• Martin+Marianne Haefner Stiftung

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.7.002.646-8
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    0 Monate

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

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    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Martin+Marianne Haefner Stiftung

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
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    Über Martin+Marianne Haefner Stiftung

    • Martin+Marianne Haefner Stiftung hat den Sitz in Zürich, ist aktiv und im Bereich «Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen» tätig.
    • Das Management der am 13.12.2024 gegründeten Organisation Martin+Marianne Haefner Stiftung besteht aus 4 Personen.
    • Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 18.12.2024.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Organisation Martin+Marianne Haefner Stiftung lautet CHE-454.597.179.
    • Es sind 55 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: Abogado 1e-Stiftung, Abylsen Switzerland SA, Zweigniederlassung Zürich, amortec ag.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    Die Stiftung verfolgt ihren gemeinnützigen Zweck überwiegend in der Schweiz in den vier folgenden Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung schöpferischer, forschender und ausbildender Tätigkeiten hauptsächlich in der Schweiz auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: (a) Entwicklung neuer Technologien, insbesondere zur Förderung der Nachhaltigkeit und Ökologie; (b) Förderung der ökologischen und nachhaltigen Mobilität. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend und hat beispielhaften Charakter. Der zweite Wirkungskreis umfasst die Bekämpfung absoluter Armut im In- und hauptsächlich im Ausland durch die Förderung unter anderem von nachhaltigen Ökosystemen und dem Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung. In diesem Zusammenhang ist der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben und dem Schutz von Frauen in Notlagen eine gesonderte Bedeutung zuzuweisen. Der dritte Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung schöpferischer, forschender und ausbildender Tätigkeiten hauptsächlich in der Schweiz auf dem Gebiet der Kultur. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: (a) Bildende Kunst; (b) Musik- und Theaterwesen; (c) Filmwesen; (d) Literatur. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend und hat beispielhaften Charakter. Der vierte Wirkungskreis umfasst die Erhaltung und die Förderung der Artenvielfalt von Flora und Fauna und naturnaher Landschaften in der Schweiz. Mit Bezug auf sämtliche Zwecke können sowohl Einzelpersonen oder -projekte unterstützt werden als auch Zuwendungen an Institutionen ausgerichtet werden, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Das Hauptgewicht der Vergabungen soll auf die Wirkungskreise eins (Wissenschaft und Technik) und zwei (Armutsbekämpfung und Frauenförderung) gelegt werden. Den Grundsätzen von Nachhaltigkeit, Effizienz und Effektivität ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung zu tragen. Die Stiftung ist frei, eine oder mehrere sog. Unterstiftungen zu errichten und diese mit Mitteln auszustatten zur spezifischen Förderung einzelner dieser Wirkungskreise, und deren Stiftungsräte nach den in den jeweiligen Wirkungskreisen erforderlichen Kompetenzanforderungen zu besetzen. Solche Unterstiftungen sollen ebenfalls Martin+Marianne Haefner als Komponente ihres Namens tragen und deren Statuten denen der vorliegenden Statuten im Wesentlichen entsprechen. Die Stiftung und gegebenenfalls die Unterstiftungen dürfen keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke verfolgen und müssen politisch und konfessionell neutral sein.

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    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Marty Revision AG
    Luzern 18.12.2024

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Fondation Martin+Marianne Haefner
    • Martin+Marianne Haefner Foundation
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Martin+Marianne Haefner Stiftung

    SHAB 241218/2024 - 18.12.2024
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: HR01-1006207995, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Martin+Marianne Haefner Stiftung (Fondation Martin+Marianne Haefner) (Martin+Marianne Haefner Foundation), in Zürich, CHE-454.597.179, c/o Homburger AG, Hardstrasse 201, 8005 Zürich, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    12.12.2024.

    Zweck:
    Die Stiftung verfolgt ihren gemeinnützigen Zweck überwiegend in der Schweiz in den vier folgenden Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung schöpferischer, forschender und ausbildender Tätigkeiten hauptsächlich in der Schweiz auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik.

    Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage:
    (a) Entwicklung neuer Technologien, insbesondere zur Förderung der Nachhaltigkeit und Ökologie;
    (b) Förderung der ökologischen und nachhaltigen Mobilität. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend und hat beispielhaften Charakter. Der zweite Wirkungskreis umfasst die Bekämpfung absoluter Armut im In- und hauptsächlich im Ausland durch die Förderung unter anderem von nachhaltigen Ökosystemen und dem Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung. In diesem Zusammenhang ist der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben und dem Schutz von Frauen in Notlagen eine gesonderte Bedeutung zuzuweisen. Der dritte Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung schöpferischer, forschender und ausbildender Tätigkeiten hauptsächlich in der Schweiz auf dem Gebiet der Kultur.

    Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage:
    (a) Bildende Kunst;
    (b) Musik- und Theaterwesen;
    (c) Filmwesen;
    (d) Literatur. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend und hat beispielhaften Charakter. Der vierte Wirkungskreis umfasst die Erhaltung und die Förderung der Artenvielfalt von Flora und Fauna und naturnaher Landschaften in der Schweiz. Mit Bezug auf sämtliche Zwecke können sowohl Einzelpersonen oder -projekte unterstützt werden als auch Zuwendungen an Institutionen ausgerichtet werden, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Das Hauptgewicht der Vergabungen soll auf die Wirkungskreise eins (Wissenschaft und Technik) und zwei (Armutsbekämpfung und Frauenförderung) gelegt werden. Den Grundsätzen von Nachhaltigkeit, Effizienz und Effektivität ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung zu tragen. Die Stiftung ist frei, eine oder mehrere sog. Unterstiftungen zu errichten und diese mit Mitteln auszustatten zur spezifischen Förderung einzelner dieser Wirkungskreise, und deren Stiftungsräte nach den in den jeweiligen Wirkungskreisen erforderlichen Kompetenzanforderungen zu besetzen. Solche Unterstiftungen sollen ebenfalls Martin+Marianne Haefner als Komponente ihres Namens tragen und deren Statuten denen der vorliegenden Statuten im Wesentlichen entsprechen. Die Stiftung und gegebenenfalls die Unterstiftungen dürfen keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke verfolgen und müssen politisch und konfessionell neutral sein. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.

    Eingetragene Personen:
    Felder, Josef, von Entlebuch, in Luzern, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Haefner, Martin, von Zürich, in Erlenbach (ZH), Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Haefner, Marianne, von Rodersdorf, in Erlenbach (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Marty Revision AG (CHE-107.981.435), in Luzern, Revisionsstelle;
    Grimm Widmer, Andrea, von Zürich, in Winkel, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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