Renseignements sur Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach
Contrôle de solvabilité
Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque et de plus amples informations sur l'entreprise.En savoir plus
Renseignement économique
Renseignement complète sur la situation économique d'une entreprise.En savoir plus
Pratiques de paiement
Évaluation des pratiques de paiement sur la base des factures passées.En savoir plus
Extrait du registre des poursuites
Aperçu des procédures de recouvrement actuelles et passées.En savoir plus
Dossier d'entreprise en PDF
Coordonnées, changements dans l'entreprise, chiffre d'affaires et nombre d'employés, gestion, propriétaires, structure de l'actionnariat et autres données de l'entreprise.Consulter le dossier d'entreprise
À propos de Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach
- Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach à Zug est une Fondation du domaine «Autres activités sociales». Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach est actif.
- La direction se compose de 5 personnes.
- L’entrée dans le registre du commerce de l’organisation a été modifiée en dernier lieu le 04.08.2023. Toutes les entrées précédentes peuvent être consultées sous «Notifications».
- L’organisation Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach est inscrite sous l’IDI CHE-210.220.001.
- Exactement à cette adresse il existe 37 autres entreprises actives. Cela comprend: Adler Mode AG Schweiz, admarum holding ag, Aeris Cleantec AG.
Direction (5)
les plus récents membres du conseil de fondation
Annik Rippmann,
Dominique Rippmann,
Stephanie Rippmann,
Andreas Rippmann,
Ulrich Rippmann
les plus récents personnes habilitée à signer
Annik Rippmann,
Dominique Rippmann,
Stephanie Rippmann,
Andreas Rippmann,
Ulrich Rippmann
Informations du registre du commerce
Inscription au registre du commerce
28.12.2020
Forme juridique
Fondation
Siège social de l'entreprise
Zug
Registre du commerce
ZG
Numéro au registre du commerce
CH-170.7.000.957-5
IDE/TVA
CHE-210.220.001
Secteur
Autres activités sociales
But (Langue d'origine)
Zweck der Stiftung ist die Deckung der Kosten der Erziehung, Ausbildung und Ausstattung der im nachfolgenden Artikel genannten Benefiziare oder deren Unterstützung, dies gemäss den nachfolgenden besonderen Bestimmungen: a) Es obliegt dem Stiftungsrat, im einzelnen zu bestimmen, für welche Benefiziare Beiträge aus dem Stiftungsvermögen oder dessen Erträgnissen geleistet werden sollen, und für welche besonderen Fälle und Zwecke. Der Stiftungsrat wird diese Entscheidungen nach seinem eigenen und pflichtgemässen Ermessen treffen. b) Im Sinne von Richtlinien für die Erfüllung des Stiftungszweckes ist die Verwendung der Stiftungsmittel vor allem für die folgenden Fälle vorgesehen: aa) Beiträge zur Erziehung der Kinder und zu ihrer weiteren beruflichen Ausbildung und allgemeinen Bildung, im besonderen zur Bestreitung der Kosten von Schulen, Internaten, Universitätsstudien, Auslandaufenthalten zu Ausbildungs- und Bildungszwecken und künstlerischer Ausbildung von jungen Leuten. bb) Ausrichtung von Prämien für besonders gute Leistungen in Schule und Hochschule. cc) Ausrichtung von besonderen Beiträgen an besonders begabte Kinder oder junge Leute zwecks spezieller Weiterbildung auf einem bestimmten Gebiet. dd) Die Übernahme von besonderen Kosten, die durch Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder körperliche oder geistige Beeinträchtigung eines Benefiziars verursacht werden, im besonderen die Übernahme von Kosten von Spitälern, Sanatorien und ärztlicher Betreuung. ee) Die Ausstattung junger Benefiziare im Falle ihrer Verheiratung oder im Falle der Begründung einer eigenen selbständigen Existenz, jedoch nicht die Finanzierung irgendwelcher Geschäfte von Benefiziaren. ff) Die Ausrichtung von eigentlichen Unterstützungszahlungen in Fällen der Not oder Bedürftigkeit von Benefiziaren. c) Der Stiftungsrat ist im Rahmen seines pflichtgemässen Ermessens frei, zu bestimmen, welche Gesuche von Benefiziaren berücksichtigt werden sollen und welchen die Berücksichtigung gegebenenfalls versagt werden muss. In Zweifelsfällen wird der Stiftungsrat die ihm unterbreiteten Gesuche sorgfältig überprüfen oder durch Personen seines Vertrauens überprüfen lassen. Der Umfang der für die einzelnen Fälle zu bewilligenden Beiträge wird durch den Stiftungsrat ebenfalls nach seinem Ermessen bestimmt, unter gebührender Berücksichtigung der der Stiftung jeweils zur Verfügung stehenden Mittel.
Plus de noms d'entreprises
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Titulaires
Participations
Dernières notifications FOSC pour Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: HR02-1005810064, Registre du commerce Zoug, (170)
Berichtigung des im SHAB vom 31.12.2020, Meldungs Nr. 1'005'062'576, publizierten Tagesregistereintrages Nr. 18'901 vom 28.12.2020 Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach, in Zug, CHE-210.220.001, Stiftung (SHAB Nr. 136 vom 17.07.2023, Publ. 1005796795).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Rippmann, Stephanie, von Stein am Rhein, in Küsnacht (ZH), Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [nicht: Rippmann, Stefanie].
Numéro de publication: HR02-1005796795, Registre du commerce Zoug, (170)
Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach, in Zug, CHE-210.220.001, Stiftung (SHAB Nr. 255 vom 31.12.2020, Publ. 1005062576).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Rippmann, Annik, von Stein am Rhein, in Zumikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Rippmann, Dominique, von Stein am Rhein, in Abtwil, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Numéro de publication: HR01-1005062576, Registre du commerce Zoug, (170)
Familienstiftung M. Homberger-Rauschenbach, in Zug, CHE-210.220.001, c/o RAin Franziska Stadlin, Gartenstrasse 2, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
19.08.1964.
Zweck:
Zweck der Stiftung ist die Deckung der Kosten der Erziehung, Ausbildung und Ausstattung der im nachfolgenden Artikel genannten Benefiziare oder deren Unterstützung, dies gemäss den nachfolgenden besonderen Bestimmungen: a) Es obliegt dem Stiftungsrat, im einzelnen zu bestimmen, für welche Benefiziare Beiträge aus dem Stiftungsvermögen oder dessen Erträgnissen geleistet werden sollen, und für welche besonderen Fälle und Zwecke. Der Stiftungsrat wird diese Entscheidungen nach seinem eigenen und pflichtgemässen Ermessen treffen. b) Im Sinne von Richtlinien für die Erfüllung des Stiftungszweckes ist die Verwendung der Stiftungsmittel vor allem für die folgenden Fälle vorgesehen: aa) Beiträge zur Erziehung der Kinder und zu ihrer weiteren beruflichen Ausbildung und allgemeinen Bildung, im besonderen zur Bestreitung der Kosten von Schulen, Internaten, Universitätsstudien, Auslandaufenthalten zu Ausbildungs- und Bildungszwecken und künstlerischer Ausbildung von jungen Leuten. bb) Ausrichtung von Prämien für besonders gute Leistungen in Schule und Hochschule. cc) Ausrichtung von besonderen Beiträgen an besonders begabte Kinder oder junge Leute zwecks spezieller Weiterbildung auf einem bestimmten Gebiet. dd) Die Übernahme von besonderen Kosten, die durch Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder körperliche oder geistige Beeinträchtigung eines Benefiziars verursacht werden, im besonderen die Übernahme von Kosten von Spitälern, Sanatorien und ärztlicher Betreuung. ee) Die Ausstattung junger Benefiziare im Falle ihrer Verheiratung oder im Falle der Begründung einer eigenen selbständigen Existenz, jedoch nicht die Finanzierung irgendwelcher Geschäfte von Benefiziaren. ff) Die Ausrichtung von eigentlichen Unterstützungszahlungen in Fällen der Not oder Bedürftigkeit von Benefiziaren. c) Der Stiftungsrat ist im Rahmen seines pflichtgemässen Ermessens frei, zu bestimmen, welche Gesuche von Benefiziaren berücksichtigt werden sollen und welchen die Berücksichtigung gegebenenfalls versagt werden muss. In Zweifelsfällen wird der Stiftungsrat die ihm unterbreiteten Gesuche sorgfältig überprüfen oder durch Personen seines Vertrauens überprüfen lassen. Der Umfang der für die einzelnen Fälle zu bewilligenden Beiträge wird durch den Stiftungsrat ebenfalls nach seinem Ermessen bestimmt, unter gebührender Berücksichtigung der der Stiftung jeweils zur Verfügung stehenden Mittel. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Rippmann, Stefanie, von Stein am Rhein, in Küsnacht (ZH), Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Rippmann, Andreas, von Stein am Rhein, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Rippmann, Ulrich, von Stein am Rhein, in Auw, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Liste de résultats
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