• Milan Benadik

    aktiv (besitzt aktuelle Mandate)
    wohnhaft in Stuttgart (DE)
    aus Tschechische Republik   

    Auskünfte zu Milan Benadik

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    Neueste SHAB-Meldungen: Milan Benadik

    SHAB 210115/2021 - 15.01.2021
    Kategorien: Liquidation, Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005074705, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    Renova - Itter Bulla & Benadik, in Bremgarten bei Bern, CHE-110.466.530, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 148 vom 28.06.1984, S.2322).

    Firma neu:
    Renova - Itter Bulla & Benadik in Liquidation.

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b aHRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Benadik, Milan, tschechischer Staatsangehöriger, in Stuttgart (D) (DE), Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Gesellschafter, mit Einzelunterschrift];
    Bulla, Peter, tschechischer Staatsangehöriger, in Bremgarten b. Bern (Bremgarten bei Bern), Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Gesellschafter, mit Einzelunterschrift].

    SHAB 201105/2020 - 05.11.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000001886, Handelsregister-Amt Bern

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 05.11.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Verfügung nach Art. 153b Abs. 1 HRegV, Renova Itter Bulla & Benadik Renova - Itter Bulla & Benadik CHE-110.466.530 Ländlistrasse 12

  • Bremgarten bei Bern Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 25.09.2020 Verfügung:
    1. Die Renova - Itter Bulla & Benadik, in Bremgarten bei Bern, wird von Amtes wegen aufgelöst.
    2. Die Herren Milan Benadik und Peter Bulla werden als Liquidatoren eingesetzt.
    3. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: ""Renova - Itter Bulla & Benadik, in Bremgarten bei Bern, CHE-110.466.530, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 148 vom 28.06.1984, S.2322). Firma neu: Renova - Itter Bulla & Benadik in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Benadik, Milan, tschechischer Staatsangehöriger, in Stuttgart (D) (DE), Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Gesellschafter, mit Einzelunterschrift]; Bulla, Peter, tschechischer Staatsangehöriger, in Bremgarten b. Bern (Bremgarten bei Bern), Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Gesellschafter, mit Einzelunterschrift].""
    4. Die Gebühren, bestehend aus a) Eintragungsgebühren: CHF 180.00 b) Verfahrensgebühren: CHF 300.00 werden der Renova - Itter Bulla & Benadik sowie den Herren Milan Benadik und Peter Bulla (Liquidatoren) unter solidarischer Haftung auferlegt.
    5. Wegen Verletzung der Anmeldepflicht werden Herrn Milan Benadik und Herrn Peter Bulla (Liquidatoren) Ordnungsbussen von je CHF 250.00 auferlegt.
    6. Der Betrag von Total CHF 980.00 ist einstweilen uneinbringlich.
    7. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
    8. Zu eröffnen durch Publikation im SHAB. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern Poststrasse 25 3072 Ostermundigen Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Kontaktstelle: Obergericht des Kantons Bern

    Hochschulstrasse 17 Postfach 7475
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