• Rhein Aufzüge KLG

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    Handelsregister-Nr.: CH-310.2.003.476-2
    Branche: Herstellung von Maschinen und Teilen davon

    Alter der Firma

    3 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

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    Auskünfte zu Rhein Aufzüge KLG

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    Bonitätsauskunft

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    Betreibungsauskunft

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    Über Rhein Aufzüge KLG

    • Rhein Aufzüge KLG hat den Sitz in Appenzell und ist aktiv. Tätig ist sie im Bereich «Herstellung von Maschinen und Teilen davon».
    • Die Firma wurde am 21.09.2022 gegründet und hat 2 Personen im Management.
    • Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 04.09.2025.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma Rhein Aufzüge KLG lautet CHE-413.052.155.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Herstellung von Maschinen und Teilen davon

    Firmenzweck

    Fabrikation, Vertrieb, Montage und Unterhalt von Aufzügen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Rhein Aufzüge KLG

    SHAB 250904/2025 - 04.09.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001647, Handelsregister-Amt Appenzell I. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 04.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 04.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht des Kantons Appenzell Innerrhoden, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Gerichtsentscheid: Gestützt auf Art. 141 ZPO wird der Entscheid E 130-2025 der Gesuchsgegnerin mittels Veröffentlichung (auszugsweise*) im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zugestellt: Entscheid vom 3. September2025 in Sachen Rhein Aufzüge KLG, ohne Domizil, mit Sitz in Appenzell, CHE-413.052.155 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft ... Entscheid: 1. Die Rhein Aufzüge KLG wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Das Konkursamt des Kantons Appenzell I.Rh. wird mit der Durchführung der Liquidation betraut. 2. Die Gerichtskosten von CHF 500.00 werden der Gesellschaft auferlegt. Die zusätzliche Entscheidgebühr für die vollständige Ausfertigung des Entscheids beträgt CHF 500.00. Rechtsmittel: Eine schriftliche Begründung des Entscheides ist durch das Gericht nachzuliefern, wenn eine Partei dies innert zehn Tagen seit der Eröffnung schriftlich verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides mit Berufung (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gilt nicht für das summarische Verfahren (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
    Bezirksgerichtspräsidium Appenzell I.Rh. * Der vollständige Entscheid E 130-2025 kann nach telefonischer Voranmeldung auf der
    Gerichtskanzlei, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell abgeholt werden.

    SHAB 250807/2025 - 07.08.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001615, Handelsregister-Amt Appenzell I. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 07.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 07.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht des Kantons Appenzell Innerrhoden, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Gerichtsentscheid: Gestützt auf Art. 141 ZPO wird die Verfügung E 130-2025 der Gesuchsgegnerin mittels Veröffentlichung (auszugsweise*) im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zugestellt: Verfügung vom 6. August 2025 in Sachen Rhein Aufzüge KLG, ohne Domizil, mit Sitz in Appenzell, CHE-413.052.155 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR) Verfügung:

    1. Der Gesellschaft wird eine Frist bis Mittwoch, 20. August 2025 angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen. Der rechtmässige Zustand wird hergestellt, indem die Gesellschaft ein gültiges Rechtsdomizil an ihrem Sitz beim Handelsregisteramt eintragen lässt. 2. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist kann die Gesellschaft kostenfällig aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet werden (Art. 581a OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR und Art. 939 Abs. 2 OR; Art. 147 ZPO). Der Fristenstillstand gilt nicht. Bezirksgericht Appenzell I.Rh.

    * Die vollständige Zwischenverfügung E 130-2025 sowie die zugehörigen Akten können nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell
    abgeholt werden.

    SHAB 250623/2025 - 23.06.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000017687, Handelsregister-Amt Appenzell I. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 23.06.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Innerrhoden, Marktgasse 2, 9050 Appenzell Aufforderung infolge Organisationsmangel, Rhein Aufzüge KLG Betroffene Organisation: Rhein Aufzüge KLG CHE-413.052.155 c/o: Fasoon AG Weissbadstrasse 8b

  • Appenzell Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist Mängel in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation auf. Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, die Mängel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, oder der Aufsichtsbehörde überweisen (Art. 939 Abs. 2 und 3 OR). Ergänzende rechtliche Hinweise: Organisationsmangel in Bezug auf das Rechtsdomizil Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 13.07.2025
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Innerrhoden, Marktgasse 2,
  • Appenzell

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