• AB Abbruch AG in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.928.935-7
    Branche: Ab- und Rückbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu AB Abbruch AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Ab- und Rückbau

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Abbruch-, Bagger-, Tiefbau- und allen weiteren Bauarbeiten und dergleichen. Sie kann sämtliche Geschäfte tätigen, welche mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen, sich an anderen Unternehmen beteiligen und auch Liegenschaften erwerben, verwalten, belehnen und veräussern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • AB Abbruch AG
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: AB Abbruch AG in Liquidation

    SHAB 231215/2023 - 15.12.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005910775, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    AB Abbruch AG in Liquidation, in Zürich, CHE-107.903.961, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 223 vom 16.11.2022, Publ. 1005605164). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 06.12.2023 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 231208/2023 - 08.12.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000033300, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 08.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 08.12.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich, Nansenstrasse 16, 8050 Zürich Schluss des Konkursverfahrens AB Abbruch AG in Liquidation Schuldner: AB Abbruch AG in Liquidation CHE-107.903.961 Hungerbergstrasse 3

  • Zürich
    Datum des Schlusses: 06.12.2023 Rechtliche Hinweise:
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

  • SHAB 230726/2023 - 26.07.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000035292, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 26.07.2023 Öffentlich einsehbar bis: 26.07.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich, Nansenstrasse 16, 8050 Zürich Kollokationsplan und Inventar AB Abbruch AG in Liquidation Schuldner: AB Abbruch AG in Liquidation CHE-107.903.961 Hungerbergstrasse 3

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Auflagestelle: Konkursamt Oerlikon-Zürich Nansenstrasse 16
  • Zürich Kontaktstelle für Beschwerden: Angaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Angaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Bemerkungen: In diesem Verfahren liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oerlikon-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderung aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die
    Konkursverwaltung verzichtet, sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Konkursamt Oerlikon-Zürich schriftlich
    einzureichen. "

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