• Verlag Nagel & Kimche AG

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.918.431-8
    Branche: Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital)

    Alter der Firma

    40 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    50'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Verlag Nagel & Kimche AG

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über Verlag Nagel & Kimche AG

    • Verlag Nagel & Kimche AG ist aktuell aktiv und in der Branche Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital) tätig. Der Sitz liegt in Zürich.
    • Im Management sind 3 aktive Personen eingetragen.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 27.07.2023.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma Verlag Nagel & Kimche AG lautet CHE-105.906.500.
    • Es sind 10 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: AGFS Switzerland GmbH, Alcaidesa AG, assetica AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Verlagserzeugnissen aller Art. Ferner ist die Gesellschaft im Bereich der Nebenrechtsverwertung ihrer Verlagsrechte tätig. Des weiteren kann die Gesellschaft Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Verlagserzeugnissen für Dritte erbringen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    KPMG AG
    Zürich <2004 02.02.2014

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Nagel & Kimche AG
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Verlag Nagel & Kimche AG

    SHAB 230727/2023 - 27.07.2023
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1005804968, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Verlag Nagel & Kimche AG, in Zürich, CHE-105.906.500, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 64 vom 31.03.2023, Publ. 1005713863).

    Domizil neu:
    c/o Bratschi AG, Bahnhofstrasse 70, 8001 Zürich.

    SHAB 230619/2023 - 19.06.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002190, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 19.06.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 19.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend ProLitteris, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst gegen Verlag Nagel & Kimche AG Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Urteil des Handelsgerichts Zürich, HG230028 Das Handelsgericht hat am 15. Juni 2023 in Sachen ProLitteris, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst, Universitätstr. 100, 8006 Zürich (Klägerin) gegen Verlag Nagel & Kimche AG, Forchstr. 280, 8008 Zürich (Beklagte) betreffend Forderung (URG) erkannt:

    1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin CHF 127.10 nebst Zins zu 5% seit 5. Dezember 2022 zu bezahlen.
    2. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 400.-.
    3. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt und vorab aus dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss gedeckt. Der Klägerin wird das Rückgriffsrecht auf die Beklagte eingeräumt.
    4. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 650.- zu bezahlen.
    5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das IGE, Stauffacherstrasse 65/59g, 3003 Bern.
    6. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in

    Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 127.10.
    Handelsgericht des Kantons Zürich

    SHAB 230426/2023 - 26.04.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002172, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 26.04.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 26.04.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Handelsgerichtsentscheid betreffend ProLitteris, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst gegen Verlag Nagel & Kimche AG Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung des Handelsgerichts Zürich, HG230028 Der Vizepräsident hat am 18. April 2023 in Sachen ProLitteris, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst, Universitätstr. 100, 8006 Zürich (Klägerin) gegen Verlag Nagel & Kimche AG, Forchstr. 280, 8008 Zürich (Beklagte) betreffend Forderung (URG) verfügt:

    1. Der Beklagten wird eine einmalige, kurze Nachfrist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um ihre Art. 222 Abs. 2 ZPO entsprechende Klageantwort in fünffacher Ausfertigung einzureichen; die Beilagen sind der Klageantwort (einschliesslich Verzeichnis der Beweismittel) in zweifacher Ausfertigung beizulegen. Bei Säumnis wird das Gericht entweder einen Endentscheid gestützt allein auf die klägerischen Vorbringen treffen, sofern die Angelegenheit spruchreif ist, oder zur Hauptverhandlung vorladen.
    2. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Beklagte durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

    [Als zureichende Gründe für eine Fristerstreckung gemäss Art. 144 Abs. 2 ZPO werden nur entweder die Zustimmung der Gegenpartei oder von der Partei nicht vorhersehbare oder nicht beeinflussbare Hinderungsgründe anerkannt.]
    Handelsgericht des Kantons Zürich

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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