• Super Screen Solution AG in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.037.086-5
    Branche: Handel (IT- und Kommunikationsprodukte)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Super Screen Solution AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (IT- und Kommunikationsprodukte)

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Handel und die Vermittlung von Bildverarbeitungssystemen. Planung, Erbringung von Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft. Entwicklung, Montage und technische Betreibung sowie Verkauf insbesondere von Grossbildsystemen im In- und Outdoorbereich, Audio- und Videotechnik, Audio- und Videoträgern. Erstellen, Verwalten, Anpassen von Datenprogrammen. Erbringen von Dienstleistungen in der Marktforschung. Erarbeiten von Konzeptionen, Herstellung, Vertrieb und Einsatz von sicherheitstechnischen Systemen und Anwendungen, Geräten und Anlagen. Software-Hardware-Engineering. Umsetzung von Projektleistungen in den Bereichen IT, Beleuchtung, Innovation, Werbung, Konstruktion, Sicherheit und Überwachung im In- und Outdoorbereich sowie Betreibung, Service und Wartung. Handel und Vermittlung von Lizenzen im Software- und Hardware-Bereich, im Bereich Sicherheitstechnik und Übertragungstechnik (Patente, Markenrechte; Gebrauchsmuster) sowie Vermietung und Verpachtung von Hardware und Sicherheitstechnik. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Patente, Lizenzen, Markenrechte und Vertretungen übernehmen und Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Super Screen Solution AG
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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Super Screen Solution AG in Liquidation

    SHAB 200909/2020 - 09.09.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004974833, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Super Screen Solution AG in Liquidation, in Zürich, CHE-206.148.352, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 106 vom 04.06.2020, Publ. 1004902421). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 200807/2020 - 07.08.2020
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000020567, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABZH - 07.08.2020 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Betreibungsamt Zürich 1, Gessnerallee 50, 8001 Zürich Zahlungsbefehl Super Screen Solution AG in Liquidation Schuldner: Super Screen Solution AG in Liquidation CHE-206.148.352 Bahnhofstrasse 52

  • Zürich Gläubiger: Kanton Zürich Vertreter: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Inkasso Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich Schweiz Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 13.09.2019 Forderungen: CHF 11'050.00 nebst Zins zu 3 % seit 07.09.2019 CHF 303.90 Zins bis 06.09.2019 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Direkte Bundessteuer 2016. Verfügung vom 03.09.2018. Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle: Betreibungsamt Zürich 1 Gessnerallee 50
  • Zürich
    Bemerkungen: eVR: Zwanzig Christine, Wasserstraße 15 d, 15370 Petersha-
    gen, D Deutschland

  • SHAB 200604/2020 - 04.06.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1004902421, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Super Screen Solution AG in Liquidation, in Zürich, CHE-206.148.352, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 221 vom 14.11.2019, Publ. 1004759047). Das Konkursverfahren ist mit Urteil des Konkursrichters vom 15.05.2020 mangels Aktiven eingestellt worden.

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