• Wüthrich's Brothüsi AG in Liquidation

    BE
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-092.3.007.837-3
    Branche: Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Meldungen

    SHAB 240320/2024 - 20.03.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000039814, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABBE 20.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 20.03.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Oberland - Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken Konkurspublikation/Schuldenruf Wüthrich's Brothüsi AG Schuldner: Wüthrich's Brothüsi AG CHE-105.986.522 Schulstrasse 19

  • Thun Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum des Auflösungsentscheids: 13.02.2024 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 21.04.2024 Kontaktstelle: Konkursamt Oberland - Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken Bemerkungen: Verwertung der Aktiven . Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche beweglichen Aktiven des Schuldners sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzumelden. . Gemäss Art. 256 Abs. 3 SchKG ist den Gläubigern Gelegenheit zu bieten, bei freihändigem Verkauf von Vermögensstücken von bedeutendem Wert und Grundstücken, höhere Angebote zu unterbreiten. Gläubiger, die verlangen, dass ihnen
    Offerten zwecks Überbietens unterbreitet werden, haben sich innerhalb der Eingabefrist beim Konkursamt zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass sie ausdrücklich auf dieses Recht verzichten und dem Konkursamt den Auftrag erteilen, den Freihandverkauf
    mit dem Höchstbietenden abzuschliessen.

  • SHAB 240222/2024 - 22.02.2024
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1005967892, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    Wüthrich's Brothüsi AG, in Thun, CHE-105.986.522, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 210 vom 29.10.2008, S.4, Publ. 4710152).

    Firma neu:
    Wüthrich's Brothüsi AG in Liquidation.

    Domizil neu:
    Rechtsdomizil eingebüsst. Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 31.01.2024 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 13.02.2024 gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 240221/2024 - 21.02.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000036299, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABBE 21.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 21.02.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Oberland - Dienststelle Oberland, Schloss 4, 3800 Interlaken Vorläufige Konkursanzeige Wüthrich's Brothüsi AG Schuldner: Wüthrich's Brothüsi AG CHE-105.986.522 Schulstrasse 19

  • Thun Datum des Auflösungsentscheids: 13.02.2024 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese
    unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.
    Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

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