Auskünfte zu ZUSAMMEN-STARK GMBH in Liquidation
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Über ZUSAMMEN-STARK GMBH in Liquidation
- ZUSAMMEN-STARK GMBH in Liquidation ist in der Branche «Übriger Aus- und Innenausbau» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Heiden.
- Die Firma wurde am 02.04.2019 gegründet und hat eine Person im Management.
- Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 02.07.2024 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
- Die im Handelsregister AR eingetragene UID lautet CHE-162.623.937.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
02.04.2019
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Heiden
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-300.4.019.624-6
UID/MWST
CHE-162.623.937
Branche
Übriger Aus- und Innenausbau
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Bau, Lieferung und Transport sowie Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- ZUSAMMEN-STARK GMBH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: ZUSAMMEN-STARK GMBH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006073067, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
ZUSAMMEN-STARK GMBH in Liquidation, in Heiden, CHE-162.623.937, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 30 vom 13.02.2024, Publ. 1005959896). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 26.06.2024, mit Wirkung ab dem 26.06.2024, 10.15 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 26.06.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: KK03-0000053483, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 02.07.2024 Öffentlich einsehbar bis: 02.07.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens ZUSAMMENSTARK GMBH in Liquidation Schuldner: ZUSAMMEN-STARK GMBH in Liquidation CHE-162.623.937 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 02.07.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Publikationsnummer: UV04-0000001234, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 28.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 28.12.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen ZUSAMMEN-STARK GMBH in Liquidation Gerichtsentscheid:
- Über die ZUSAMMEN-STARK GMBH in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-162.623.937, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 26. Juni 2024, 10:15 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
- Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
- Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen Bemerkungen:
SV2 24 159
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.