Age of the company
125 yearsCapital in CHF
168'044Active brands
0Reports for Datacolor AG
Credit rating information
Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company. Find out moreEconomic information
Comprehensive information about the economic situation of a company. Find out morePayment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings. Find out moreShareholder Information
Find out which national and international companies the stock corporation you are interested in also holds shares in. Find out moreCompany dossier as PDF
Contact information, changes in the company, turnover and employee figures, management, ownership, shareholding structure and other company data. Retrieve company dossierAbout Datacolor AG
- Datacolor AG is currently active and the industry «Business management and administration». The legal headquarters are in Rotkreuz.
- There are 8 active persons registered in the management.
- All modifications to the commercial register entry can be found under «Notifications». The most recent modification was made on 21.02.2024.
- The company Datacolor AG is registered under the UID CHE-103.432.684.
- 4Trade Consulting AG, Abächerli Solutions GmbH, ALPINA Baumanagement AG are registered at the same address.
Management (8)
newest board members
Hanno Wilhelm Elbrächter,
Dr. Ivo Karl Grundler,
Thomas Blasius Studhalter,
Prof. Dr. Hans Peter Wehrli,
Werner Oskar Dubach
newest authorized signatories
Hanno Wilhelm Elbrächter,
Philipp André Hediger,
Dr. Ivo Karl Grundler,
Thomas Blasius Studhalter,
Olga Wüschner
Commercial register information
Entry in the commercial register
17.04.1899
Legal form
Company limited by shares (AG)
Legal headquarters of the company
Risch
Commercial Registry Office
ZG
Commercial register number
CH-100.3.011.106-8
UID/VAT
CHE-103.432.684
CHE-116.284.080 VAT
Sector
Business management and administration
Purpose (Original language) Customise the company purpose with just a few clicks.
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen jeder Art; Erbringung von Dienstleistungen für die Gruppengesellschaften, insbesondere in den Bereichen Management und Finanzierung; Erwerb, Halten, Belastung und Veräusserung von Grundstücken.
Auditor
Current auditor (1)
Name | City | Since | Until | |
---|---|---|---|---|
KPMG AG | Luzern | <2004 |
Other company names
Past and translated company names
- Datacolor SA
- Datacolor Ltd.
- Eichhof Holding AG
- Brauerei Eichhof
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Datacolor AG
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: UV04-0000001108, Commercial Registry Office Zug
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 21.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 21.02.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Zug - II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, 6300 Zug Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere nach Art. 137 FinfraG Gerichtsentscheid: In Sachen Werner Dubach, Sonnenbergstrasse 11b, 6052 Hergiswil NW, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Jvo Grundler, Bratschi AG, Bahnhofstrasse 70, 8021 Zürich, gegen die Datacolor AG, Grundstrasse 12, 6343 Rotkreuz (CHE-103.432.684), Beklagte, fällte die II. Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Zug am 19. Februar 2024 folgendes Urteil:
- In Gutheissung der Klage werden die restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien der Datacolor AG mit einem Nennwert von je CHF 1.00 (Valorennummer 853'104; ISIN CH0008531045) für kraftlos erklärt.
[...] Obergericht des Kantons Zug
II. Zivilabteilung
Publication number: UV04-0000001037, Commercial Registry Office Zug
"Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 10.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 10.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Zug - II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, 6300 Zug Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere nach Art. 137 FinfraG Gerichtsentscheid: Mit Eingabe vom 6. November 2023 (Postaufgabe: gleichentags) erhob Werner Dubach, Sonnenbergstrasse 11b, 6052 Hergiswil NW, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Jvo Grundler, Bratschi AG, Bahnhofstrasse 70, 8021 Zürich, Klage gegen die Datacolor AG, Grundstrasse 12, 6343 Rotkreuz (CHE-103.432.684), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren: ""
- Es seien alle nicht direkt oder indirekt vom Kläger gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit dem Nennwert von je CHF 1.00 (Valoren-Nr. 853104; ISIN CH0008531045) gestützt auf Art. 137 des Bundesgesetztes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz; FinfraG [SR 958.1]) für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien dem Kläger gegen Leistung des Angebotspreises von CHF 760.00 netto in bar pro neu ausgegebene Aktien zu übertragen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."" Zur Begründung der Klage bringt Werner Dubach im Wesentlichen vor, er habe zusammen mit Personen, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln würden, bis zum Ablauf der Nachfrist im Rahmen des öffentlichen Angebots am 5. Oktober 2023 99,31 % der Stimmrechte der Datacolor AG gehalten. Seither habe er weitere Aktienkäufe an der Börse getätigt, womit er seit dem 4. November 2023 zusammen mit Personen, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln würden, über 99,49 % der Stimmrechte der Datacolor AG verfüge. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Datacolor AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Zug, II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, Postfach, 6301 Zug, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen.
Obergericht des Kantons Zug II. Zivilabteilung
Oberrichter A. Staub, Abteilungspräsident "
Publication number: UV04-0000001036, Commercial Registry Office Zug
"Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 12.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 12.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Zug - II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, 6300 Zug Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere nach Art. 137 FinfraG Gerichtsentscheid: Mit Eingabe vom 6. November 2023 (Postaufgabe: gleichentags) erhob Werner Dubach, Sonnenbergstrasse 11b, 6052 Hergiswil NW, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Jvo Grundler, Bratschi AG, Bahnhofstrasse 70, 8021 Zürich, Klage gegen die Datacolor AG, Grundstrasse 12, 6343 Rotkreuz (CHE-103.432.684), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren: ""
- Es seien alle nicht direkt oder indirekt vom Kläger gehaltenen Namenaktien der Beklagten mit dem Nennwert von je CHF 1.00 (Valoren-Nr. 853104; ISIN CH0008531045) gestützt auf Art. 137 des Bundesgesetztes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz; FinfraG [SR 958.1]) für kraftlos zu erklären und es sei die Beklagte zu verpflichten, die für kraftlos erklärten Aktien neu auszugeben und diese Aktien dem Kläger gegen Leistung des Angebotspreises von CHF 760.00 netto in bar pro neu ausgegebene Aktien zu übertragen.
- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."" Zur Begründung der Klage bringt Werner Dubach im Wesentlichen vor, er habe zusammen mit Personen, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln würden, bis zum Ablauf der Nachfrist im Rahmen des öffentlichen Angebots am 5. Oktober 2023 99,31 % der Stimmrechte der Datacolor AG gehalten. Seither habe er weitere Aktienkäufe an der Börse getätigt, womit er seit dem 4. November 2023 zusammen mit Personen, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln würden, über 99,49 % der Stimmrechte der Datacolor AG verfüge. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Datacolor AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Zug, II. Zivilabteilung, Kirchenstrasse 6, Postfach, 6301 Zug, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen.
Obergericht des Kantons Zug II. Zivilabteilung
Oberrichter A. Staub, Abteilungspräsident "
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