• Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.5.000.549-4
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    8 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen in Liquidation

    • Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen in Liquidation mit Sitz in Zürich ist in Liquidation. Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen in Liquidation ist im Bereich «Betreiben von Gastronomiebetrieben» tätig.
    • Im Management sind 3 aktive Personen eingetragen. Gegründet wurde die Organisation am 10.06.2016.
    • Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 01.11.2024.
    • Die Organisation ist im Handelsregister ZH mit der UID CHE-336.413.298 eingetragen.
    • Beyond Creative Vision KLG, bonlieu Genossenschaft für Wohnen und Kultur, Craig's Communications sind an derselben Adresse eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Die Genossenschaft soll einen Ort für alle anbieten, welche sich mit sozialdemokratischen Werten und Ideen identifizieren können. Sie bietet Platz für kreative Ideen, politischen Austausch, solidarische Veranstaltungen und vieles Mehr. Zweck der Genossenschaft ist der Betrieb einer Gastronomiestätte, welche auch für politische, kulturelle oder andere gesellschaftliche Anlässe offensteht. Die Genossenschaft kann - soweit dies direkt oder indirekt dem Zweck dient - Liegenschaften mieten und/oder kaufen und verkaufen. Ebenso kann die Genossenschaft zur (direkten oder indirekten) Erfüllung ihres Zweckes weitere Verträge abschliessen und Darlehen aufnehmen. Nebst dem Gastronomiebetrieb organisiert die Genossenschaft Anlässe, welche dem politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch dienen. Die Genossenschaft ist nicht gewinnorientiert. Die Genossenschaft ist bei ihrer Geschäftstätigkeit einer ökologisch, wirtschaftl1ch und sozial nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen in Liquidation

    SHAB 241101/2024 - 01.11.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000045140, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 01.11.2024 Öffentlich einsehbar bis: 01.11.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich Kollokationsplan und Inventar Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen Schuldner: Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen CHE-336.413.298 Kochstrasse 2

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Auflagestelle: Konkursamt Aussersihl-Zürich Postfach, 8036 Zürich Kontaktstelle für Beschwerden: Angaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Angaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 01.11.2024 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Aussersihl-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung
    - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprache, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren
    Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. "

  • SHAB 240809/2024 - 09.08.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000042822, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 09.08.2024 Öffentlich einsehbar bis: 09.08.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich Konkurspublikation/Schuldenruf Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen Schuldner: Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen CHE-336.413.298 Kochstrasse 2

  • Zürich Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 02.07.2024 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Frist: 1 Monat(e) Kontaktstelle:
    Konkursamt Aussersihl-Zürich
    Postfach, 8036 Zürich

  • SHAB 240709/2024 - 09.07.2024
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006079068, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen, in Zürich, CHE-336.413.298, Genossenschaft (SHAB Nr. 118 vom 20.06.2024, Publ. 1006061884).

    Firma neu:
    Genossenschaft Wirtschaft zum Guten Menschen in Liquidation. Mit Urteil vom 02.07.2024 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich über die Genossenschaft mit Wirkung ab dem 02.07.2024, 09.15 Uhr, den Konkurs eröffnet;
    demnach ist die Genossenschaft aufgelöst.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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