Marcel, von Horgen, in Zürich, Vizepräsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift [bisher: von Hirzel, Vizepräsident, mit Einzelunterschrift];
    Rihs, David, von Safnern, in Coppet, Vizepräsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung];
    Buhler, Michel, von La Chaux-de-Fonds, in Carouge GE, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
    Howald, Daniel, von Basel, in Brissago, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
    Loebell Rechsteiner, Irene, von Zürich, in Zürich, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
    Mona, Caterina, von Quinto, in Zürich, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
    Chiquet, Karin, von Lauperswil, in Heimberg, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Hettich, Martin, von Zürich, in Bern, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivprokura zu zweien];
    Lehmann, Annette Miriam, von Merishausen, in Bern, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Kollektivprokura zu zweien].

    SHAB 190701/2019 - 01.07.2019
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1004663421, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    SUISSIMAGE, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken, in Bern, CHE-105.996.839, Genossenschaft (SHAB Nr. 150 vom 07.08.2017, Publ. 3682091).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Calderon, Daniel, von Genf und Freiburg, in Genf, Vizepräsident, mit Einzelunterschrift;
    Baier, Lionel, von Prilly, in Lausanne, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Lutz, Gertrud Franzisca, von Medel (Lucmagn), in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Schweizer, Werner, von Oensingen, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Castelli, Niccolò, von Melide, in Lugano, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Lusser, Francine, von Altdorf (UR), in Genève, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Monnard, Pierre, von Attalens, in Thalwil, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Rossi, Corinne, von Riva San Vitale, in Zürich, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.

    SHAB 182/2017 - 20.09.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3761563, Handelsregister-Amt Zürich

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    SUISA PROLITTERIS SSA SUISSIMAGE SWISSPERFORM: Gemeinsamer Tarif 3a Die Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten hat mit Beschluss vom

  • November 2016 den Gemeinsamen Tarif 3a (Wahrnehmbarmachen von Sendungen sowie Nutzung von Ton- und Tonbildträgern, insbesondere Hintergrundmusik) genehmigt. Der Tarif wird nachstehend in deutscher Sprache publiziert. Er kann unentgeltlich in deutscher, französischer und italienischer Sprache bei SUISA, Bellariastr. 82, Postfach 782, 8038 Zürich, SUISA, Av. du Grammont 11 bis, 1007 Lausanne oder SUISA, Via Soldino 9, 6900 Lugano bezogen oder im Internet unter www.suisa.ch abgerufen werden. La Commission arbitrale fédérale pour la gestion de droits d'auteur et de droits voisins a, par décision du 7 novembre 2016, approuvé le tarif commun 3a (Communication publique d'émissions ainsi qu'utilisation de phonogrammes et vidéogrammes, notamment musique de fond ou d'ambiance). Le tarif est publié ciaprès en langue allemande. Il peut être obtenu gratuitement sur demande en français, allemand et italien auprès de SUISA, Bellariastr. 82, case postale 782, 8038 Zurich, SUISA, Av. du Grammont
  • bis, 1007 Lausanne ou bien SUISA, Via Soldino 9, 6900 Lugano ou consulté sur Internet sous www.suisa.ch. La Commissione arbitrale federale per la gestione dei diritti d'autore e dei diritti affini ha approvato, con decisione del 7 novembre 2016, la tariffa comune 3a (Diffusione di emissioni, Utilizzazione di supporti sonori e audiovisivi, in particolare musica di sottofondo). La tariffa è pubblicata qui sotto in lingua tedesca. Può essere richiesta gratuitamente in italiano, tedesco e francese, presso la SUISA, Bellariastr. 82, casella postale 782, 8038 Zurigo, SUISA, Av. du Grammont 11 bis, 1007 Losanna oppure SUISA, Via Soldino 9, 6900 Lugano o consultata sul sito internet www.suisa.ch. Gemeinsamer Tarif 3a Ab Inkrafttreten des neuen Abgabesystems gemäss RTVG bis 2021 Wahrnehmbarmachen von Sendungen sowie Nutzung von Ton- und Tonbildträgern, insbesondere Hintergrundmusik A. Gegenstand des Tarifs 1 Repertoires 1.1 Der Tarif bezieht sich auf Urheberrechte an ' literarischen Werken und Werken der bildenden Kunst des Re pertoires der ProLitteris ' dramatischen und musikdramatischen Werken des Reper toires der Société Suisse des Auteurs (SSA) ' nicht-theatralischen Musikwerken des Repertoires der SUISA (nachstehend «Musik») ' audiovisuellen Werken des Repertoires der SUISSIMAGE 1.2 Der Tarif bezieht sich ferner auf verwandte Schutzrechte an ' Darbietungen des Repertoires von SWISSPERFORM ' Handels-Tonträgern und Handels-Tonbildträgern, auf wel chen Darbietungen des Repertoires von SWISSPERFORM fest gelegt sind ' Radio- und Fernsehsendungen des Repertoires von SWISSPERFORM. 2 Verwendung der Repertoires 2.1 Der Tarif bezieht sich auf Nutzungen der folgenden Rechte in der Schweiz und in Liechtenstein: ' das Wahrnehmbarmachen von Radio- und Fernsehsendun gen oder von zugänglich gemachten Werken und Leistungen (Art. 10 Abs. 2 lit. f, Art. 33 Abs. 2 lit. e, Art. 35, Art. 37 lit. b und Art. 38 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 URG bzw. Art. 10 Abs. 2 lit. f, Art. 37 Abs. 2 lit. e, Art. 41, Art. 42 lit. b und Art. 43 i.V.m. Art. 25 Abs. 1 FL-URG); ' das Aufführen von Werken und Leistungen mittels Tonträger (Art. 10 Abs. 2 lit. c und Art. 35 URG bzw. Art. 10 Abs. 2 lit. c und Art. 41 FL-URG); ' das Vorführen von Werken und Leistungen mittels Tonbild träger (Art. 10 Abs. 2 lit. c und Art. 35 URG bzw. Art. 10 Abs. 2 lit. c und Art. 41 FL-URG). Beispiele für vom Tarif erfasste Nutzungen sind: ' Wiedergabe von Radiosendungen und Musikaufnahmen; ' Wiedergabe von Fernsehsendungen oder Filmen, sofern es sich nicht um mit Ort und Zeit angekündigte Filmvorführun gen oder um public viewing auf Bildschirmen mit einer Dia gonale von mehr als 3 Metern handelt; ' Betrieb interaktiver Multimedia-Terminals Hinsichtlich der Nutzung der o. g. Rechte ist der Tarif subsidiär gegenüber allen anderen Tarifen der schweizerischen Verwer tungsgesellschaften. Er bezieht sich daher insbesondere nicht auf Nutzungen, die in den folgenden Tarifen geregelt sind: ' Gemeinsamer Tarif E ' Gemeinsame Tarif H, Hb und HV ' Gemeinsame Tarife Ka und Kb ' Gemeinsamer Tarif L ' Gemeinsamer Tarif Ma ' Gemeinsame Tarife 3b und 3c Der vorliegende Tarif gilt demnach ' vorbehaltlich Ziff. 2.2 ' für die o. g. Nutzungen in allen Arten von Räumen, z. B. in Verkaufs geschäften, Restaurants, Aufenthaltsräumen, Arbeitsräumen, Sit zungszimmern, Seminarräumen, Gästezimmern (als solche gel ten Gäste- und Patientenzimmer, Zellen von Gefängnissen, Feri enwohnungen etc.), Museen, Ausstellungen etc., sowie für die akustische Untermalung von Warteschleifen in der Telekommu nikation. Allfällige Änderungen, die sich aus einem rechtskräftigen Ent scheid im Beschwerdeverfahren zum GT 3a Zusatz ergeben, wer den bei der Anwendung des vorliegenden Tarifs berücksichtigt. Hinsichtlich der Urheberrechte sind mit Zahlung der Vergütungen gemäss Buchstabe C ebenfalls die Rechte zur Aufnahme der Musik auf Tonträger zur Verwendung ausschliesslich bei Nutzungen ge mäss diesem Tarif abgegolten. 2.2 Einzelne Verwertungsgesellschaften vertreten nicht alle Nut zungsrechte gemäss Ziffer 2.
    1. Nachstehend wird für die ein zelnen Nutzungen festgehalten, für welche Repertoires die Be willigung gemäss diesem Tarif gilt und für welche eine geson derte Bewilligung erforderlich ist. 2.3 Der Empfang von Werken und Leistungen im Rahmen von sog. on-demand Diensten ist nicht durch diesen Tarif geregelt. B. Verwertungsgesellschaften 3 Die SUISA ist für diesen Tarif Vertreterin der Verwertungsge sellschaften ' PROLITTERIS ' SOCIETE SUISSE DES AUTEURS (SSA) ' SUISA ' SUISSIMAGE ' SWISSPERFORM C. Vergütung 4 Die Vergütung berechnet sich nach der Fläche, bzw. für music on-hold nach der Zahl der Amtslinien. Fläche ist diejenige Fläche, auf welcher Sendungen/Auffüh rungen/Vorführungen hörbar oder sichtbar sind, einschliess lich der von Mobiliar belegten Fläche sowie einschliesslich der Fläche der Gästezimmer. Ist die Fläche nicht bestimmbar, wohl aber die Anzahl Plätze, so gilt pro Platz eine Fläche von 5 m². 5 Basisvergütung Auf Flächen bis 1000 m² und/oder für bis zu 200 Amtslinien be trägt die Basisvergütung pro Kalendermonat und pro Nutzungsort (Geschäft, Laden, Betrieb etc.): 6 Zusatzvergütung Auf Flächen über 1000 m2 und/oder für mehr als 200 Amtslinien ist zusätzlich zur Basisvergütung eine weitere Vergütung für die übersteigende Fläche bzw. Anzahl Amtslinien pro Kalendermonat und pro Nutzungsort zu entrichten: 7 Besondere Bestimmungen für Gefängniszellen Für die Betreiber von Gefängnissen wird die Vergütung aus schliesslich gemäss Ziffer 5 berechnet, Ziffer 6 ist nicht anwendbar. 8 Rabatt für Inkassoerleichterungen 8.1 Kunden, die die Vergütung für die unter diesen Tarif fallenden Nutzungen an die Billag AG bezahlen, erhalten folgende Ra batte, sofern sie die Bedingungen des vorliegenden Tarifs ein halten: ' 10 % auf die Entschädigungen gemäss Ziffer 5 ' 10 % auf die Entschädigungen gemäss Ziffer 6 8.2 Kunden, auf die eine der vier folgenden Bedingungen zutrifft, erhalten einen Rabatt von 5 % auf die Vergütungen gemäss Ziffern 5 und 6, sofern sie die Bedingungen des vorliegenden Tarifs einhalten: ' Der Kunde hat bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems gemäss RTVG die Vergütung gemäss GT 3a an die Billag AG bezahlt. ' Der Kunde ist im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Ab gabesystems gemäss RTVG direkt bei der SUISA angemeldet und

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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