Alter der Firma
4 JahreHaftung
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- Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen mit Sitz in Zürich ist eine Einzelfirma aus dem Bereich «Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros». Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen ist aktiv.
- Die Firma wurde am 13.12.2019 gegründet und hat eine Person im Management.
- Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 07.03.2024. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die im Handelsregister ZH eingetragene UID lautet CHE-158.775.509.
- DUFOUR CAPITAL AG, Egger, Philips & Partner AG, Emil Simmen AG haben die gleiche Adresse wie Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.12.2019
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.1.082.867-9
UID/MWST
CHE-158.775.509
Branche
Betreiben eines Advokatur- und Notariatsbüros
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Erbringung von Rechts- und Beratungsdienstleistungen im In- und Ausland.
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Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen
Publikationsnummer: HR02-1005979508, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen, in Zürich, CHE-158.775.509, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 202 vom 18.10.2023, Publ. 1005863078). Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 13.02.2024 die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. [bisher: Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 12.10.2023 der Beschwerde in dem Sinne die aufschiebende Wirkung zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben (Art. 162 ff., 170, 174 Abs. 3, 221 ff. SchKG).]
Publikationsnummer: HR02-1005863078, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen, in Zürich, CHE-158.775.509, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 26.09.2023, Publ. 1005845311). Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 12.10.2023 der Beschwerde in dem Sinne die aufschiebende Wirkung zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben (Art. 162 ff., 170, 174 Abs. 3, 221 ff. SchKG). [bisher: Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20.09.2023 der Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 15.08.2023, betreffend Beschwerde gegen das Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichtes Zürich vom 30.06.2023 betreffend Konkurseröffnung superprovisorisch aufschiebende Wirkung in dem Sinne zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben.]
Publikationsnummer: HR02-1005845311, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Iurisconsulta Dr.jur. Robert Simmen, in Zürich, CHE-158.775.509, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 129 vom 06.07.2023, Publ. 1005788101). Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20.09.2023 der Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 15.08.2023, betreffend Beschwerde gegen das Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichtes Zürich vom 30.06.2023 betreffend Konkurseröffnung superprovisorisch aufschiebende Wirkung in dem Sinne zuerkannt, als der Konkurs eröffnet bleibt, jedoch einstweilen Vollstreckungsmassnahmen zu unterbleiben haben, mit anderen Worten das Konkursverfahren nicht gefördert werden darf, bereits getroffene Sicherungsmassnahmen aber aufrecht erhalten bleiben.