Alter der Firma
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-Kapital in CHF
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-Aktive Marken
-Auskünfte zu Spaltenstein Hoch+Tiefbau AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
23.06.1998
Löschung im Handelsregister
06.03.2025
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.020.885-0
UID/MWST
CHE-105.837.477
Branche
Allgemeiner Hochbau
Firmenzweck
Führung eines Hoch- und Tiefbaugeschäftes; kann als Generalunternehmerin sowie in anderen mit dem Baugewerbe direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Branchen tätig werden sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Ernst & Young AG | Zürich | <2004 | 13.12.2016 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Spaltenstein Hoch+Tiefbau AG
Zweigniederlassungen (2)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Spaltenstein Hoch+Tiefbau AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006274625, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Spaltenstein Hoch+Tiefbau AG in Liquidation, in Zürich, CHE-105.837.477, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 29 vom 12.02.2018, Publ. 4049275). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
Publikationsnummer: 3847747, Handelsregister-Amt Zürich
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung gemäss Art. 153b Abs. 1 HRegV
- Die Spaltenstein Hoch+Tiefbau AG wird von Amtes wegen aufgelöst.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Spaltenstein Hoch+Tiefbau AG, in Zürich, CHE-105.837.477, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 98 vom 22.05.2017, Publ. 3536743). Firma neu: Spaltenstein Hoch+Tiefbau AG in Liquidation. Domizil neu: die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: van Dijk, Hendrik Antoon, niederländischer Staatsangehöriger, in Wassenaar (NL), Präsident des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Lazzarini, Gian Reto, von Samedan, in Altendorf, Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Horgen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Spaltenstein, Theodor, von Flaach, in Bassersdorf, Mitglied des Verwaltungsrates, Liquidator, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
- Die Eintragungsgebühren von CHF 360.60 werden van Dijk, Hendrik Antoon, niederländischer Staatsangehöriger, in Wassenaar (NL), Spaltenstein, Theodor, von Flaach, in Bassersdorf und Lazzarini, Gian Reto, von Rossa und Samedan, in Altendorf unter solidarischer Haftung auferlegt und von Theodor Spaltenstein bezogen.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR werden Herr van Dijk, Herr Lazzarini und Herr Spaltenstein je mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
- Die Beträge von CHF 760.60 betreffend Theodor Spaltenstein und CHF 400.00 betreffend Gian Reto Lazzarini werden nach der Eintragung in Rechnung gestellt. Der Betrag von CHF 400.00 betreffend Hendrik Antoon van Dijk ist einstweilen uneinbringlich.
- Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Handelsregisteramt des Kantons Zürich, 8022 Zürich