• Restaurant Midway, Widmer-Bumroongros & Co. in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.2.006.020-3
    Branche: Verwaltung von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Restaurant Midway, Widmer-Bumroongros & Co. in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Verwaltung von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Restaurant, Bar.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • Restaurant Midway, Widmer-Bumroongros & Co. in Liquidation
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    Neueste SHAB-Meldungen: Restaurant Midway, Widmer-Bumroongros & Co. in Liquidation

    SHAB 250116/2025 - 16.01.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006229666, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Restaurant Midway, Widmer-Bumroongros & Co. in Liquidation, in Zürich, CHE-114.470.803, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 58 vom 23.03.2018, Publ. 4130221). Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 26/2018 - 07.02.2018
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 4033551, Handelsregister-Amt Zürich

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gemäss Art. 152 Abs. 5 HRegV und Art. 153b HRegV

    1. Das Ausscheiden des Gesellschafters Werner Widmer-Bumroongros infolge Todes und die Auflösung der Kollektivgesellschaft sind von Amtes wegen ins Handelsregister einzutragen.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Restaurant Midway, Widmer-Bumroongros & Co., in Zürich, CHE-114.470.803, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 122 vom 28.06.2010, Publ. 5695174). Firma neu: Restaurant Midway, Widmer-Bumroongros & Co. in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft hat sich infolge Todes des Gesellschafters Werner WidmerBumroongros aufgelöst. Eintragung von Amtes wegen. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Widmer-Bumroongros, Werner, von St. Gallenkappel, in Volketswil, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Widmer-Bumroongros, Pranpriya, thailändische Staatsangehörige, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafterin, Liquidatorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Volketswil, Gesellschafterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 571.20.00 werden Pranpriya Widmer-Bumroongros, thailändische Staatsangehörige, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, und den Erben von Werner Widmer-Bumroongros, von St. Gallenkappel unter solidarischer Haftung auferlegt und von Pranpriya WidmerBumroongros bezogen.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Pranpriya Widmer-Bumroongros mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
    5. Der Betrag von CHF 771.20 ist einstweilen uneinbringlich.
    6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

    Handelsregisteramt des Kantons Zürich, 8022 Zürich

    SHAB 237/2017 - 06.12.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3908863, Handelsregister-Amt Zürich

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Aufforderungen gemäss Art. 152 Abs. 3bis HRegV Bei den nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen dieser Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Handelsregisteramt gemäss Art. 152 HRegV von Amtes wegen vorgenommen. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus.
    Handelsregisteramt des Kantons Zürich, 8022 Zürich ' Restaurant Midway, Widmer-Bumroongros & Co., in Zürich

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