• Obligatorische Pensionskasse der Geilinger AG

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.7.902.905-8
    Branche: Betreiben von Pensionskassen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Obligatorische Pensionskasse der Geilinger AG

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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Pensionskassen

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    Berufliche Vorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversorgung (BVG) und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der "Geilinger AG", in Winterthur, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Neueste SHAB-Meldungen: Obligatorische Pensionskasse der Geilinger AG

    SHAB 153/2004 - 10.08.2004
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 2398158, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Obligatorische Pensionskasse der Geilinger AG, in Bülach, CH-020.7.902.905-8, Stiftung (SHAB Nr. 138 vom 22.07.2003, S. 20, Publ. 1094660). Die Stiftung ist gemäss Verfügung des Amtes für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich vom 25.05.2004 aufgehoben. Die Stiftung wird gelöscht.

    SHAB 138/2003 - 22.07.2003
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 1094660, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Obligatorische Pensionskasse der Geilinger AG, in Bülach, Stiftung (SHAB Nr. 41 vom 28.02.2001, S. 1515).

    Aufsichtsbehörde neu:
    Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich [Eintrag von Amtes wegen auf Grund Änderung der gesetzlichen Grundlage].

    SHAB 41/2001 - 28.02.2001
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Obligatorische Pensionskasse der Geilinger AG, in B ü l a c h , Berufliche Vorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversorgung (BVG), Stiftung (SHAB Nr. 187 vom 28.09.1998, S. 6663).

    Aufsichtsbehörde neu:
    Amt für Gemeinden und berufliche Vorsorge des Kantons Zürich [Eintrag von Amtes wegen auf Grund Änderung der gesetzlichen Grundlage].

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