Über PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK
- PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK mit Sitz in Vaduz ist eine Stiftung aus dem Bereich «Betreiben von Pensionskassen». PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK ist aktiv.
- Es sind 6 aktive Personen im Management eingetragen.
- Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 07.10.2023. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- An derselben Adresse sind 4 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Liechtensteinische Pensionskassenverband, LLB Vorsorgestiftung für Liechtenstein.
Management (6)
neueste Mitglieder des obersten Verwaltungsorgans
Urs Berger,
Dr. Richard Martin Senti,
Thomas Russenberger,
Dr. Gabriele Brenna
neuste Zeichnungsberechtigte
Claudia Yezza-Jahn,
Dagmar Westwood,
Urs Berger,
Dr. Richard Martin Senti,
Thomas Russenberger
Handelsregisterinformationen
Rechtssitz der Firma
Vaduz
Branche
Betreiben von Pensionskassen
Firmenzweck
1. Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Mitarbeiter der Liechtensteinischen Landesbank AG (nachfolgend kurz "Bank" genannt) und für die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen der Mitarbeiter bei Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod sowie bei besonderer Notlage und für Personen, für die der Mitarbeiter nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat. Gleiches gilt analog für die im Fürstentum Liechtenstein domizilierten Gruppenmitglieder der Bank sowie sonstige, wirtschaftlich eng mit der LLB-Gruppe verbundene Unternehmen im Fürstentum Liechtenstein, welche sich der Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben. Die Stiftung ist für den Erwerb, das Halten, die Entwicklung und die Veräusserung sowie die Bewirtschaftung und Verwaltung von Grundstücken und Liegenschaften im Inland ermächtigt und kann Verträge in diesem Zusammenhang abschliessen und aufheben. 2. Der Stiftungsrat hat in einem Reglement den Kreis der Stiftungsberechtigten (Stiftungsgeniesser/Destinatäre) sowie Art und Umfang der Vorsorgeleistungen im Einzelnen zu umschreiben. Im Reglement können den Destinatären Rechtsansprüche eingeräumt werden (Art. 19ff.). 3. Die Stiftung kann die Mitarbeiter der Bank bzw. die Mitarbeiter der der Vorsorgeeinrichtung angeschlossenen Unternehmen auch vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit und anderen besonderen Notlagen absichern. Ausserdem kann die Stiftung Unterstützungen oder Beiträge an Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt gewähren, welche ihrerseits Leistungen (auch andere als Geldleistungen) zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen erbringen. 4. Zur Erfüllung ihres Zweckes führt die Stiftung eine auf versicherungstechnischer Grundlage aufgebaute Pensionskasse. 5. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann der Stiftungsrat jedoch auch bei liechtensteinischen oder schweizerischen Versicherungsgesellschaften geeignete Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss. 6. Die Stiftung darf grundsätzlich nicht zu Leistungen herangezogen werden, zu denen die Bank oder deren Rechtsnachfolgerin gesetzlich verpflichtet ist.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste Meldungen für PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK
Publikationsnummer: 15576/2023, (1)
PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK, in Vaduz, FL-0001.080.660-2, Eingetragene Stiftung.
Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
Yezza-Jahn, Claudia, StA: Schweiz, 8888 Heiligkreuz, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: 10272/2023, (1)
PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK, in Vaduz, FL-0001.080.660-2, Eingetragene Stiftung. Statutenänderung lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 27.04.2023.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Die Mitglieder des Stiftungsrates und die Zeichnungsberechtigten gemäss Handelsregister zeichnen kollektiv zu zweien. Mindestens ein Zeichnungsberechtigter muss Mitglied des Stiftungsrates sein. Sofern beide Zeichnungsberechtigten dem Stiftungsrat angehören, so hat jeweils ein Vertreter der Bank zusammen mit einem Vertreter der Mitarbeiter zu unterzeichnen.[bisher: Zeichnung: Die Mitglieder des Stiftungsrates zeichnen kollektiv zu zweien, jeweils ein Vetreter der Bank zusammen mit einem Vetreter der Mitarbeiter.]
Publikationsnummer: 1677/2023, (1)
PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK, in Vaduz, FL-0001.080.660-2, Eingetragene Stiftung.
Erloschene Angaben zur Verwaltung:
Tiziani, Marianne, StA: Schweiz, 7323 Wangs, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
Westwood, Dagmar, StA: Österreich, 9493 Mauren, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.