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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
23.06.1922
Löschung im Handelsregister
03.01.2017
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Basel
Handelsregisteramt
BS
Handelsregister-Nummer
CH-270.1.000.760-0
UID/MWST
CHE-107.699.051
Branche
Erbringung von Rechtsberatungen
Firmenzweck
Patentanwaltsbureau.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Braun A.
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: A. Braun
Publikationsnummer: 3258263, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)
A. Braun, in Basel, CHE-107.699.051, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 41 vom 28.02.2001, S. 1505). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3174487, Handelsregister-Amt Basel-Stadt
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung gemäss Art. 152 HRegV Es fällt in Betracht:
- Das Einzelunternehmen A. Braun, in Basel (CHE-107.699.051), ist infolge Todes des Inhabers André Braun-Wein erloschen.
- Mit Publikation vom 11.10.2016 sind die Erben des verstorbenen Inhabers aufgefordert worden, innert 30 Tagen die Löschung dieses Einzelunternehmens im Handelsregister anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
- Bis zum 17.11.2016 ist dem Handelsregisteramt Basel-Stadt die Löschung dieses Einzelunternehmens nicht angemeldet worden. Das Handelsregisteramt Basel-Stadt, 4001 Basel, verfügt daher:
- Das Einzelunternehmen A. Braun wird von Amtes wegen gelöscht.
- Es werden keine Gebühren erhoben.
- Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht, Bäumleingasse 1, 4001 Basel, erhoben werden.
Handelsregisteramt Basel-Stadt, 4001 Basel
Publikationsnummer: 3102497, Handelsregister-Amt Basel-Stadt
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV Das Einzelunternehmen A. Braun, in Basel (CHE-107.699.051), ist infolge Todes des Inhabers André Braun-Wein erloschen. Ist der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung des besagten Einzelunternehmens anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des besagten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus (Art.
Handelsregisteramt Basel-Stadt, 4001 Basel