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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
20.10.2010
Löschung im Handelsregister
21.01.2022
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Hombrechtikon
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.1.059.741-4
UID/MWST
CHE-116.108.891
Branche
Handel (Lebensmittel und Getränke)
Firmenzweck
Handel mit sowie Verkauf, Import und Export von Waren aller Art, insbesondere Weine und Spirituosen sowie Zubehör; Organisation und Durchführung von Weindegustationen, Weinreisen und Kochkursen.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Gehrig, Wein- und Spirituosenhandel
Publikationsnummer: HR03-1005386288, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Gehrig, Wein- und Spirituosenhandel, in Hombrechtikon, CHE-116.108.891, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 99 vom 23.05.2014, S.0, Publ. 1517843). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Publikationsnummer: BH07-0000002583, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 25.10.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Gehrig, Wein- und Spirituosenhandel Betroffene Organisation: Gehrig, Wein- und Spirituosenhandel CHE-116.108.891 Eilweg 5
- Das Einzelunternehmen Gehrig, Wein und Spirituosenhandel wird von Amtes wegen gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Gehrig, Wein- und Spirituosenhandel, in Hombrechtikon, CHE-116.108.891, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 99 vom 23.05.2014, S.0, Publ. 1517843). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
- Die Eintragungsgebühren von CHF 290.60 werden Rolf Gehrig, von Berikon, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auferlegt.
- Der Betrag von CHF 290.60 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 24.11.2021 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Militärstrasse 36 Postfach
Publikationsnummer: BH05-0000006235, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 01.09.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 02.09.2021, 03.09.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich
- Veröffentlichung Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5 8004 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 04.10.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - Gehrig, Wein- und Spirituosenhandel (CHE-116.108.891), in Hombrechtikon
- Strickerei Brasil Arraes (CHE-231.703.481), in Dielsdorf - Zimmerei Krienbühl (CHE-470.341.566), in Zürich
- AC ANTONIO CARLOS Renovation (CHE-162.342.556), in Winterthur