• Neugründung: So gründen Sie einfach Ihre Firma

    Statuten und Vollmachten verfassen. Zum Notar und zum Handelsregister. Wer eine Firma gründet, braucht viele Dokumente an vielen verschiedenen Orten. Deshalb berät Sie unser Team bei Ihrer Gründung und erstellt für Sie alle Unterlagen. So kommen Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer Firma.


    Einzelunternehmen

    CHF 250.00
    + ca. CHF 130.00
    Handelsregistergebühren

    GmbH

    CHF 750.00
    + ca. CHF 470.00
    Handelsregistergebühren

    Aktiengesellschaft

    CHF 900.00
    + ca. CHF 470.00
    Handelsregistergebühren

    Andere Rechtsform?

    Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

    Die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen

    In der Schweiz stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Die beliebtesten sind die GmbH, die AG und die Einzelfirma. Haben Sie sich noch nicht entschieden? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung oder lesen Sie hier mehr über die Formen.

    Einzelunternehmen | GmbH | Aktiengesellschaft

    Langjährige Erfahrung und persönliche Beratung

    Eine Gründung braucht viel Zeit und Vorkenntnisse. Gründen Sie mit Moneyhouse, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Bereits über 850 Gründer haben mit uns den ersten Schritt zur Selbstständigkeit gemacht.

    Häufige Fragen und Antworten dazu

    Fairer Preis und schnelle Gründung

    Bei Moneyhouse können Sie bereits ab CHF 250.00 gründen, es fallen zusätzlich Kosten beim Handelsregister an. Von der Bestellung bis zur Publikation im Handelsregister dauert es im Regelfall 2-3 Wochen.


    Wie können wir Ihnen helfen?

    Unser FAQ für Neugründer deckt viele offenen Fragen zum Thema Firmengründung ab.

    Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?
    Vereinbaren Sie direkt online einen kostenlosen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns:

    Telefon: +41 44 258 28 88 oder per E-Mail: crs@moneyhouse.ch
    Montag-Freitag: 8.30 - 11.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

    Hinweis zur Prüfung des Firmennamens:
    Bei der Gründung müssen Sie einen Namen für Ihre neue Firma angeben. Wir prüfen dabei, ob der Name den Anforderungen des Handelsregisters entspricht. Dies beinhaltet keine detaillierte Überprüfung, ob eventuell bestehende Markenrechte verletzt werden (Brand Clearance). Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie eine solche Überprüfung wünschen.

     

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