• Flexotechnics AG

    TG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-440.3.021.171-3
    Branche: Verarbeitung von Gummi und Kunststoff

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Flexotechnics AG

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Verarbeitung von Gummi und Kunststoff

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Produktion von und den Handel mit silikonhaltigen Formteilen und Schläuchen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Flexotechnics AG

    SHAB 200303/2020 - 03.03.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004843644, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)

    Flexotechnics AG, in Münchwilen (TG), CHE-114.291.519, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 227 vom 22.11.2018, Publ. 1004503743). Die Gesellschaft wird im Sinne von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 181122/2018 - 22.11.2018
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1004503743, Handelsregister-Amt Thurgau, (440)

    Flexotechnics AG, in Münchwilen (TG), CHE-114.291.519, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 17 vom 26.01.2016, Publ. 2618885).

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.

    SHAB 180907/2018 - 07.09.2018
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000000026, Handelsregister-Amt Thurgau

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABTG - 07.09.2018 Meldungsnummer: Kanton: TG Meldestelle: Betreibungsamt Bezirk Münchwilen, Murgtalstrasse 20, 9542 Münchwilen TG Zahlungsbefehl Flexotechnics AG Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Schuldner: Flexotechnics AG Hörnlistrasse 3

  • Münchwilen TG Gläubiger: BVG-Sammelstiftung Swiss Life General-Guisan-Quai 40
  • Zürich Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 418301873 vom 28.02.2018 Forderungen: CHF 21'708.35 nebst Zins zu 5 % seit 09.04.2016 Pensionskassenbeiträge bis Auflösung 31.07.2013 CHF 500.00 Administrationskosten Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Pensionskassenbeiträge bis Auflösung 31.07.2013 Anmeldestelle: Betreibungsamt Bezirk Münchwilen Murgtalstrasse 20, Postfach: 35null null
  • Münchwilen TG Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Mit der amtlichen Publikation gilt der Zahlungsbefehl als zugestellt.
    Bemerkungen: Einzige noch im Handelsregister eingetragene Person, Partey
    Gilbert Asare, Mitglied, in Münchwilen TG.

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