• Glossar: Kategorien von Meldungen

    Hier erklären wir Ihnen die einzelnen Begriffe nach deren unsere Meldungen zu Firmen und Personen kategorisiert sind. Klicken Sie zum Anzeigen der Beschreibung einfach auf einen Begriff.

    In dieser Kategorie finden sich alle Meldungen zu neu im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, Gesellschaften und weiteren juristischen Personen. Diese Meldung wird nur einmal pro Firma publiziert.

    Erklärt ein Unternehmen oder eine Gesellschaft aus eigener Entscheidung die Auflösung, werden die entsprechenden Meldungen unter dieser Kategorie aufgeführt.

    Diese Kategorie umfasst alle Meldungen zum Thema Konkurs. Die Begründung für den Konkurs befindet sich in der entsprechenden Meldung der Firma.

    Konkurs von Amtes wegen nach OR Art. 731b
    Gemäss Art. 731b, Abs. 1, Ziff. 3 kann der Richter, wenn er durch einen Aktionär, einen Gläubiger oder den Handelsregisterführer einen Antrag diesbezüglich erhält, eine Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen, falls der Gesellschaft eines der vorgeschriebenen Organe fehlt oder eines dieser Organe nicht rechtmässig zusammengesetzt ist. Es handelt sich bei Meldungen dieser Art um eine Auflösung infolge eines Organmangels, als Organ ist der Verwaltungsrat gemeint.

    Ein bereits erklärter Konkurs kann widerrufen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So kann ein Konkurs beispielsweise aufgrund einer gerichtlich gutgeheissener Beschwerde wieder aufgehoben werden oder ein freiwillig erklärter Konkurs wird durch die Gesellschaft wieder zurückgezogen. Es können aber auch Mitteilungen zu Fristerstreckungen im Rahmen eines Konkurses unter diese Kategorie fallen.

    Enthält eine Meldung diese Kategorie, wurde das Unternehmen effektiv aus dem Handelsregister gelöscht. Der Eintrag dieser Firma wird jedoch weiterhin im Handelsregister aufgelistet, jedoch mit dem Status «gelöscht». Grund für eine Auflösung kann ein Konkurs oder die Geschäftsaufgabe sein, aber auch bei einer Fusion mit einem anderen Unternehmen wird eine Firma aufgelöst und gelöscht.

    Wenn ein Handelsregister fälschlicherweise die Löschung einer Firma publiziert, diese aber gar nicht gelöscht werden sollte oder musste, wird mit einer Folge-Meldung der Kategorie «Widerruf Löschung» auf den Fehler hingewiesen. Meistens erfolgt eine Wiedereintragung einer Organisation jedoch aufgrund der Reaktion des Unternehmens selbst. Teilweise werden Firmen nach der Löschung wieder eingetragen, damit sie die Liquidation noch korrekt durchführen können.

    Eine Meldung der Kategorie «Änderung des Firmennamen» gibt es, wenn eine Firma den Firmennamen ändert. Ein Firmenname muss bei einer Einzelfirma immer den vollständigen Familiennamen des Inhabers oder der Inhaberin beinhalten. Bei einer AG oder GmbH können auch Fantasiebezeichnungen gewählt werden, solange klar ist, um welche Gesellschaftsform es sich handelt.

    Falls eine Gesellschaft ihre Rechtsform wechselt - beispielsweise von GmbH zu AG - wird dies im Handelsregister eingetragen und eine Meldung mit dieser Kategorie publiziert.

    Wird bei einer Firma der Firmenzweck angepasst, werden alle damit verbundenen Meldungen in dieser Kategorie gesammelt. Der Firmenzweck beschreibt die Tätigkeiten eines Unternehmens.

    Werden zwei Unternehmen zusammengeschlossen (Fusion), gibt es zwei verschiedene Meldungen: Eine Meldung zur Auflösung für das sich auflösende Unternehmen und eine zweite Meldung für die Gesellschaft, die sich aus dem Zusammenschluss bildet.

    Wenn eine GmbH oder AG ihr Kapital verändert, so wird dies öffentlich im Handelsregister publiziert. Die Details zur Erhöhung oder Senkung des Kapitals sind in der entsprechenden Mitteilung zu finden.

    Zieht ein Unternehmen innerhalb der gleichen Gemeinde um, muss sie ihr Domizil im Handelsregister anpassen lassen. Wechselt ein Unternehmen ihren Sitz in eine andere politische Gemeinde, so muss sowohl der Sitz, als auch das Domizil im Handelsregister angepasst werden.

    Hier finden sich alle Meldungen, die sich auf die Änderung von Mandatsträgern beziehen. Mandatsträger sind alle im Handelsregistereintrag eines Unternehmens eingetragenen Personen oder Firmen. Diese Kategorie enthält also Meldungen über ausgeschiedene oder neu hinzugefügte Personen und Firmen im Management einer Organisation.

    Wird die Revisionsstelle eines Unternehmens gewechselt, neu gewählt oder komplett auf die Revisionsstelle verzichtet (Opting-out), werden alle damit verbundenen Meldungen mit dieser Kategorie angezeigt.

    In dieser Kategorie werden allgemeine Bekanntmachungen der Bundesverwaltung oder ähnlicher Stellen im SHAB publiziert.

    Publikationen zum Nachlassverfahren werden im SHAB und teilweise in kantonalen Amtsblättern veröffentlicht, rechtlich massgebend ist jedoch die Meldung des SHAB. Eine «provisorische Nachlassstundung» erfolgt auf Gesuch eines Schuldners. Der Nachlassrichter kann diesem die «definitive Nachlassstundung» gewähren. Gläubiger werden durch einen «Schuldenruf» aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Vor Ablauf der Stundung unterbreitet der Sachverwalter dem Nachlassrichter alle Aktenstücke. Gläubiger können dabei auch Einwendungen gegen den Nachlassvertrag einbringen. Wird ein Nachlassvertrag gutgeheissen, beginnt die Verwertung der Aktiven des Schuldners – wird er abgelehnt, kann jeder Gläubiger die Konkurseröffnung verlangen.

    Wird ein Nachlassvertrag gegenüber einem Gläubiger nicht erfüllt, so kann er für seine Forderung die Aufhebung des Nachlassvertrages verlangen.

    Wird eine Nachlassstundung gegenüber einem Gläubiger nicht erfüllt, so kann er für seine Forderung die Aufhebung der Nachlassstundung verlangen.

    Publikationen zu Schuldbetreibungen werden im SHAB und teilweise in kantonalen Amtsblättern publiziert und dienen der Eintreibung von Geldforderungen. Rechtlich massgebend ist immer die entsprechende SHAB-Publikation.

    Um eine Gesellschaft aufzulösen und aus dem Handelsregister zu löschen, muss vorab ein dreifacher Schuldenruf publiziert werden. Dadurch werden Gläubiger aufgefordert, ihre ausstehenden Forderungen anzumelden. Die Liquidation des Unternehmens muss im Handelsregister eingetragen sein, damit der Schuldenruf rechtlich gültig ist. Ein Jahr nach der dritten Publikation eines Schuldenrufes kann die definitive Löschung der Firma beim zuständigen Handelsregisteramt beantragt werden. Mit der Publikation von Schuldenrufen im SHAB soll festgehalten werden, welche Schulden gegenüber einem Gläubiger vorhanden sind.

    In diese Kategorie fallen alle Meldungen, die wir nicht direkt einer passenden Kategorisierung vom Handelsregister zuweisen können. Die Details der Meldung können Sie dem Meldungstext entnehmen.

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