• LL Montage GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.446.521-5
    Branche: Herstellung von Gütern aus Metall

    Meldungen

    SHAB 230124/2023 - 24.01.2023
    Kategorien: Liquidation, Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005660340, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    LL Montage GmbH in Liquidation, in Leibstadt, CHE-292.074.059, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 252 vom 28.12.2022, Publ. 1005640517). Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 17.01.2023 wird die am 29.11.2022 eröffnete Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs im Sinne von Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR als Konkursverfahren weitergeführt. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 17.01.2023 mangels Aktiven eingestellt.

    SHAB 230120/2023 - 20.01.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000039269, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 20.01.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 20.01.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 20.01.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Einstellung des Konkursverfahrens LL Montage GmbH Schuldner: LL Montage GmbH CHE-292.074.059 Bahnhofstrasse 33

  • Leibstadt Datum der Konkurseröffnung: 29.11.2022 Datum der Einstellung: 17.01.2023 Kostenvorschuss: CHF 4'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 30.01.2023 Kontaktstelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Bemerkungen: Über die LL Montage GmbH, 5325 Leibstadt, wurde in Anwendung von Art. 731b Abs. 4 OR der Konkurs eröffnet. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs nach Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR wurde mit Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom 17. Januar 2023 abgeschrieben.
    Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren
    oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./la

  • SHAB 230118/2023 - 18.01.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000002555, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 18.01.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 18.07.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen LL Montage GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach

  • Aarau Schweiz Beklagte Partei: LL Montage GmbH in Liquidation CHE-292.074.059 Bahnhofstrasse 33
  • Leibstadt Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: LL Montage GmbH, Bahnhofstrasse 33, 5325 Leibstadt Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Der Gerichtspräsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: - dass das Bezirksgericht Zurzach mit Entscheid vom 29. November 2022 gestützt auf Art. 731b OR die Gesellschaft mit Wirkung ab Dienstag, 29. November 2022, 11.00 Uhr, auflöste und die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft anordnete, - dass das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, mit Eingabe vom 10. Januar 2023 beantragte, die konkursrechtliche Liquidation abzuschreiben und per 29. November
  • 11.00 Uhr, den Konkurs über die Gesellschaft zufolge Überschuldung zu eröffnen und mangels Aktiven wieder einzustellen, - dass das Verfahren um konkursamtliche Liquidation gestützt auf die Akten aufgrund Überschuldung zufolge Gegenstandslosigkeit nach Art. 242 ZPO als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben ist, - dass über die LL Montage GmbH, Bahnhofstrasse 33, 5325 Leibstadt, der Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 29. November 2022, 11.00 Uhr, eröffnet wird (Datum des Auflösungsentscheids des Zivilgerichts gemäss Art. 731 b OR) und mangels Aktiven wieder eingestellt wird, - dass die Entscheidgebühr in Höhe von CHF 200.00, welche der Schuldner zu tragen hat, für welche aber auch der Gläubiger haftet (Art. 169 Abs. 1 SchKG), vom Konkursamt Aargau zu beziehen ist. Der Gerichtspräsident erkennt:
    1. Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
    2. Über die LL Montage GmbH, Bahnhofstrasse 33, 5325 Leibstadt, wird der Konkurs mit Wirkung ab Dienstag, 29. November 2022, 11.00 Uhr, eröffnet.
    3. Das Konkursverfahren über die LL Montage GmbH, Bahnhofstrasse 33, 5325 Leibstadt, wird mangels Aktiven eingestellt.
    4. Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) - das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg - das Regionale Betreibungsamt Kleindöttingen - die leitende Konkursbeamtin - das Handelsregisteramt des Kantons Aargau - das Grundbuchamt Baden - die Gerichtskasse Zurzach Bad Zurzach, 17. Januar 2023 Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2022.64 Entscheiddatum: 17.01.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 30.01.2023

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
  • Bad Zurzach

  • SHAB 221228/2022 - 28.12.2022
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005640517, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    LL Montage GmbH, in Leibstadt, CHE-292.074.059, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 212 vom 01.11.2019, Publ. 1004750701).

    Firma neu:
    LL Montage GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zurzach vom 29.11.2022 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 29.11.2022, 11.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

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