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-Auskünfte zu Smart Finance AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
28.11.2007
Löschung im Handelsregister
21.12.2023
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-440.3.020.677-6
UID/MWST
CHE-113.952.761
Branche
Erbringen von Dienstleistungen für Banken und Kreditinstitute
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungs- und anderen Dienstleistungen, vorwiegend in den Bereichen Wirtschaft & Finanzen, Immobilien, Lizenzen, Vertrieb & Marketing sowie andere vergleichbare Tätigkeiten für in- und ausländische Mandanten. Ferner kann sich die Gesellschaft an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern. Im Weiteren kann die Gesellschaft im In- und Ausland Repräsentanzen, Niederlassungen und Filialen errichten. Sie kann Grundstücke und/oder grundstückgleiche Rechte und Liegenschaften erwerben, veräussern und verwalten. Sie kann Handel mit Waren aller Art betreiben und alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Smart Finance AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Smart Finance AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1005917266, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Smart Finance AG in Liquidation, in Herisau, CHE-113.952.761, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 244 vom 15.12.2021, Publ. 1005357833).
Löschungsgrund:
Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: KK03-0000031862, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 12.04.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.04.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens Smart Finance AG in Liquidation Schuldner: Smart Finance AG in Liquidation CHE-113.952.761 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 12.04.2021 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Publikationsnummer: UV04-0000000401, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 17.12.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 17.06.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen Smart Finance AG in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegner Smart Finance AG in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 8. Dezember 2021
- Über die Smart Finance AG in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-113.952.761, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, 08:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
- Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
- Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2