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Publication number: 5769992, Commercial Registry Office Lucerne, (100)
Käsereigenossenschaft Neudorf, in Neudorf, CH-100.5.008.313-0, Genossenschaft (SHAB Nr. 109 vom 10.06.2009, S. 12, Publ. 5058834).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Frischkopf, Armin, von Römerswil, in Neudorf, Beisitzer, ohne Zeichnungsberechtigung;
Lang, August, von Beromünster, in Beromünster, Vizepräsident, ohne Zeichnungsberechtigung;
Ineichen, Fritz, von Neudorf, in Neudorf, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Niederberger, Konrad, von Wolfenschiessen, in Hildisrieden, Vizepräsident, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied];
Suter, Josef, von Beromünster, in Beromünster, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
Kaufmann, Roland, von Eich, in Eich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Commercial Registry Office Lucerne, (100)
Käsereigenossenschaft Neudorf, in Neudorf, Wahrung und Förderung der land- und milchwirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinsame Selbsthilfe, Genossenschaft (SHAB Nr. 214 vom 05.11.1991, S. 4737).
Statutenänderung:
25.03.1997.
Domizil neu:
c/o Xaver Schurtenberger, Luzernerstrasse 4, 6025 Neudorf.
Zweck neu:
Wahrung und Förderung der milchwirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinsame Selbsthilfe.
Haftung/Nachschusspflicht neu:
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften die Mitglieder persönlich bis zum Betrage von CHF 20'000.--. [bisher: Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften die Mitglieder persönlich und solidarisch.]. Die Genossenschafter sind verpflichtet, Bilanzverluste durch Nachschüsse zu decken.
Pflichten:
Entrichtung eines Eintrittsgeldes, das von der Generalversammlung festgelegt wird;
diese kann auf die Erhebung verzichten. Die Genossenschafter sind verpflichtet, einen Betrag an die Genossenschaft (Amortisationsbeitrag) zu bezahlen, dessen Höhe auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung bestimmt wird. Genossenschafter, die nach der Einstellung der Milchablieferung Mitglied bleiben, bezahlen einen Jahresbeitrag, der auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung festgelegt wird.
Vorstand:
mindestens fünf Personen. [gestrichen: Vorstand: mindestens fünf Mitglieder]. [gestrichen: Mitteilungen erfolgen durch Brief oder durch Anschlag im Gemeindepublikationskasten.]. [Weitere Aenderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Stocker, Josef, von Neudorf, in Neudorf, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Hüsler, Otto, von Neudorf, in Neudorf, Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Studhalter, Josef, von Horw, in Neudorf, Beisitzer, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Schurtenberger, Xaver, von Malters, in Neudorf, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien nicht mit dem Vizepräsidenten [bisher: Vizepräsident, ohne Zeichnungsberechtigung];
Stocker, Rolf, von Neudorf, in Neudorf, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien nicht mit dem Präsidenten;
Lang, Urs, von Neudorf, in Neudorf, Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten;
Ineichen, Fritz, von Neudorf, in Neudorf, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten [bisher: ohne Zeichnungsberechtigung];
Frischkopf, Armin, von Römerswil, in Neudorf, Beisitzer, ohne Zeichnungsberechtigung.