Auskünfte zu Werner Christian Landtwing
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Werner Christian Landtwing
Publikationsnummer: HR02-1006218116, Handelsregister-Amt Schwyz, (130)
Genossenschaft für Alterswohnungen Schwyz (G.f.A.), in Schwyz, CHE-106.613.199, Genossenschaft (SHAB Nr. 116 vom 17.06.2022, Publ. 1005498102).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Janser, Willy, von Ingenbohl, in Ibach, Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Imhof, Marc David, von Brig-Glis, in Schwyz, Mitglied und Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Landtwing, Werner Christian, von Zug, in Schwyz, Mitglied und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Gasser, Josef, von Schwyz, in Ingenbohl, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
Schwimmer, Stefan, von Ingenbohl, in Schwyz, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
Publikationsnummer: HR01-1005059300, Handelsregister-Amt Zug, (170)
Landtwing Familien-Stiftung, in Zug, CHE-453.719.184, c/o Bürgerrat der Stadt Zug, Fischmarkt , 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
25.10.1828.
Zweck:
Dieser disponible Ertrag solle zur sorgfältigen Erziehung aller anteilhabenden Söhne, die das dreizehnte Jahr erfüllt haben und besonders der Aermeren und derjenigen so vorzügliche Geistesanlagen zeigen, verwendet werden;
dann zur zweckmässigen Unterstützung wahrhaft armer und rechtschaffener Anteilhaber;
bei Brand-, Wasser- oder anderen unverschuldeten Unglücken eines oder mehrerer Anteilhaber, wo Hilfe und zwar, schnelle Hilfe unumgänglich notwendig ist, darf der Verwaltungsrath über vier disponible halbe Jahreszinse zu Gunsten der Verunglückten verfügen, in aller höchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte;
- dieser halbe Zins solle aber in folgenden besseren Jahren wieder nach und nach aus den disponible Zinsen in den Fond ersetzt werden;
die weibliche Nachkommenschaft ist zwar ausgeschlossen, und kein Recht auf diesen Fond, jedoch wenn einmal der ganz Zins disponibel ist, mag Töchtern von wirklichen Anteilhabern im Falle der Verarmung eine milde Unterstützung gereicht werden, die spätere Nachkommenschaft dieser Töchter aber aus anderen Verzweigungen ist dem Familienfond fremd. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die keiner staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Keiser, Othmar, von Zug, in Zug, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Landtwing, Werner, von Zug, in Ingenbohl, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Landtwing-Auf der Maur, Esther, von Zug, in Ingenbohl, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Landtwing, Gina, von Zug, in Weggis, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Landtwing, Werner, von Zug, in Schwyz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.