• Systemglas & Innenausbau Fischer

    SG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.1.066.942-8
    Branche: Glaserei

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Systemglas & Innenausbau Fischer

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Glaserei

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    Beratung, Verkauf, Montage und Service von Baufertigteilen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Systemglas Fischer
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Systemglas & Innenausbau Fischer

    SHAB 181/2017 - 19.09.2017
    Kategorien: Löschung, Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: 3759781, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    Systemglas & Innenausbau Fischer, in St. Margrethen, CHE-115.564.200, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 118 vom 21.06.2016, Publ. 2902581).

    Domizil neu:
    [Domizilverlust]. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 122/2017 - 27.06.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3606157, Handelsregister-Amt St. Gallen

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung betreffend Löschung infolge fehlendem Rechtsdomizil (gem. Art. 153b HRegV) Es fällt in Betracht:

    1. Nach Feststellungen des Amtes für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr: ' Systemglas & Innenausbau Fischer (CHE-115.564.200), in St. Margrethen.
    2. Mit Aufforderung durch Einschreibebrief vom 6. Januar 2017 und Publikation im SHAB vom 13.03.2017 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Amt für Handelsregister und Notariate kein neues Rechtsdomizil angemeldet. Das Amt für Handelsregister und Notariate Kanton St.Gallen erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art.
      2. Abs. 1 lit. a HRegV gelöscht.
      3. Es werden keine Gebühren erhoben.
      4. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Kantonsgericht Kanton St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, angefochten werden (Art. 153b HRegV i.V.m. Art. 165 HRegV).

      Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister Kanton St.Gallen

    SHAB 50/2017 - 13.03.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3400395, Handelsregister-Amt St. Gallen

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Aufforderung gem. Art. 153a Abs. 3 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten verfügen angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Amt für Handelsregister und Notariate gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Amt für Handelsregister und Notariate gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zur Eintragung angemeldet wird, so kann das Amt für Handelsregister und Notariate die Auflösung widerrufen. Amt für Handelsregister und Notariate, Handelsregister,

  • St.Gallen
    ' Systemglas & Innenausbau Fischer (CHE-115.564.200), in St. Margrethen

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