• Rogenmoser-Waldheim GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.443.912-1
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Rogenmoser-Waldheim GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Betrieb des Restaurants Waldheim in Fenkrieden; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene und fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Rogenmoser-Waldheim GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Rogenmoser-Waldheim GmbH in Liquidation

    SHAB 240911/2024 - 11.09.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006127289, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Rogenmoser-Waldheim GmbH in Liquidation, in Sins, CHE-311.928.793, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 156 vom 15.08.2022, Publ. 1005541190). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Muri vom 03.09.2024 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 240906/2024 - 06.09.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000038132, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 06.09.2024 Zusätzliche Publikationen: KABAG 06.09.2024 Öffentlich einsehbar bis: 06.09.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Schluss des Konkursverfahrens RogenmoserWaldheim GmbH Schuldner: Rogenmoser-Waldheim GmbH CHE-311.928.793 Dorfstrasse 24

  • Fenkrieden Datum des Schlusses: 03.09.2024
    Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise:
    /SB

  • SHAB 231110/2023 - 10.11.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000037673, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 10.11.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 10.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 10.11.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Kollokationsplan und Inventar RogenmoserWaldheim GmbH Schuldner: Rogenmoser-Waldheim GmbH CHE-311.928.793 Dorfstrasse 24

  • Fenkrieden Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 30.11.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 20.11.2023 Auflagestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Muri, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur
    Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen
    wird./la

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