• Pensionskasse der Pentapharm AG

    BS
    aktiv
    Jetzt Bonität prüfen Zur Timeline
    Jetzt Bonität prüfenBonität prüfen
    Handelsregister-Nr.: CH-270.7.000.968-1
    Branche: Betreiben von Pensionskassen

    Meldungen

    SHAB 230405/2023 - 05.04.2023
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005717946, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)

    Pensionskasse der Pentapharm AG, in Basel, CHE-109.732.162, Stiftung (SHAB Nr. 52 vom 15.03.2023, Publ. 1005700961).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Ritschl, Amélie, von Reigoldswil, in Frick, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Muri, Peter Patrick, von Schötz, in Willisau, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

    SHAB 230315/2023 - 15.03.2023
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung des Firmenzwecks

    Publikationsnummer: HR02-1005700961, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)

    Pensionskasse der DSM Nutritional Products AG Zweigniederlassung Pentapharm, in Basel, CHE-109.732.162, Stiftung (SHAB Nr. 63 vom 31.03.2021, Publ. 1005138537).

    Urkundenänderung:
    26.01.2023.

    Name neu:
    Pensionskasse der Pentapharm AG.

    Zweck neu:
    Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag mit der Pentapharm AG (CHE-206.038.019) geschlossen haben, sowie ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.

    Title
    Bestätigen