• Genossenschaft "takt" in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.5.000.603-9
    Branche: Handel (Lebensmittel und Getränke)

    Meldungen

    SHAB 221108/2022 - 08.11.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000037052, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 08.11.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 08.11.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wädenswil, Zugerstrasse 16, 8820 Wädenswil Einstellung des Konkursverfahrens Genossenschaft ""takt"" in Liquidation Schuldner: Genossenschaft ""takt"" in Liquidation CHE-165.650.511 Schützengass 11

  • Richterswil Datum des Auflösungsentscheids: 17.06.2022 Datum der Einstellung: 18.10.2022 Kostenvorschuss: CHF 4'500.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 18.11.2022 Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
    Kontaktstelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wädenswil, Zugerstrasse 16,
  • Wädenswil "

  • SHAB 221028/2022 - 28.10.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005592711, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Genossenschaft "takt" in Liquidation, in Richterswil, CHE-165.650.511, Genossenschaft (SHAB Nr. 124 vom 29.06.2022, Publ. 1005507025). Mit Urteil vom 18.10.2022 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Horgen mit Wirkung ab dem 18.10.2022 über die bereits aufgelöste Genossenschaft den Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren ist mit Urteil desselben Richters vom 18.10.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.

    SHAB 220701/2022 - 01.07.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000022888, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABZH 01.07.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 01.07.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wädenswil, Zugerstrasse 16, 8820 Wädenswil Vorläufige Konkursanzeige Genossenschaft ""takt"" Schuldner: Genossenschaft ""takt"" CHE-165.650.511 Schützengass 11

  • Richterswil Datum des Auflösungsentscheids: 17.06.2022 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese
    unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.
    Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR "

  • SHAB 220629/2022 - 29.06.2022
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005507025, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Genossenschaft "takt", in Richterswil, CHE-165.650.511, Genossenschaft (SHAB Nr. 39 vom 24.02.2022, Publ. 1005413103).

    Firma neu:
    Genossenschaft "takt" in Liquidation. Mit Urteil vom 31.05.2022 hat das Bezirksgericht Horgen die Genossenschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 908 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 220607/2022 - 07.06.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000001898, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 07.06.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 07.09.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid gegen Genossenschaft ""takt"" Klagende Partei: Beklagte Partei: Genossenschaft ""takt"" CHE-165.650.511 Schützengass 11

  • Richterswil Angaben zum gerichtlichen Entscheid:
    1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Wädenswil wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 2'000.-.
    4. Die Kosten gemäss vorstehender Ziffer werden der Gesellschaft auferlegt.
    5. Schriftliche Mitteilung an - die Gesellschaft, durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, sowie nach Eintritt der Rechtskraft, je gegen Empfangsschein, - an das Konkursamt Wädenswil unter Beilage der Einlegerakten des Handelsregisteramts (act. 2/1-3) sowie einer Kopie von act. 3, - das Handelsregisteramt des Kantons Zürich, - an das Betreibungsamt Wädenswil, - an das Grundbuchamt Thalwil, Horgen und Wädenswil. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Handelsregisteramts zu behalten, oder - falls es sie nicht (mehr) benötigt - an das Handelsregisteramt weiterzuleiten.
    6. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Entscheiddatum: 31.05.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht im summarischen Verfahren, Bezirksgericht Horgen

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3,
  • Horgen "

  • SHAB 220414/2022 - 14.04.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000001780, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.04.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid gegen Genossenschaft ""takt"" Klagende Partei: Beklagte Partei: Genossenschaft ""takt"" CHE-165.650.511 Schützengass 11

  • Richterswil Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche gegen die Vorbringen des Handelsregisteramtes sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen.
    2. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft folgende Unterlagen dem Gericht und dem Handelsregisteramt einreicht: a) die Anmeldung, original unterzeichnet durch eine oder mehrere für die Gesellschaft zeichnungsberechtigte Person gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung; b) das Protokoll des zuständigen Organs über die Erteilung der erforderlichen Zeichnungsberechtigungen. Das Protokoll oder der Auszug davon muss vom Vorsitzenden und vom Protokollführer, unter Bezeichnung derselben, original unterzeichnet sein; c) die amtlich beglaubigte Unterschrift der neuen Zeichnungsberechtigten; d) eine Kopie des gültigen Passes, der gültigen Identitätskarte oder des gültigen schweizerischen Ausländerausweises der neu einzutragenden Personen e) das Protokoll der Generalversammlung über die Wahl der erforderlichen Verwaltungsmitglieder. Das Protokoll oder der Auszug davon muss vom Vorsitzenden und vom Protokollführer, unter Bezeichnung derselben, original unterzeichnet sein; sowie entweder f) eine Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, unterzeichnet durch ein für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigtes Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans, und g) eine Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Rechtsdomizil noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft; oder h) die Anmeldung des neuen Rechtsdomizils, original unterzeichnet durch ein für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigtes Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans, sowie i) die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhaltererklärung. Falls die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde liegt, so müssen auch das Protokoll der Generalversammlung über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der neuen Statuten eingereicht werden.
    3. Bei Säumnis, ungenügendem Nachweis oder unbehilflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft nach den Konkursregeln angeordnet werden (Art. 939 Abs. 2 OR i.V.m. Art. 908 OR sowie Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Geschäftsnummer: EO220010-F Entscheiddatum: 08.04.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen Frist: 30 Tage Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen,

    Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Bemerkungen:
    Der Entscheid kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden. "

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