• Polsterei Petric

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.1.011.199-4
    Branche: Möbelherstellung

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Polsterei Petric

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Möbelherstellung

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    Polsterei, Polsterrestauration, Polsterreinigung, Aufpolstern, Neubeziehen, Stein- und Fassadenreinigung.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Polsterei Petric

    SHAB 231110/2023 - 10.11.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005881980, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Polsterei Petric, in Neuheim, CHE-218.686.797, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 189 vom 29.09.2022, Publ. 1005571652). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 231107/2023 - 07.11.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004132, Handelsregister-Amt Zug

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 07.11.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 1 OR, Polsterei Petric Betroffene Organisation: Polsterei Petric CHE-218.686.797 Industriestrasse 3
  • Neuheim Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 28.08.2023 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Polsterei Petric wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen Polsterei Petric wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: ""Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist"".
    3. Die Eintragungsgebühren von 240.60 werden Chanel Petric, deutsche Staatsangehörige, neu in unbekannten Aufenthaltes auferlegt.
    4. Gestützt auf Art. 940 OR wird der Inhaberin eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6300 Zug, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 07.12.2023

    Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach
  • Zug "

  • SHAB 230828/2023 - 28.08.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000011727, Handelsregister-Amt Zug

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 28.08.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung eines Einzelunternehmens, Polsterei Petric Betroffene Organisation: Polsterei Petric CHE-218.686.797 Industriestrasse 3

  • Neuheim Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.09.2023
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach
  • Zug

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