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Numéro de publication: UV04-0000001209, Registre du commerce Argovie
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 05.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 05.12.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Verfügung vom 29. Mai 2024 (SZ.2024.20) Gerichtsentscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: Bioentech Kunststoff GmbH, Dorfstrasse 5, 5314 Kleindöttingen Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft Der Gerichtspräsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung:
- Mit Eingabe vom 15. Mai 2024 (Postaufgabe) teilte das Handelsregisteramt des Kantons Aargau dem Bezirksgericht gestützt auf Art. 939 Abs. 2 OR mit, dass die Bioentech Kunststoff GmbH an einem Organisationsmangel leide. Die Gesellschaft verfüge nicht mehr über ein Mitglied der Geschäftsführung oder einen Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz. Der Mangel sei auch innert vom Handelsregisteramt angesetzten Frist nicht behoben worden.
- Ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft liegt vor, wenn der Gesellschaft ein vorgeschriebenes Organ fehlt oder dieses nicht richtig zusammengesetzt ist, das Aktienbuch bzw. das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen nicht vorschriftsgemäss geführt wird oder die Gesellschaft Inhaberaktien ausgegeben hat, ohne dass sie Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind, sowie wenn die Gesellschaft an ihrem Sitz kein Rechtsdomizil mehr hat (Art. 731b Abs. 1 OR, Art. 819 OR). Nach Mitteilung des Handelsregisteramts gemäss Art. 939 Abs. 2 OR hat das Gericht von Amtes wegen die notwendigen Massnahmen zur Behebung des Mangels in der Organisation der Gesellschaft zu ergreifen. Es kann insbesondere der Gesellschaft unter Androhung ihrer Auflösung eine Frist ansetzen, binnen deren der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist, das fehlende Organ oder einen Sachwalter ernennen oder die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen (Art. 731b Abs. 1bis OR).
- Das Verfahren kann schriftlich durchgeführt werden (Art. 256 ZPO). Der Gesellschaft ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Art. 253 ZPO). Der Gerichtspräsident verfügt:
- Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Die Mitteilung des Handelsregisteramts des Kantons Aargau samt Beilagen wird der Gesellschaft zugestellt. Der Gesellschaft wird eine Frist von 20 Tagen gesetzt, um schriftlich zur Mitteilung des Handelsregisteramts sowie der ihrer Ansicht nach angemessenen Massnahme Stellung zu nehmen. Bleibt die Eingabe innert der angesetzten Frist aus, wird die Gesellschaft aufgelöst. Zustellung an: - die Gesellschaft (die Unterlagen können nach vorheriger Absprache mit der Gerichtskanzlei am Schalter abgeholt werden) Bad Zurzach, 29. Mai 2024 Der Gerichtspräsident Hinweis zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und
Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die
notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).
Numéro de publication: BH00-0000013493, Registre du commerce Argovie
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 11.03.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Aargau, REF-22200001-DWA1, 5000 Aarau Aufforderung infolge Organisationsmangel, Handelsregisteramt des Kantons Aargau Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Aargau CHE-113.505.994 Bahnhofplatz 3c
- Manfred Richner GmbH in Liquidation, CHE-110.040.220, in Biberstein - Planworks GmbH, CHE-174.966.195, in Safenwil
- Gekkos GmbH, CHE-305.984.843, in Spreitenbach
Numéro de publication: HR02-1005920586, Registre du commerce Argovie, (400)
BIOENTECH KUNSTSTOFF GmbH, in Böttstein, CHE-392.717.432, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 79 vom 25.04.2022, Publ. 1005457691).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Glaubert, Krzysztof Edmund, polnischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 90 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Böttstein];
Wierzchowski, Piotr, polnischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 90 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Böttstein].
Numéro de publication: HR02-1005457691, Registre du commerce Argovie, (400)
BIOENTECH KUNSTSTOFF GmbH, in Böttstein, CHE-392.717.432, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 100 vom 27.05.2021, Publ. 1005194394).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Glaubert, Krzysztof Edmund, polnischer Staatsangehöriger, in Böttstein, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 90 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Kartuzy (PL)];
Gerber, Hanspeter Paul, von Aarwangen, in Waldshut (DE), Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Böttstein];
Wierzchowski, Piotr, polnischer Staatsangehöriger, in Böttstein, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 90 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Tczew (PL)].
Numéro de publication: HR01-1005194394, Registre du commerce Argovie, (400)
BIOENTECH KUNSTSTOFF GmbH, in Böttstein, CHE-392.717.432, Dorfstrasse 5, 5314 Kleindöttingen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum:
12.05.2021.
Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt den Ankauf, den Verkauf und die Produktion von Kunststoffgranulat und Kunststoffprodukten aller Art sowie von Kunststoffverarbeitungsgeräten. Des Weiteren kann sie Consultingaufträge im In- und Ausland übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und EU-Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und EU-Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und EU-Ausland Grundeigentum erwerben, veräussern und verwalten.
Stammkapital:
CHF 20'000.00. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.
Publikationsorgan:
SHAB. Die Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen schriftlich oder per E-Mail.
Vinkulierung:
Vom Gesetz abweichende Modalitäten für die Abtretung von Stammanteilen gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Gemäss Erklärung der Gründer vom 12.05.2021 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.
Eingetragene Personen:
Glaubert, Krzysztof Edmund, polnischer Staatsangehöriger, in Kartuzy (PL), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 90 Stammanteilen zu je CHF 100.00;
Gerber, Hanspeter Paul, von Aarwangen, in Böttstein, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 100.00;
Wierzchowski, Piotr, polnischer Staatsangehöriger, in Tczew (PL), Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 90 Stammanteilen zu je CHF 100.00.