• Urban Change Stiftung

    ZG
    active
    Check credit rating Timeline
    Check credit ratingCredit rating
    Register number: CH-170.7.001.053-6
    Sector: Religious, political or secular associations

    Age of the company

    1 Year

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    Capital unknown

    Employees

    PremiumPremium

    Active brands

    0

    Reports for Urban Change Stiftung

    preview

    Credit rating information

    Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company. Find out more
    preview

    Economic information

    Comprehensive information about the economic situation of a company. Find out more
    preview

    Payment behaviour

    Assessment of the payment behaviour based on past invoices. Find out more
    preview

    Payment collection information

    Overview of current and past debt enforcement proceedings. Find out more

    Company dossier as PDF

    Contact information, changes in the company, turnover and employee figures, management, ownership, shareholding structure and other company data.
    Retrieve company dossier

    About Urban Change Stiftung

    • Urban Change Stiftung has its legal headquarters in Zug and is active. It operates in the sector «Religious, political or secular associations».
    • The management has 4 active persons registered.
    • The most recent commercial register change was made on 18.04.2024. You can find all changes under «Notifications».
    • The reported UID is CHE-213.127.639.
    • Next to the organization Urban Change Stiftung there are 11 other active companies with an identical address. These include: Aitubi AG, Albis Innoventure AG, BOSAGORA Stiftung.

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Religious, political or secular associations

    Purpose (Original language) Customise the company purpose with just a few clicks.

    Die Stiftung bezweckt (i), die Entwicklung und Förderung des dezentralisierten Urban Change Protokolls ("Protokoll"), sowie (ii) die Entwicklung und Förderung des Urban Change Ökosystems. Zu diesem Zweck kann die Stiftung geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Einzelpersonen durch einzelne Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B. Grants); in der Öffentlichkeit das Urban Change Ökosystem sowie das Urban Change Protokoll und damit verbundene Technologien und Anwendungen anpreisen und diese schulen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten); digitale und nicht-digitale Vermögenswerte zu diesen Zwecken halten und verwalten; mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Urban Change Ökosystems in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere lP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; das Ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs des Urban Change Tokens; eine technische Anwendung zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der Netzwerkteilnehmer schaffen (Urban Change DAO), diese verwalten und die Umsetzung der Mitwirkung unterstützen; Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Urban Change Protokoll unterstützen und bekannt machen; Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum Urban Change Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und das Urban Change Ökosystem während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das Urban Change Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigne Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.

    Auditor

    Source: SOGC

    Current auditor (1)
    Name City Since Until
    Copartner Revision AG
    Basel 18.04.2024

    Would you like to adjust the auditors? Click here.

    Former auditor (1)
    Name City Since Until
    Wadsack Zug AG
    Zug 02.03.2023 17.04.2024

    Other company names

    Source: SOGC

    Past and translated company names

    • Urban Change Foundation
    Would you like to update the company name? Click here.

    Ownership structure

    No information on the ownership structure is known to us.

    Holdings

    No information on holdings is known to us.

    Newest SOGC notifications: Urban Change Stiftung

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 240418/2024 - 18.04.2024
    Categories: Change of auditors

    Publication number: HR02-1006012104, Commercial Registry Office Zug, (170)

    Urban Change Stiftung, in Zug, CHE-213.127.639, Stiftung (SHAB Nr. 84 vom 02.05.2023, Publ. 1005736728).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Wadsack Zug AG (CHE-109.364.928), in Zug, Revisionsstelle.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Copartner Revision AG (CHE-107.423.224), in Basel, Revisionsstelle.

    SOGC 230502/2023 - 02.05.2023
    Categories: Miscellaneous changes

    Publication number: HR02-1005736728, Commercial Registry Office Zug, (170)

    Urban Change Stiftung, in Zug, CHE-213.127.639, Stiftung (SHAB Nr. 43 vom 02.03.2023, Publ. 1005691134).

    Aufsichtsbehörde neu:
    Eidg. Departement des Innern, in Bern.

    SOGC 230302/2023 - 02.03.2023
    Categories: Company foundation

    Publication number: HR01-1005691134, Commercial Registry Office Zug, (170)

    Urban Change Stiftung (Urban Change Foundation), in Zug, CHE-213.127.639, c/o Coin Finance AG, Gartenstrasse 5, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    15.02.2023.

    Zweck:
    Die Stiftung bezweckt (i), die Entwicklung und Förderung des dezentralisierten Urban Change Protokolls ("Protokoll"), sowie (ii) die Entwicklung und Förderung des Urban Change Ökosystems. Zu diesem Zweck kann die Stiftung geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Einzelpersonen durch einzelne Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B. Grants);
    in der Öffentlichkeit das Urban Change Ökosystem sowie das Urban Change Protokoll und damit verbundene Technologien und Anwendungen anpreisen und diese schulen;
    digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten);
    digitale und nicht-digitale Vermögenswerte zu diesen Zwecken halten und verwalten;
    mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Urban Change Ökosystems in Kontakt treten;
    erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen;
    Markenrechte und andere lP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben;
    das Ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs des Urban Change Tokens;
    eine technische Anwendung zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der Netzwerkteilnehmer schaffen (Urban Change DAO), diese verwalten und die Umsetzung der Mitwirkung unterstützen;
    Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Urban Change Protokoll unterstützen und bekannt machen;
    Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces;
    Unterstiftungen schaffen;
    und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum Urban Change Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und das Urban Change Ökosystem während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das Urban Change Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigne Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.

    Eingetragene Personen:
    Tevel (Cohen Tevel), Ortal, israelische Staatsangehörige, in Ra'anana (IL), Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Hurni, Konrad, von Fräschels, in Saint-Sulpice (VD), Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
    Malet ép. Cohen, Marie Reine Setka, französische Staatsangehörige, in Genève, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
    Wadsack Zug AG (CHE-109.364.928), in Zug, Revisionsstelle.

    Hit list

    Here you will find a link from the management to a hit list of persons with the same name who are registered in the commercial register.

    Title
    Confirm