• Wärmedämm AG in Liquidation

    SG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.3.041.798-4
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Wärmedämm AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Anbringen von Aussenisolationen, Verputzarbeiten sowie sämtlichen energiesparenden Massnahmen an Bauten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen im In- und Ausland erwerben oder errichten.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Rosenberg Treuhand & Revisions AG
    St. Gallen <2004 23.07.2013

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Wärmedämm AG
    • Terratec Invest AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Wärmedämm AG in Liquidation

    SHAB 210302/2021 - 02.03.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005113405, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    Wärmedämm AG in Liquidation, in Wil (SG), CHE-103.542.640, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 202 vom 16.10.2020, Publ. 1005001813). Nachdem die Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.

    SHAB 201016/2020 - 16.10.2020
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1005001813, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    Wärmedämm AG in Liquidation, in Wil (SG), CHE-103.542.640, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 128 vom 05.07.2018, S.0, Publ. 4339383). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 155 HRegV veranlassten und im Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. 156, 157 und 158 publizierten Rechnungsrufe haben sich keine Gesellschafter/innen und Gläubiger/innen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Gesellschaft ist damit abgeschlossen. Die Gesellschaft kann mangels Zustimmung der eidgenössischen Steuerverwaltung noch nicht gelöscht werden.

    SHAB 200817/2020 - 17.08.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000003164, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB - 17.08.2020 Meldungsnummer: Kanton: SG Publizierende Stelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Aufforderung nach Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV, Wärmedämm AG in Liquidation

  • Veröffentlichung Wärmedämm AG in Liquidation CHE-103.542.640 Himmelrichstrasse 32 9552 Bronschhofen Rechtliche Hinweise: Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregister die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, wird die Rechtseinheit von Am-
    tes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 OR).
    Frist: 30 Tage

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