• MAG Reinigung AG in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.3.040.073-9
    Branche: Reinigung von Gebäuden

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu MAG Reinigung AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Reinigung von Gebäuden

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    Die Gesellschaft bezweckt Facility Management sowie Reinigungen von beweglichen und unbeweglichen Gütern. Sie kann ferner Handel betreiben mit Produkten, welche mit dem Hauptzweck im Zusammenhang stehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • MAG Reinigung AG
    • PETROLEUM EQUIPMENT PETEQUIP AG
    • PETROLEUM EQUIPMENT PETEQUIP CORP
    • PETROLEUM EQUIPMENT PETEQUIP SA
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: MAG Reinigung AG in Liquidation

    SHAB 231116/2023 - 16.11.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005886173, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    MAG Reinigung AG in Liquidation, in Zürich, CHE-439.401.317, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 79 vom 25.04.2023, Publ. 1005731131). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 10.11.2023 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 231114/2023 - 14.11.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000032712, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 14.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 14.11.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Schluss des Konkursverfahrens MAG Reinigung AG Schuldner: MAG Reinigung AG CHE-439.401.317 Rautistrasse 12

  • Zürich Datum des Schlusses: 10.11.2023 Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
    Kontaktstelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach
  • Zürich

  • SHAB 230830/2023 - 30.08.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000036045, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 30.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 30.08.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Kollokationsplan und Inventar MAG Reinigung AG Schuldner: MAG Reinigung AG CHE-439.401.317 Rautistrasse 12

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Im Konkursverfahren über die MAG Reinigung AG liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern zur Einsicht auf. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 20.09.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 11.09.2023 Auflagestelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach
  • Zürich Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 20.09.2023 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Altstetten-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung
    - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
    Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).

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