• Prototype Stiftung

    ZG
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    Register number: CH-170.7.001.073-5
    Sector: Religious, political or secular associations

    Age of the company

    9 months

    Turnover in CHF

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    Capital unknown

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    About Prototype Stiftung

    • Prototype Stiftung has its legal headquarters in Zug and is active. It operates in the sector «Religious, political or secular associations».
    • Prototype Stiftung was founded on 04.08.2023.
    • The commercial register entry of the organization was last modified on 07.11.2023. Under «Notifications» it is possible to view all previous changes.
    • Prototype Stiftung is registered in the Canton of ZG under the UID CHE-146.697.914.
    • 3G Sports AG, Aclass Equity AG, AJP Holding GmbH are registered at the same address.

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Religious, political or secular associations

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    Die Stiftung bezweckt: (i) die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung von Ökosystemen im Zusammenhang mit dem Snapshot Protokoll und / oder weiteren dezentralen Protokollen («Ökosysteme»); (ii) die Entwicklung und die Förderung der Technologien für die Ökosysteme; (iii) die Entwicklung und Förderung des so genannten Snapshot Protokolls («Snapshot Protokoll») und / oder weiteren dezentralen Protokollen («dezentrale Protokolle»); (iv) die Entwicklung und Förderung von Technologien und Anwendungen, die auf dem Snapshot Protokoll und / oder den dezentralen Protokollen aufbauen; (v) die Schulung und Ausbildung im Bereich der Ökosystem Technologien; (vi) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf die Ökosysteme und das Snapshot Protokoll sowie den dezentralen Protokollen. Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere: geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Einzelpersonen unterstützen und finanzieren; in der Öffentlichkeit das Snapshot Protokoll und die dezentralen Protokolle anpreisen und diese schulen; Massnahmen im Bereich des Marketings ergreifen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten); mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder an deren Dritten zu Gunsten der Ökosysteme in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere lP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Snapshot Protokoll und die dezentralen Protokolle unterstützen und bekannt machen; Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zu den Ökosystemen schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und die Ökosysteme während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für die Ökosysteme bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigne Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften, Stiftungen und Unterstiftungen im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Der Stifter behält sich das Recht zur Änderung des Stiftungszwecks nach Art. 86a ZGB ausdrücklich vor.

    Auditor

    Source: SOGC

    Current auditor (1)
    Name City Since Until
    Copartner Revision AG
    Basel 09.08.2023

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    Other company names

    Source: SOGC

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Ownership structure

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    Holdings

    No information on holdings is known to us.

    Newest SOGC notifications: Prototype Stiftung

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 231107/2023 - 07.11.2023
    Categories: Miscellaneous changes

    Publication number: HR02-1005878345, Commercial Registry Office Zug, (170)

    Prototype Stiftung, in Zug, CHE-146.697.914, Stiftung (SHAB Nr. 152 vom 09.08.2023, Publ. 1005812875).

    Aufsichtsbehörde neu:
    Eidg. Departement des Innern, in Bern.

    SOGC 230809/2023 - 09.08.2023
    Categories: Company foundation

    Publication number: HR01-1005812875, Commercial Registry Office Zug, (170)

    Prototype Stiftung, in Zug, CHE-146.697.914, c/o Sielva Management SA, Gubelstrasse 11, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    26.07.2023.

    Zweck:
    Die Stiftung bezweckt: (i) die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung von Ökosystemen im Zusammenhang mit dem Snapshot Protokoll und / oder weiteren dezentralen Protokollen («Ökosysteme»);
    (ii) die Entwicklung und die Förderung der Technologien für die Ökosysteme;
    (iii) die Entwicklung und Förderung des so genannten Snapshot Protokolls («Snapshot Protokoll») und / oder weiteren dezentralen Protokollen («dezentrale Protokolle»);
    (iv) die Entwicklung und Förderung von Technologien und Anwendungen, die auf dem Snapshot Protokoll und / oder den dezentralen Protokollen aufbauen;
    (v) die Schulung und Ausbildung im Bereich der Ökosystem Technologien;
    (vi) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf die Ökosysteme und das Snapshot Protokoll sowie den dezentralen Protokollen.

    Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere:
    geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Einzelpersonen unterstützen und finanzieren;
    in der Öffentlichkeit das Snapshot Protokoll und die dezentralen Protokolle anpreisen und diese schulen;
    Massnahmen im Bereich des Marketings ergreifen;
    digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten);
    mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder an deren Dritten zu Gunsten der Ökosysteme in Kontakt treten;
    erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen;
    Markenrechte und andere lP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben;
    Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Snapshot Protokoll und die dezentralen Protokolle unterstützen und bekannt machen;
    Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces;
    Unterstiftungen schaffen;
    und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zu den Ökosystemen schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und die Ökosysteme während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für die Ökosysteme bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigne Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften, Stiftungen und Unterstiftungen im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Der Stifter behält sich das Recht zur Änderung des Stiftungszwecks nach Art. 86a ZGB ausdrücklich vor. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.

    Eingetragene Personen:
    Marino, Fabien Sossio Domenico, französischer Staatsangehöriger, in Phuket (TH), Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Andermatt, Silvan, von Merenschwand, in Oberrieden, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
    Le Jeune D'Allegeershecque (Écuyer), Grégoire Jacques F., belgischer Staatsangehöriger, in Rhode St. Genèse (BE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Copartner Revision AG (CHE-107.423.224), in Basel, Revisionsstelle.

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