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Über CPN Consulting GmbH
- CPN Consulting GmbH in Luzern ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen». CPN Consulting GmbH ist aktiv.
- Das Management der Firma CPN Consulting GmbH besteht aus 2 Personen.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 05.11.2024.
- Die Firma ist im Handelsregister LU mit der UID CHE-251.134.445 eingetragen.
- Neben der Firma CPN Consulting GmbH sind 42 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: Alameda Consulting AG, Alpinapharm GmbH, Anthira AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
07.10.2016
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Luzern
Handelsregisteramt
LU
Handelsregister-Nummer
CH-100.4.802.661-8
UID/MWST
CHE-251.134.445
Branche
Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen
Firmenzweck
Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Projektmanagement, Projektausführung und Projektdokumentation; Beteiligungen; Erwerb, Verwaltung, Belastung und Veräusserung von Grundstücken, Urheberrechten, Patenten und Lizenzen aller Art.
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: CPN Consulting GmbH
Publikationsnummer: SB06-0000005715, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 05.11.2024 Öffentlich einsehbar bis: 05.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Rothenburg, Stationsstrasse 4, 6023 Rothenburg Mitteilung des Lastenverzeichnisses / CPN Consulting GmbH Schuldner: CPN Consulting GmbH CHE-251.134.445 Werftestrasse 4
- dass die darin bezeichneten Lasten sowohl nach Bestand als nach Fälligkeit, Umfang und Rang als von Ihnen anerkannt gelten, wenn und soweit sie nicht binnen 10 Tagen nach Empfang dieser Anzeige schriftlich beim unterzeichneten Betreibungsamt von Ihnen bestritten worden sind;
- dass namentlich auch die im Verzeichnis angegebenen Zugehörgegenstände als solche anerkannt gelten, wenn nicht innerhalb der gleich Frist eine Bestreitung erfolgt;
- dass Sie ferner berechtigt sind, innert der gleichen Frist die Aufnahme anderer Gegenstände als Zugehör in das Lastenverzeichnis zu verlangen, wenn Sie bei der Pfändung dazu keine Gelegenheit gehabt haben;
- dass, falls die Verwertung in einer Betreibung auf Pfandverwertung erfolgt, die Inhaber derjendigen Grundpfandrechte, die den im Lastenverzeichnis enthaltenenen Dienstbarkeiten, Grundlasten und nach Art. 959 ZGB vorgemerkten Rechten im Range vorgehen, innert der gleichen Frist beim Betreibungsamt schriftlich den doppelten Ausruf der Grundstücke nach Art. 142 SchKG verlangen können. Ergibt sich der Vorrang nicht aus dem Lastenverzeichnis selbst, so ist eine ihn anerkennende Erklärung des Inhabers des betreffenden Rechtes beizubringen oder vorerst innerhalb 10 Tagen seit Zustellung dieser Anzeige gerichtlich Klage auf Feststellung des Vorranges anzustrengen. Freundliche Grüsse Betreibungsamt Rothenburg Auszug aus der Verordnung vom 23. April 1920 über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG): Art. 34 Abs.1 lit.b. In das Lastenverzeichnis sind aufzunehmen: die im Grundbuch eingetragenen sowie die aufgrund der öffentlichen Aufforderung (Art. 29 Abs. 2 und 3 VZG) angemeldeten Lasten (Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte und vorgemerkte persönliche Rechte), unter genauer Verweisung auf die Gegenstände, auf die sich die einzelnen Lasten beziehen, und mit Angabe des Rangverhältnisses der Pfandrechte zueinander und zu den Dienstbarkeiten und sonstigen Lasten, soweit sich dies aus dem Grundbuchauszug (Art. 28 VZG) oder aus den Anmeldungen ergibt. Bei Pfandforderungen sind die zu überbindenden und die fälligen Beträge (Art.135 SchKG) je in einer besonderen Kolonne aufzuführen. Weicht die Anmeldung einer Last von dem Inhalt des Grundbuchauszuges ab, so ist auf die Anmeldung abzustellen, dabei aber der Inhalt des Grundbucheintrages anzugeben. Ist ein Anspruch in geringerem Umfang angemeldet worden, als aus dem Grundbuch sich ergibt, so hat das Betreibungsamt die Änderung oder Löschung des Grundbucheintrages mit Bewilligung des Berechtigten zu erwirken. Aufzunehmen sind auch diejenigen Lasten, die vom Berechtigten angemeldet werden, ohne dass eine Verpflichtung zur Anmeldung besteht. Lasten, die erst nach der Pfändung des Grundstückes ohne Bewilligung des Betreibungsamtes in das Grundbuch eingetragen worden sind, sind unter Angabe dieses Umstandes und mit der Bemerkung in das Verzeichnis aufzunehmen, dass sie nur berücksichtigt werden, sofern und soweit die Pfändungsgläubiger vollständig befriedigt werden (Art. 53 Abs.3 VZG). Art. 35 Leere Pfandstellen sind bei der Aufstellung des Lastenverzeichnisses nicht zu berücksichtigen, desgleichen im Besitze des Schuldners befindliche Eigentümerpfandtitel, die nicht gepfändet, aber nach Art. 13 VZG in Verwahrung genommen worden sind (Art. 815 ZGB und Art. 68 Iit.a VZG). Sind die Eigentümerpfandtitel verpfändet oder gepfändet, so dürfen sie, wenn das Grundstück selbst gepfändet ist und infolgedessen zur Verwertung gelangt, nicht gesondert versteigert werden, sondern es ist der Betrag, auf den der Pfandtitel lautet oder, sofern der Betrag, für den er verpfändet oder gepfändet ist, kleiner ist, dieser Betrag nach dem Range des Titels in das Lastenverzeichnis aufzunehmen. Art. 36 Ansprüche, die nach Ablauf der Anmeldefrist geltend gemacht werden, sowie Forderungen, die keine Belastung des Grundstückes darstellen, dürfen nicht in das Lastenverzeichnis aufgenommen werden. Das Betreibungsamt hat den Ansprechern von der Ausschliessung solcher Ansprüche sofort Kenntnis zu geben, unter Angabe der Beschwerdefrist (Art.17 Abs.2 SchKG). Im Übrigen ist das Betreibungsamt nicht befugt, die Aufnahme der in dem Auszug aus dem Grundbuch enthaltenen oder besonders angemeldeten Lasten in das Verzeichnis abzulehnen, diese abzuändern oder zu bestreiten oder die Einreichung von Beweismitteln zu verlangen. Ein von einem Berechtigten nach Durchführung des Lastenbereinigungsverfahrens erklärter Verzicht auf eine eingetragene Last ist nur zu berücksichtigen, wenn die Last vorher gelöscht worden ist. Lastenverzeichnis Beschrieb und Schätzung Grundstück(s) und der Zugehör Gemeinde: Rothenburg Grundstück : 2032 Grundstückbeschrieb Miteigentumsanteil: Grundstück Nr. : 10184 Grundbuch: Rothenburg Grundstückart: Miteigentumsanteil Miteigentumsanteil: 3/480 Miteigentum an Grundstück Nr 2032, Benutzungsrecht an Einstellplatz Nr. 77 Grundstückbeschrieb Miteigentumsanteil: Grundstück Nr. : 10185 Grundbuch: Rothenburg Grundstückart: Miteigentumsanteil Miteigentumsanteil: 3/480 Miteigentum an Grundstück Nr 2032, Benutzungsrecht an Einstellplatz Nr. 78 Betreibungsamtliche Schatzung: 2x CHF 21'000.00 = CHF 42'000.00 Der beiliegende Grundbuchauszug vom 20.09.2024 bildet einen integrierenden Bestandteil des Lastenverzeichnisses A. Grundpfandgesicherte Forderungen Grundstück Nr. 2032, GB Rothenburg Berechnet per Steigerungstag 07. Januar 2025 I Gesetzliche vorgehende Pfandrechte: keine II. Vertragliche / Gesetzliche Pfandrechte: Keine III. Gesetzliche nachgehende Pfandrechte: Keine Zusammenstellung der Pfandrechte: I. Gesetzliche vorgehende Pfandrechte --> CHF 0.00 II. Vertragliche / Gesetzliche Pfandrechte --> CHF 0.00 III. Gesetzlich nachgehende Pfandrechte --> CHF 0.00 Nicht pfandgesicherte Forderungen Diverse Pfändungsgruppen Geschäftsnummer 22213586 --> CHF 51'026.40 Geschäftsnummer 22213747 --> CHF 60'364.30 Geschäftsnummer 22312770 --> CHF 64'859.10 Geschäftsnummer 22312771 --> CHF 52'287.30 Geschäftsnummer 22316305 --> CHF 3'337.50 Geschäftsnummer 22400541 --> CHF 2'114.85 Total nicht pfandgesicherte Forderungen --> CHF 233'989.45 Auflage: vom 05.11.2024 bis 15.11.2024 Zustellung: 05.11.2024
Rothenburg, 04.11.2024 Betreibungsamt Rothenburg
Der Betreibungsbeamte
Publikationsnummer: SB01-0000003829, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Publikationsdatum: SHAB 30.09.2024 Zusätzliche Publikationen: KABLU 05.10.2024 Öffentlich einsehbar bis: 30.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Rothenburg, Stationsstrasse 4, 6023 Rothenburg Im Auftrag von: Betreibungsamt Luzern Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung CPN Consulting GmbH Schuldner: CPN Consulting GmbH CHE-251.134.445 Werftestrasse 4
Bemerkungen: Besichtigung: Freitag, 20.12.2024, 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr nur unter telefonischer
Voranmeldung beim unterzeichneten Betreibungsamt.
Publikationsnummer: 3975443, Handelsregister-Amt Luzern, (100)
CPN Consulting GmbH, in Luzern, CHE-251.134.445, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 198 vom 12.10.2016, Publ. 3103655).
Domizil neu:
Werftestrasse 4, 6005 Luzern.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.