Meldungen
Publikationsnummer: UV02-0000003721, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 17.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 17.04.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich SVA gegen comexperts AG Klagende Partei: Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich SVA CHE-115.115.753 Röntgenstrasse 17
- Den Parteien wird bestätigt, dass eine die Rechtshängigkeit begründende Eingabe vom 28. Dezember 2023 beim Gericht eingegangen ist.
- Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um schriftlich im Doppel zum Rechtsöffnungsbegehren Stellung zu nehmen. Allfällige Beweismittel sind mit der Stellungnahme einzureichen. Diese Frist wird - bei Vorliegen zureichender Gründe - höchstens einmal und nur kurz erstreckt. Es wird keine Nachfrist angesetzt. Bei Säumnis wird Verzicht angenommen und aufgrund der Akten entschieden. 3. [Mitteilung]
- Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten im vorliegenden Verfahren nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des SchKG über die Betreibungsferien und den Rechtsstillstand. Geschäftsnummer: EB230904-C Entscheiddatum: 03.01.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 10 Tage Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach
Bemerkungen: Die Verfügung, das Gesuch und die dazugehörigen Beilagen können beim Bezirksgericht
Bülach bezogen werden.
Publikationsnummer: UV01-0000002055, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 05.05.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 05.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik gegen comexperts AG Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung des Handelsgerichts Zürich, HG220028-O Der Präsident hat am 29. April 2022 in Sachen SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, Bellariastr. 82, 8038 Zürich (Klägerin) gegen comexperts AG, Hertistr. 27a, 8304 Wallisellen (Beklagte) verfügt:
- Der Beklagten wird eine einmalige, kurze Nachfrist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um ihre Art. 222 Abs. 2 ZPO entsprechende Klageantwort in fünffacher Ausfertigung einzureichen; die Beilagen sind der Klageantwort (einschliesslich Verzeichnis der Beweismittel) in zweifacher Ausfertigung beizulegen. Bei Säumnis wird das Gericht entweder einen Endentscheid gestützt allein auf die klägerischen Vorbringen treffen, sofern die Angelegenheit spruchreif ist, oder zur Hauptverhandlung vorladen.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
[Als zureichende Gründe für eine Fristerstreckung gemäss Art. 144 Abs. 2 ZPO werden nur entweder die Zustimmung der Gegenpartei oder von der Partei nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Hintergründe anerkannt.]
Handelsgericht des Kantons Zürich
Publikationsnummer: UV01-0000002037, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.03.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 22.03.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik gegen comexperts AG Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung des Handelsgerichts Zürich, HG220028-O Der Präsident hat am 16. März 2022 in Sachen SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, Bellariastr. 82, 8038 Zürich (Klägerin) gegen comexperts AG, Hertistr. 27a, 8304 Wallisellen (Beklagte) verfügt:
- Das Doppel der Klage samt Beilagen bleibt durch Ablage in den Akten.
- Der Beklagten wird eine einmalige kurze Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um ihre Art. 222 Abs. 2 ZPO entsprechende Klageantwort in fünffacher Ausfertigung einzureichen, die Beilagen (einschliesslich Verzeichnis der Beweismittel) in zweifacher Ausfertigung. Reicht die Beklagte keine Klageantwort ein, so wird ihr eine kurze Nachfrist im Sinne von Art. 223 Abs. 1 ZPO angesetzt.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
[Als zureichende Gründe für eine Fristerstreckung gemäss Art. 144 Abs. 2 ZPO werden nur entweder die Zustimmung der Gegenpartei oder von der Partei nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Hinderungsgründe anerkannt.]
Handelsgericht des Kantons Zürich
Publikationsnummer: 4368367, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
comexperts AG, in Wallisellen, CHE-114.736.881, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 86 vom 05.05.2010, Publ. 5618592).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Senn, Patrick, von Eschenz, in Fällanden, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Zürich].
Publikationsnummer: 5618592, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
comexperts AG, in Zürich, CH-020.3.033.525-6, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 40 vom 27.02.2009, S. 22, Publ. 4901640).
Statutenänderung:
22.04.2010.
Sitz neu:
Wallisellen.
Domizil neu:
Hertistrasse 27a, 8304 Wallisellen.
Publikationsnummer: 4901640, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
comexperts AG, in Zürich, CH-020.3.033.525-6, Zwinglistrasse 34a, 8004 Zürich, Aktiengesellschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
17.02.2009.
Zweck:
Die Gesellschaft kann alle Arten von Kommunikationsdienstleistungen erbringen, insbesondere Kommunikationsausbildung, Kommunikations- und Unternehmensberatung, Marketingkommunikation und Public Relations sowie Beratungen im Bereich des Kommunikationsrechts. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und für diese Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Sekretariat und Logistik erbringen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen..
Aktienkapital:
CHF 100'000.00.
Liberierung Aktienkapital:
CHF 100'000.00.
Aktien:
500 Namenaktien zu CHF 100.00 (Stimmrechtsaktien) und 50 Namenaktien zu CHF 1'000.00.
Publikationsorgan:
SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen.
Vinkulierung:
Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung des Gründers vom 17.02.2009 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.
Eingetragene Personen:
Senn, Patrick, von Eschenz, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.