• comexperts AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.033.525-6
    Branche: Erbringung von PR-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    15 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu comexperts AG

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    Über comexperts AG

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von PR-Dienstleistungen

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    Die Gesellschaft kann alle Arten von Kommunikationsdienstleistungen erbringen, insbesondere Kommunikationsausbildung, Kommunikations- und Unternehmensberatung, Marketingkommunikation und Public Relations sowie Beratungen im Bereich des Kommunikationsrechts. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und für diese Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Sekretariat und Logistik erbringen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: comexperts AG

    SHAB 220505/2022 - 05.05.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002055, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 05.05.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 05.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik gegen comexperts AG Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung des Handelsgerichts Zürich, HG220028-O Der Präsident hat am 29. April 2022 in Sachen SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, Bellariastr. 82, 8038 Zürich (Klägerin) gegen comexperts AG, Hertistr. 27a, 8304 Wallisellen (Beklagte) verfügt:

    1. Der Beklagten wird eine einmalige, kurze Nachfrist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um ihre Art. 222 Abs. 2 ZPO entsprechende Klageantwort in fünffacher Ausfertigung einzureichen; die Beilagen sind der Klageantwort (einschliesslich Verzeichnis der Beweismittel) in zweifacher Ausfertigung beizulegen. Bei Säumnis wird das Gericht entweder einen Endentscheid gestützt allein auf die klägerischen Vorbringen treffen, sofern die Angelegenheit spruchreif ist, oder zur Hauptverhandlung vorladen.
    2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

    [Als zureichende Gründe für eine Fristerstreckung gemäss Art. 144 Abs. 2 ZPO werden nur entweder die Zustimmung der Gegenpartei oder von der Partei nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Hintergründe anerkannt.]
    Handelsgericht des Kantons Zürich

    SHAB 220322/2022 - 22.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002037, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.03.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 22.03.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik gegen comexperts AG Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung des Handelsgerichts Zürich, HG220028-O Der Präsident hat am 16. März 2022 in Sachen SUISA, Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik, Bellariastr. 82, 8038 Zürich (Klägerin) gegen comexperts AG, Hertistr. 27a, 8304 Wallisellen (Beklagte) verfügt:

    1. Das Doppel der Klage samt Beilagen bleibt durch Ablage in den Akten.
    2. Der Beklagten wird eine einmalige kurze Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um ihre Art. 222 Abs. 2 ZPO entsprechende Klageantwort in fünffacher Ausfertigung einzureichen, die Beilagen (einschliesslich Verzeichnis der Beweismittel) in zweifacher Ausfertigung. Reicht die Beklagte keine Klageantwort ein, so wird ihr eine kurze Nachfrist im Sinne von Art. 223 Abs. 1 ZPO angesetzt.
    3. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

    [Als zureichende Gründe für eine Fristerstreckung gemäss Art. 144 Abs. 2 ZPO werden nur entweder die Zustimmung der Gegenpartei oder von der Partei nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Hinderungsgründe anerkannt.]
    Handelsgericht des Kantons Zürich

    SHAB 138/2018 - 19.07.2018
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 4368367, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    comexperts AG, in Wallisellen, CHE-114.736.881, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 86 vom 05.05.2010, Publ. 5618592).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Senn, Patrick, von Eschenz, in Fällanden, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Zürich].

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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