Auskünfte zu Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Über Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich
- Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich mit Sitz in Zürich ist eine Stiftung aus dem Bereich «Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen». Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich ist aktiv.
- Es sind 6 aktive Personen im Management eingetragen.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 12.03.2025.
- Die Organisation Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich ist unter der UID CHE-109.811.614 eingetragen.
Management (6)
neueste Stiftungsräte
Pascale Hartmann,
Andri Clavuot,
Anita Holzer Sonderegger,
Karin Hiestand,
Gianluca Minuscoli
neuste Zeichnungsberechtigte
Pascale Hartmann,
Andri Clavuot,
Anita Holzer Sonderegger,
Karin Hiestand,
Gianluca Minuscoli
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
16.06.1951
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.7.901.216-4
UID/MWST
CHE-109.811.614
Branche
Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen
Firmenzweck
Der Zweck der Stiftung ist die Hilfe an Mieterinnen und Mieter sowie Angestellte der Stifterin. Die Hilfe soll in besonderen Notfällen, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod in der Familie, grosse Familienlasten, Invalidität oder dergleichen, erfolgen und kann in einer Mietzinsermässigung oder in anderer Form bestehen. Die Stiftung kann Beiträge an Einrichtungen und Institutionen ausrichten, die Leistungen für die Begünstigten gemäss Abs. 1 erbringen. Diese Beiträge dürfen in der Regel 25 Prozent der jährlichen Einnahmen der Stiftung nicht übersteigen. Ein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
BDO AG | Zürich | 15.04.2014 |
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich
Publikationsnummer: HR02-1006279532, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich, in Zürich, CHE-109.811.614, Stiftung (SHAB Nr. 231 vom 27.11.2024, Publ. 1006188504).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hartmann, Pascale, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: HR02-1006188504, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich, in Zürich, CHE-109.811.614, Stiftung (SHAB Nr. 211 vom 30.10.2024, Publ. 1006165753).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Clavuot, Andri, von Zernez, in Zürich, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung];
Holzer Sonderegger, Anita, von Oberegg, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
Minuscoli, Gianluca, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung].
Publikationsnummer: HR02-1006165753, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich, in Zürich, CHE-109.811.614, Stiftung (SHAB Nr. 227 vom 22.11.2022, Publ. 1005609578).
Urkundenänderung:
02.09.2024.
Zweck neu:
Der Zweck der Stiftung ist die Hilfe an Mieterinnen und Mieter sowie Angestellte der Stifterin. Die Hilfe soll in besonderen Notfällen, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod in der Familie, grosse Familienlasten, Invalidität oder dergleichen, erfolgen und kann in einer Mietzinsermässigung oder in anderer Form bestehen. Die Stiftung kann Beiträge an Einrichtungen und Institutionen ausrichten, die Leistungen für die Begünstigten gemäss Abs. 1 erbringen. Diese Beiträge dürfen in der Regel 25 Prozent der jährlichen Einnahmen der Stiftung nicht übersteigen. Ein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.