• Datacolor AG

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    Register number: CH-100.3.011.106-8
    Sector: Business management and administration

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    SOGC 240530/2024 - 30.05.2024
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1006043775, Commercial Registry Office Zug, (170)

    Datacolor AG, in Risch, CHE-103.432.684, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 34 vom 17.02.2022, Publ. 1005407997).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Bosshard-Dubach, Danielle Gertrud, von Luzern, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Dubach-Thyssen, Simone Marianne, von Luzern, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SOGC 240221/2024 - 21.02.2024
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV04-0000001108, Commercial Registry Office Zug

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 21.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 21.02.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Zug - II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, 6300 Zug Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere nach Art. 137 FinfraG Gerichtsentscheid: In Sachen Werner Dubach, Sonnenbergstrasse 11b, 6052 Hergiswil NW, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Jvo Grundler, Bratschi AG, Bahnhofstrasse 70, 8021 Zürich, gegen die Datacolor AG, Grundstrasse 12, 6343 Rotkreuz (CHE-103.432.684), Beklagte, fällte die II. Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Zug am 19. Februar 2024 folgendes Urteil:

    1. In Gutheissung der Klage werden die restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien der Datacolor AG mit einem Nennwert von je CHF 1.00 (Valorennummer 853'104; ISIN CH0008531045) für kraftlos erklärt.

    [...] Obergericht des Kantons Zug
    II. Zivilabteilung

    SOGC 240110/2024 - 10.01.2024
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV04-0000001037, Commercial Registry Office Zug

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 10.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 10.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Zug - II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, 6300 Zug Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere nach Art. 137 FinfraG Gerichtsentscheid: Mit Eingabe vom 6. November 2023 (Postaufgabe: gleichentags) erhob Werner Dubach, Sonnenbergstrasse 11b, 6052 Hergiswil NW, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Jvo Grundler, Bratschi AG, Bahnhofstrasse 70, 8021 Zürich, Klage gegen die Datacolor AG, Grundstrasse 12, 6343 Rotkreuz (CHE-103.432.684), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren: ""

    1. Es seien alle nicht direkt oder indirekt vom Kläger gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit dem Nennwert von je CHF 1.00 (Valoren-Nr. 853104; ISIN CH0008531045) gestützt auf Art. 137 des Bundesgesetztes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz; FinfraG [SR 958.1]) für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien dem Kläger gegen Leistung des Angebotspreises von CHF 760.00 netto in bar pro neu ausgegebene Aktien zu übertragen.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."" Zur Begründung der Klage bringt Werner Dubach im Wesentlichen vor, er habe zusammen mit Personen, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln würden, bis zum Ablauf der Nachfrist im Rahmen des öffentlichen Angebots am 5. Oktober 2023 99,31 % der Stimmrechte der Datacolor AG gehalten. Seither habe er weitere Aktienkäufe an der Börse getätigt, womit er seit dem 4. November 2023 zusammen mit Personen, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln würden, über 99,49 % der Stimmrechte der Datacolor AG verfüge. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Datacolor AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Zug, II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, Postfach, 6301 Zug, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen.

    Obergericht des Kantons Zug II. Zivilabteilung
    Oberrichter A. Staub, Abteilungspräsident "

    SOGC 231212/2023 - 12.12.2023
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV04-0000001036, Commercial Registry Office Zug

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 12.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 12.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Zug - II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, 6300 Zug Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere nach Art. 137 FinfraG Gerichtsentscheid: Mit Eingabe vom 6. November 2023 (Postaufgabe: gleichentags) erhob Werner Dubach, Sonnenbergstrasse 11b, 6052 Hergiswil NW, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Jvo Grundler, Bratschi AG, Bahnhofstrasse 70, 8021 Zürich, Klage gegen die Datacolor AG, Grundstrasse 12, 6343 Rotkreuz (CHE-103.432.684), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren: ""

    1. Es seien alle nicht direkt oder indirekt vom Kläger gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit dem Nennwert von je CHF 1.00 (Valoren-Nr. 853104; ISIN CH0008531045) gestützt auf Art. 137 des Bundesgesetztes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz; FinfraG [SR 958.1]) für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien dem Kläger gegen Leistung des Angebotspreises von CHF 760.00 netto in bar pro neu ausgegebene Aktien zu übertragen.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."" Zur Begründung der Klage bringt Werner Dubach im Wesentlichen vor, er habe zusammen mit Personen, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln würden, bis zum Ablauf der Nachfrist im Rahmen des öffentlichen Angebots am 5. Oktober 2023 99,31 % der Stimmrechte der Datacolor AG gehalten. Seither habe er weitere Aktienkäufe an der Börse getätigt, womit er seit dem 4. November 2023 zusammen mit Personen, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln würden, über 99,49 % der Stimmrechte der Datacolor AG verfüge. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Datacolor AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Zug, II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, Postfach, 6301 Zug, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen.

    Obergericht des Kantons Zug II. Zivilabteilung
    Oberrichter A. Staub, Abteilungspräsident "

    SOGC 231110/2023 - 10.11.2023
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV04-0000000991, Commercial Registry Office Zug

    "Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 10.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 10.05.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Zug - II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, 6300 Zug Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere nach Art. 137 FinfraG Gerichtsentscheid: Mit Eingabe vom 6. November 2023 (Postaufgabe: gleichentags) erhob Werner Dubach, Sonnenbergstrasse 11b, 6052 Hergiswil NW, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Jvo Grundler, Bratschi AG, Bahnhofstrasse 70, 8021 Zürich, Klage gegen die Datacolor AG, Grundstrasse 12, 6343 Rotkreuz (CHE-103.432.684), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren: ""

    1. Es seien alle nicht direkt oder indirekt vom Kläger gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit dem Nennwert von je CHF 1.00 (Valoren-Nr. 853104; ISIN CH0008531045) gestützt auf Art. 137 des Bundesgesetztes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz; FinfraG [SR 958.1]) für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien dem Kläger gegen Leistung des Angebotspreises von CHF 760.00 netto in bar pro neu ausgegebene Aktien zu übertragen.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."" Zur Begründung der Klage bringt Werner Dubach im Wesentlichen vor, er habe zusammen mit Personen, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln würden, bis zum Ablauf der Nachfrist im Rahmen des öffentlichen Angebots am 5. Oktober 2023 99,31 % der Stimmrechte der Datacolor AG gehalten. Seither habe er weitere Aktienkäufe an der Börse getätigt, womit er seit dem 4. November 2023 zusammen mit Personen, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln würden, über 99,49 % der Stimmrechte der Datacolor AG verfüge. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Datacolor AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Zug, II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, Postfach, 6301 Zug, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen.

    Obergericht des Kantons Zug II. Zivilabteilung
    Oberrichter A. Staub, Abteilungspräsident "

    SOGC 220217/2022 - 17.02.2022
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1005407997, Commercial Registry Office Zug, (170)

    Datacolor AG, in Risch, CHE-103.432.684, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 228 vom 23.11.2021, Publ. 1005340131).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Wehrli, Hans Peter, von Küttigen, in Andeer, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Zürich];
    Hediger, Philipp André, von Schwyz, in Stansstad, Zeichnungsberechtigter, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Zug].

    SOGC 211123/2021 - 23.11.2021
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1005340131, Commercial Registry Office Zug, (170)

    Datacolor AG, in Risch, CHE-103.432.684, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 249 vom 22.12.2020, Publ. 1005054737).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Keller Dubach, Anne Christina, von Luzern, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SOGC 201222/2020 - 22.12.2020
    Categories: Change of company address

    Publication number: HR02-1005054596, Commercial Registry Office Lucerne, (100)

    Datacolor AG, in Luzern, CHE-103.432.684, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 133 vom 13.07.2020, Publ. 1004935213). Die Rechtseinheit wird infolge Verlegung des Sitzes nach Risch im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen und im Handelsregister des Kantons Luzern von Amtes wegen gelöscht.

    SOGC 201222/2020 - 22.12.2020
    Categories: Change of company address

    Publication number: HR02-1005054737, Commercial Registry Office Zug, (170)

    Datacolor AG, bisher in Luzern, CHE-103.432.684, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 133 vom 13.07.2020, Publ. 1004935213).

    Statutenänderung:
    09.12.2020.

    Sitz neu:
    Risch.

    Domizil neu:
    Grundstrasse 12, 6343 Rotkreuz.

    SOGC 200713/2020 - 13.07.2020
    Categories: Change of company address

    Publication number: HR02-1004935213, Commercial Registry Office Lucerne, (100)

    Datacolor AG, in Luzern, CHE-103.432.684, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 151 vom 08.08.2019, Publ. 1004692010).

    Domizil neu:
    Habsburgerstrasse 26, 6003 Luzern.

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