• Crealogix Holding AG

    ZH
    aktiv
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.007.452-6
    Branche: Betreiben von Beteiligungsgesellschaften

    Alter der Firma

    28 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    11,2 Mio.

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    2

    Auskünfte zu Crealogix Holding AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Beteiligungsauskunft

    Erfahren Sie, an welchen nationalen und internationalen Firmen die Aktiengesellschaft, für die Sie sich interessieren, noch beteiligt ist.
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    Über Crealogix Holding AG

    • Crealogix Holding AG mit Sitz in Zürich ist aktiv. Crealogix Holding AG ist im Bereich «Betreiben von Beteiligungsgesellschaften» tätig.
    • Das Management der Firma Crealogix Holding AG besteht aus 9 Personen. Gegründet wurde die Firma am 26.06.1996.
    • Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 19.09.2024.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-103.497.761.
    • Momentan hat die Firma Crealogix Holding AG 7 verschiedene Marken oder Gesuche beim IGE eingetragen.
    • An der gleichen Adresse wie Crealogix Holding AG sind 18 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Bildungszentrum Erste Hilfe GmbH, blue8x AG, CREALOGIX AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Beteiligungsgesellschaften

    Firmenzweck

    Erwerb, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art, im besonderen auf dem Gebiete der Produktion, des Handels und der Dienstleistungen im Bereich der Informatik- und Datenkommunikation sowie der Hard- und Software; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    PricewaterhouseCoopers AG
    Zürich 01.12.2009

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    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    BDO AG
    Zürich 30.11.2005 30.11.2009

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Delta Consulting Group AG, Bubikon
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Marken

    Quelle: Swissreg
    Marke Eintragungsdatum Status Nummer
    CREALOGIX 13.01.2020 aktiv 15966/2019
    09.03.2010 aktiv 00214/2009

    Neueste SHAB-Meldungen: Crealogix Holding AG

    SHAB 240919/2024 - 19.09.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001306, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 19.09.2024 Öffentlich einsehbar bis: 19.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren gemäss Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) Gerichtsentscheid: Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren gemäss Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) Das Handelsgericht hat am 27. August 2024 in Sachen Vencora UK Limited, 3rd Floor, West Bowling Mill, Dean Clough Mills, Halifax, HX3 5AX, Grossbritannien (Klägerin) gegen Crealogix Holding AG, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich (Beklagte) das Urteil gefällt: Es wird erkannt:

    1. Sämtliche sich noch im Publikum befindenden, nicht direkt oder indirekt von der Klägerin oder der Crealogix Holding AG oder von einer ihrer Tochtergesellschaften gehaltenen Namenaktien der Crealogix Holding AG (Firmennummer: CHE103.497.761) mit einem Nennwert von je CHF 8.? (Valoren-Nr. 1 111 570, ISIN: CH0011115703) werden für kraftlos erklärt.
    2. Die folgenden von der Crealogix Holdig AG eingeräumten und ausstehenden Anrechte zum Bezug oder Erwerb von Beteiligungspapieren der Crealogix Holding AG werden für kraftlos erklärt: a. Gestützt auf die ""Regulations for the CREALOGIX share plan 2"" der Beklagten vom 1. Juli 2021 eingeräumte Rechte auf den Bezug, den Erwerb, die Lieferung oder die Freigabe von (gesperrten) Namenaktien der Beklagten; und b. Gestützt auf die ""Regulations for the CREALOGIX bonus share plan 2"" der Crealogix Holding AG vom
      1. Juli 2021 eingeräumte Rechte auf den Bezug, den Erwerb, die Lieferung oder die Freigabe von (gesperrten) Namenaktien oder auf den Bezug oder den Erwerb von Namenaktien der Beklagten als Bonusaktien; mit Ausnahme der Wandelrechte von lnhabern von Anteilen an der von der Beklagten gemäss dem Anleihensprospekt vom 11. Oktober 2019 begebenen 1.5% Wandelanleihe

      (Valoren-Nr.: 41904722; lSlN: CH0419047227), welche mit dieser Wandelanleihe verbunden sind. (...)
      Handelsgericht des Kantons Zürich "

    SHAB 240627/2024 - 27.06.2024
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006068255, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Crealogix Holding AG, in Zürich, CHE-103.497.761, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 57 vom 21.03.2024, Publ. 1005990890).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Weber, Oliver, deutscher Staatsangehöriger, in Walchwil, Vorsitzender der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Biollaz, Christophe, von Chamoson, in Therwil, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Sampson Laws, Susan Mary, amerikanische Staatsangehörige, in Lake Mary / FL (US), Vorsitzende der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Leuenberger, Dirk, von Melchnau, in Birsfelden, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Roth, Thomas, von Basel, in Horgen, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SHAB 240606/2024 - 06.06.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001213, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 06.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 06.06.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren gemäss Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) / gemäss Art. 121 der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) Gerichtsentscheid: Zweite Veröffentlichung (Datum der ersten Veröffentlichung: 6. Mai 2024) Mit Eingabe vom 22. Februar 2024 erhob die Vencora UK Limited, 3rd Floor, West Bowling Mill, Dean Clough Mills, Halifax, HX3 5AX, Grossbritannien (Klägerin) gegen die Crealogix Holding AG, Maneggstrasse 17, 8041 Zürich (Beklagte) beim Handelsgericht des Kantons Zürich Klage mit folgendem Rechtsbegehren (act. 1 S. 2): ""

    1. Es seien sämtliche sich im Urteilszeitpunkt im Publikum befindenden, nicht direkt oder indirekt von der Klägerin oder der Beklagten oder von einer ihrer Tochtergesellschaften gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 8.00 für kraftlos zu erklären.
    2. Es seien alle im Urteilszeitpunkt ausstehenden Rechte, welche die Beklagte direkt oder indirekt zur Ausgabe oder Lieferung von Beteiligungspapieren der Beklagten verpflichten, für kraftlos zu erklären, unter Einschluss von Rechten gegenwärtiger und ehemaliger Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie anderer Mitarbeiter der Beklagten und ihrer Tochtergesellschaften auf Beteiligungspapiere der Beklagten, insbesondere die nachfolgenden Rechte: a. Gestützt auf die ""Regulations for the CREALOGIX share plan 2"" der Beklagten vom 1. Juli 2021 eingeräumte Rechte auf den Bezug, den Erwerb, die Lieferung oder die Freigabe von (gesperrten) Namenaktien der Beklagten; und b. Gestützt auf die ""Regulations for the CREALOGIX bonus share plan 2"" der Beklagten vom 1. Juli 2021 eingeräumte Rechte auf den Bezug, den Erwerb, die Lieferung oder die Freigabe von (gesperrten) Namenaktien oder auf den Bezug oder den Erwerb von Namenaktien der Beklagten als Bonusaktien; und c. Andere Rechte zum Bezug oder Erwerb von Beteiligungspapieren der Beklagten gestützt auf Pläne, Vereinbarungen oder direkte oder indirekte Zuteilungen oder Zusagen der Beklagten oder einer ihrer Tochtergesellschaften; mit Ausnahme der Wandelrechte von lnhabern von Anteilen an der von der Beklagten gemäss dem Anleihensprospekt vom 11. Oktober 2019 begebenen 1.5% Wandelanleihe (Valoren Nr.: 41904722; lSlN: CH0419047227), welche mit dieser Wandelanleihe verbunden sind.
    3. Es seien die Kosten des Verfahrens unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips der Klägerin aufzuerlegen."" Zur Begründung der Klage bringt die Vencora UK Limited vor, sie verfüge per 21. Februar 2024 nach ihrem öffentlichen Kaufangebot über 98.82% der Stimmrechte und des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals der Crealogix Holding AG. Unter Hinzurechnung der von der Crealogix Holding AG gehaltenen eigenen Aktien betrage ihre Beteiligung 99.07%. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Aktien vom Richter kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären sowie den Inhabern von Beteiligungsderivativen der Crealogix Holding AG eine Frist von drei Monaten ab erster Veröffentlichung im ""Schweizerischen Handelsamtsblatt"" sowie ab Veröffentlichung in der Neuen Zürcher Zeitung angesetzt, um schriftlich den Beitritt zu diesem Prozess gegenüber dem Handelsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8021 Zürich, zu erklären. Die Beitrittserklärung hat Namen und Vornamen des Beitretenden und einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht ein Zustellungsdomizil mit Adresse in der Schweiz bekannt zu geben (Art. 140 ZPO). Wird diese Aufforderung nicht befolgt, erfolgen die Zustellungen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt

    (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Verzeichnis der Beweismittel in sechsfacher Ausfertigung, allfällige Belege sind nummeriert zweifach einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf Beitritt angenommen.
    Handelsgericht des Kantons Zürich "

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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