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Auskünfte zu Bieri und Partner Revisionen AG in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
16.06.2003
Löschung im Handelsregister
04.02.2025
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Bern
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-035.4.031.814-7
UID/MWST
CHE-110.089.539
Branche
Treuhändische Dienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Treuhandbüros, insbesondere die Durchführung von Revisionen und allen damit zusammenhängenden Geschäften sowie die Übernahme von Vermögensverwaltungs- und Sachwaltermandaten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen errichten, erwerben oder sich mit ihnen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben und weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Bieri und Partner Revisionen AG
- Bieri und Partner AG Treuhand Revisionen Recht
- herbert bieri Treuhand + Revisionen GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Bieri und Partner Revisionen AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006246184, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Bieri und Partner Revisionen AG in Liquidation, in Bern, CHE-110.089.539, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 213 vom 02.11.2023, Publ. 1005874856). Nachdem nachträglich ein Kostenvorschuss geleistet wurde, hat das zuständige Einzelgericht mit Entscheid vom 13.11.2023 der Anordnung des summarischen Verfahrens zugestimmt. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des zuständigen Einzelgerichts vom 27.01.2025 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: HR02-1005816455, Handelsregister-Amt Bern
Bieri und Partner Revisionen AG, in Bern, CHE-110.089.539, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 242 vom 13.12.2022, Publ. 1005626849).
Firma neu:
Bieri und Partner Revisionen AG in Liquidation.
Domizil neu:
Rechtsdomizil eingebüsst. Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 19.07.2023 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 02.08.2023 um 24.00 Uhr gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: UV04-0000000905, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 21.07.2023 Öffentlich einsehbar bis: 21.01.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 19.07.2023 Gerichtsentscheid: Gerichtspräsidentin Mühlethaler Zivilverfahren Bieri und Partner Revisionen AG, (Kein Rechtsdomizil) Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin entscheidet:
- Die Bieri und Partner Revisionen AG wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
- Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die Bieri und Partner Revisionen AG analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Mühlethaler Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Publikation dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz
(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 23 3215) anzugeben.