• Von Graffenried Immobilien SICAV

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    Handelsregister-Nr.: CH-036.8.080.749-0
    Branche: Betreiben von Fondsmanagement

    Alter der Firma

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

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    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Von Graffenried Immobilien SICAV

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    Über Von Graffenried Immobilien SICAV

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Fondsmanagement

    Firmenzweck

    Ausschliesslicher Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung ihres Vermögens bzw. ihrer Teilvermögen als kollektive Kapitalanlage gemäss KAG und seinen Verordnungen (die "Kollektivanlagengesetzgebung") sowie die Äufnung des Anlegeraktienkapitals und die Vertriebstätigkeit für ihre Anlegeraktien. Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist. Die Immobilien-SICAV kann im weitesten gesetzlich zulässigen Rahmen alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die sie zur Erreichung ihres Zweckes für geeignet und angemessen erachtet. Die Immobilien-SICAV investiert das Anlegerteilvermögen in die in Art. 59 KAG vorgesehenen Anlagen, nämlich insbesondere: Grundstücke einschliesslich Zugehör; Beteiligungen an und Forderungen gegen Immobiliengesellschaften, deren Zweck einzig der Erwerb und Verkauf oder die Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke ist, sofern mindestens zwei Drittel ihres Kapitals und der Stimmen im Immobilienfonds vereinigt sind; Anteile an anderen Immobilienfonds und börsenkotierten Immobilieninvestmentgesellschaften bis höchstens 25 Prozent des Gesamtfondsvermögens; ausländische Immobilienwerte, deren Wert hinreichend beurteilt werden kann. Die Anlagepolitik und ihre Beschränkungen sowie die Anlagetechniken und -instrumente sind im Anlagereglement ausführlich beschrieben. Das Unternehmer-Teilvermögen der Immobilien-SICAV investiert hauptsächlich in liquide Wertpapiere (Geldmarktfonds, kurzfristige Anleihen, Barmittel usw.). Die Immobilien-SICAV darf überdies bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für die unmittelbare Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit unerlässlich ist.

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    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    PricewaterhouseCoopers AG
    Zürich 19.03.2020

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Von Graffenried Immobilien SICAV

    SHAB 241227/2024 - 27.12.2024
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: UP04-0000006670, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter/nUnterrubrik: Einladung zur Generalversammlung/nPublikationsdatum: SHAB 27.12.2024/nÖffentlich einsehbar bis: 27.12.2025/nMeldungsnummer: UP04-0000006670/nPublizierende Stelle/nVon Graffenried Immobilien SICAV, Marktgass-Passage 3.

    3011 Bern/nEinladung zur ausserordentlichen/nGeneralversammlung Von Graffenried Immobilien/nSICAV/nBetroffene Organisation:
    /nVon Graffenried Immobilien SICAV/nCHE-134.543.948/nc/o: Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3011 Bern/nAngaben zur Generalversammlung:/n27.01.2025, 10.00 Uhr.

    Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3001 Bern/nEinladungstext/Traktanden:
    /nsiehe Anhang/nEinladung zur ausserordentlichen Generalversammlung/nVon Graffenried Immobilien SICAV/nBetroffene Organisation:/nVon Graffenried Immobilien SICAV/nCHF-134.543.948/nc/o Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3001 Bern/nAngaben zur Generalversammlung:/n27. Januar 2025, 10.00 Uhr, Privatbank Von Graffenried AG, Spitalsgasse 3.

    3001 Bern/nEinladungstext/Traktanden:
    /nDie Aktionäre sind eingeladen, am 27. Januar 2025 an der ausserordentlichen/nGeneralversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV teilzunehmen./nTraktanden:/n1. Feststellung der Präsenz und Konstituierung/nEröffnung der Generalversammlung und Feststellung der Präsenz./n2.

    Änderungen Anlagereglement mit Anhang/nDer Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung der folgenden Änderungen des Anlageregle-/nments:
    /n1. Belastung der Grundstücke (§14)/nDie bestehenden Regeln zur Belastung der Grundstücke in §14 Ziff. 2 werden wie folgt er-/ngänzt:/n2. Die Belastung aller Grundstücke darf jedoch im Durchschnitt die Hälfte des Verkehrs-/nwertes während fünf Jahren nach der Lancierung nicht übersteigen./nVom 1. April 2025 bis zum 30. September 2025 darf die Belastung aller Grundstücke im/nDurchschnitt 40% des Verkehrswertes nicht übersteigen./nNach den ersten fünf Jahren Ab dem 1. Oktober 2025 darf die Belastung aller Grundstü-/ncke im Durchschnitt ein Drittel des Verkehrswertes nicht übersteigen./nZur Wahrung der Liquidität kann die Belastung vorübergehend und ausnahmsweise auf/ndie Hälfte des Verkehrswertes erhöht werden, sofern die Interessen der Anleger gewahrt/nbleiben. In diesem Fall hat die Prüfgesellschaft im Rahmen der Prüfung der Immobilien-/nSICAV zu den Voraussetzungen gemäss Art. 96 Abs. 1bis KKV Stellung zu nehmen./n2/nDer gesamte Text der Änderungen des Reglements ist bei der Gesellschaft erhältlich./n3. Varia/nTeilnahme an der Generalversammlung/nAn der Generalversammlung dürfen Unternehmeraktionäre und Anlegeraktionäre teilnehmen./nHierzu verlangen sie bei ihrer Bank eine Hinterlegungsbestätigung über den Besitz der Aktien/nund deren Blockierung bis und mit der Generalversammlung. Mit dieser Bestätigung können/nsie bis zum 20. Januar 2025 bei der Gesellschaft eine Zutrittskarte für die Generalversamm-/nlung verlangen./nVollmacht/nEin stimmberechtigter Aktionär kann sich durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär/noder einen Dritten an der Generalversammlung vertreten lassen. Die Stellvertreter haben sich/nvor Beginn der Generalversammlung mittels Zutrittskarte und durch eine schriftliche Voll-/nmacht auszuweisen. Der Vorsitzende der Generalversammlung entscheidet über die Zulässig-/nkeit einer Vertretung. Die dem Bankengesetz unterstellten Institute sowie gewerbsmässig Ver-/nmögensverwalter, die als Depotvertreter gemäss Art. 689d OR handeln, sind verpflichtet, der/nGesellschaft bis spätestens am 20. Januar 2025 die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien/nbekannt zu geben./nBern, den 23. Dezember 2024/n/n Von Graffenried Immobilien SICAV/n/nDer Verwaltungsrat/n

    SHAB 241126/2024 - 26.11.2024
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1006187647, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    Von Graffenried Immobilien SICAV, in Bern, CHE-134.543.948, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) (SHAB Nr. 134 vom 13.07.2023, Publ. 1005794490).

    Statutenänderung:
    21.10.2024. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.]

    SHAB 241001/2024 - 01.10.2024
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: UP04-0000006558, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter/nUnterrubrik: Einladung zur Generalversammlung/nPublikationsdatum: SHAB 01.10.2024/nÖffentlich einsehbar bis: 01.10.2025/nMeldungsnummer: UP04-0000006558/nPublizierende Stelle/nVon Graffenried Immobilien SICAV, Marktgass-Passage 3.

    3011 Bern/nEinladung zur ordentlichen Generalversammlung/nVon Graffenried Immobilien SICAV/nBetroffene Organisation:
    /nVon Graffenried Immobilien SICAV/nCHE-134.543.948/nc/o: Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3011 Bern/nAngaben zur Generalversammlung:/n21.10.2024, 11.00 Uhr.

    Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3011 Bern/nEinladungstext/Traktanden:
    /nvgl. Anhang/n1/nEinladung zur ordentlichen Generalversammlung/nVon Graffenried Immobilien SICAV/nBetroffene Organisation:/nVon Graffenried Immobilien SICAV/nCHF-134.543.948/nc/o Privatbank Von Graffenried AG/nSpitalgasse 3/n3011 Bern/nAngaben zur Generalversammlung:/n21.10.2024, 11.00 Uhr, Privatbank Von Graffenried AG, Spitalgasse 3.

    3011 Bern/nEinladungstext/Traktanden:
    /nDie Aktionäre sind eingeladen, am 21. Oktober 2024 an der ordentlichen/nGeneralversammlung der Von Graffenried Immobilien SICAV teilzunehmen./nTraktanden:/n1. Feststellung der Präsenz und Konstituierung/nEröffnung der Generalversammlung und Feststellung der Präsenz./n2. Genehmigung Protokoll/nDer Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung/nvom 23. Oktober 2023./n3. Jahresbericht, Jahresrechnung für das Geschäftsjahr bis zum 30. Juni 2024 und Bericht/nder Revisionsstelle/nDer Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht und die Jahresrechnung für das am 30. Juni 2024/nbeendete Geschäftsjahr zu genehmigen./n4.

    Zuweisung des Ergebnisses/nDer Verwaltungsrat beantragt folgende Gewinnverwendung:
    /nTeilvermögen Anlegeraktionäre. Der Verwaltungsrat beantragt die Ausschüttung einer Dividende von/nCHF 4'322'913.30 sowie Vortrag auf neue Rechnung in der Höhe von CHF 933'847.55./n5. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das am 30. Juni 2024 beendete/nGeschäftsjahr/nDer Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates Entlastung zu erteilen./n2/n6. Wahlen/n6.1 Wahlen in den Verwaltungsrat/nDer Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von/n6.1.1 Herrn Stephan Wintsch/n6.1.2 Herrn Christoph Zubler/n6.1.3 Herrn Roger Müller/nin den Verwaltungsrat für die Dauer von zwei Jahren bis zur ordentlichen Generalversammlung 2026./n6.2 Revisionsstelle/nDer Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers AG als Revisionsstelle für ein/nMandat von der Dauer eines Jahres bis zur ordentlichen Generalversammlung 2025./n7.

    Änderungen der Statuten/nDer Verwaltungsrat beantragt, die Statuten der Von Graffenried Immobilien SICAV wie folgt zu ändern:
    /nA. Generalversammlung/nArt. 18 Befugnisse/nArt. 18 wird durch Einsetzung des neuen Buchstabens e des Absatzes eins wie folgt ergänzt:/n[...]/ne) die Festsetzung von Zwischenausschüttungen und die Genehmigung des dafür erforderlichen/nZwischenabschlusses;
    /n[...]/nArt. 19 Einberufung/nArt. 19 Abs. 3 wird wie folgt gekürzt und mit den neuen Absätzen 4 und 5 ergänzt:/n[...]/n3 Ausserordentliche Generalversammlungen werden nach Bedarf einberufen auf Beschluss einer/nGeneralversammlung oder des Verwaltungsrates./n4 Aktionäre können die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.

    sofern sie zusammen mindestens:
    /na) 10 Prozent der Stimmen der Gesellschaft vertreten;
    /nb) sofern nur einzelne Teilvermögen betroffen sind, 10 Prozent der Stimmen des jeweiligen nicht-/nbörsenkotierten Teilvermögens vertreten./n5 Sie müssen die Einberufung schriftlich verlangen. Die Verhandlungsgegenstände und Anträge müssen im/nBegehren enthalten sein./n3/nArt. 20 Form der Einberufung, Traktandierung/nArt. 20 wird wie folgt geändert bzw.

    ergänzt:
    /n1 Die Einberufung zu einer Generalversammlung erfolgt durch Veröffentlichung der Einladung in den/nPublikationsorganen der Immobilien-SICAV spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag.

    In der/nEinberufung sind bekanntzugeben:
    (i) das Datum, der Beginn, die Art und der Ort der Generalversammlung,/n(ii) die Verhandlungsgegenstände, (iii) Anträge des Verwaltungsrates, (iv) gegebenenfalls die Anträge der/nAktionäre samt kurzer Begründung und (v) gegebenenfalls der Name und die Adresse des unabhängigen/nStimmrechtsvertreters. Die Aktionäre können überdies schriftlich direkt orientiert werden./n2 Aktionäre, die zusammen über mindestens 10 Prozent der Stimmen sämtlicher bzw., sofern nur einzelne/nTeilvermögen betroffen sind, einzelner Teilvermögen verfügen, können die Traktandierung von/nVerhandlungsgegenständen verlangen, sofern das Traktandierungsgesuch mindestens 45 Tage vor der/nGeneralversammlung schriftlich bei der Immobilien-SICAV eintrifft./n3 Über Gegenstände, die nicht in dieser Weise angekündigt worden sind, können keine Beschlüsse gefasst/nwerden;
    ausgenommen sind Anträge auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung, auf/nDurchführung einer Sonderuntersuchung und auf Wahl einer Revisionsstelle. Zur Stellung von Anträgen im/nRahmen der Verhandlungsgegenstände und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner/nvorherigen Ankündigung./n4 Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Verhandlungsgegenstände die Einheit der Materie wahren, und legt/nder Generalversammlung alle Informationen vor, die für ihre Beschlussfassung notwendig sind. Er darf die/nVerhandlungsgegenstände in der Einberufung summarisch darstellen, sofern er den Aktionären/nweiterführende Informationen auf anderem Weg zugänglich macht./n5 Spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung werden der Jahresbericht und der Bericht der/nRevisionsstelle am Sitz der Immobilien-SICAV zur Einsicht der Aktionäre aufgelegt, worauf in der Einberufung/nzur Generalversammlung hinzuweisen ist. Sofern die Unterlagen nicht elektronisch zugänglich sind, kann/njeder Aktionär verlangen, dass ihm diese rechtzeitig zugestellt werden./n6 Sofern die Unterlagen nicht elektronisch zugänglich sind, kann jeder Aktionär während eines Jahres nach der/nordentlichen Generalversammlung verlangen, dass ihm der Jahresbericht in der von der/nGeneralversammlung genehmigten Form sowie die Revisionsberichte zugestellt werden./nArt. 21 Vorsitz, Büro, Protokoll/nArt. 21 wird mit den neuen Abs. 4 und 5 ergänzt:/n[...]/n4 Das Protokoll hält fest: (i) das Datum, den Beginn und das Ende sowie die Art und den Ort der/nGeneralversammlung, (ii) die Anzahl, die Art, den Nennwert und die Kategorie der vertretenen Aktien, unter/nAngabe der Aktien, die vom unabhängigen Stimmrechtsvertreter, von den Organstimmrechtsvertretern oder/nvon Depotvertretern vertreten werden, (iii) die Beschlüsse und die Wahlergebnisse, (iv) die in der/nGeneralversammlung gestellten Begehren um Auskunft und die darauf erteilten Antworten, (v) die von den/nAktionären zu Protokoll gegebenen Erklärungen./n5 Jeder Aktionär kann verlangen, dass ihm das Protokoll innerhalb von 30 Tagen nach der/nGeneralversammlung zugänglich gemacht wird./n4/nArt. 24 Beschlussfassung, Wahlen/nArt. 24 wird mit dem neuen Abs. 4 ergänzt:/n[...]/n4 Der Verwaltungsrat bestimmt den Tagungsort der Generalversammlung. Durch die Festlegung des/nTagungsortes darf für keinen Aktionär die Ausübung seiner Rechte im Zusammenhang mit der/nGeneralversammlung in unsachlicher Weise erschwert werden. Beschlüsse, welche die Generalversammlung/nvor dem Auftreten der technischen Probleme gefasst hat, bleiben gültig./nB Verwaltungsrat/nArt. 26 Oberleitung, Befugnisse/nArt. 26 Abs. 3 wird wie folgt geändert:/n[...]/n3 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:/n[...]/nf) die Erstellung des Jahresberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung/nihrer Beschlüsse;
    /n[...]/nk) der Entscheid über die Grundsätze der Bewertung der Anlagen;
    und/n[...]/nArt. 30 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung, Protokoll/nArt. 30 Abs. 5 wird wie folgt geändert und mit den neuen Abs. 6 und 7 ergänzt:/n[...]/n5 Der Verwaltungsrat kann seine Beschlüsse fassen (i) an einer Sitzung mit Tagungsort, wobei der/nVerwaltungsrat vorsehen kann, dass Mitglieder, die nicht am Tagungsort anwesend sind, unter Ver

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