• PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK

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    Register number: FL-0001.080.660-2
    Sector: Operation of an pension fund

    Age of the company

    43 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    Capital unknown

    Employees

    PremiumPremium

    Active brands

    0
    c/o Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft
    Städtle 44
    9490 Vaduz
    Neighbourhood

    About PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK

    Commercial register information

    Source: oera.li

    Sector

    Operation of an pension fund

    Purpose (Original language)

    1. Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Mitarbeiter der Liechtensteinischen Landesbank AG (nachfolgend kurz "Bank" genannt) und für die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen der Mitarbeiter bei Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod sowie bei besonderer Notlage und für Personen, für die der Mitarbeiter nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat. Gleiches gilt analog für die im Fürstentum Liechtenstein domizilierten Gruppenmitglieder der Bank sowie sonstige, wirtschaftlich eng mit der LLB-Gruppe verbundene Unternehmen im Fürstentum Liechtenstein, welche sich der Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben. Die Stiftung ist für den Erwerb, das Halten, die Entwicklung und die Veräusserung sowie die Bewirtschaftung und Verwaltung von Grundstücken und Liegenschaften im Inland ermächtigt und kann Verträge in diesem Zusammenhang abschliessen und aufheben. 2. Der Stiftungsrat hat in einem Reglement den Kreis der Stiftungsberechtigten (Stiftungsgeniesser/Destinatäre) sowie Art und Umfang der Vorsorgeleistungen im Einzelnen zu umschreiben. Im Reglement können den Destinatären Rechtsansprüche eingeräumt werden (Art. 19ff.). 3. Die Stiftung kann die Mitarbeiter der Bank bzw. die Mitarbeiter der der Vorsorgeeinrichtung angeschlossenen Unternehmen auch vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit und anderen besonderen Notlagen absichern. Ausserdem kann die Stiftung Unterstützungen oder Beiträge an Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt gewähren, welche ihrerseits Leistungen (auch andere als Geldleistungen) zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen erbringen. 4. Zur Erfüllung ihres Zweckes führt die Stiftung eine auf versicherungstechnischer Grundlage aufgebaute Pensionskasse. 5. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann der Stiftungsrat jedoch auch bei liechtensteinischen oder schweizerischen Versicherungsgesellschaften geeignete Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss. 6. Die Stiftung darf grundsätzlich nicht zu Leistungen herangezogen werden, zu denen die Bank oder deren Rechtsnachfolgerin gesetzlich verpflichtet ist.

    Other company names

    Source: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Branches (0)

    Ownership structure

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    Holdings

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    Latest notifications for PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    Handelsregister Liechtenstein 231007/2023 - 07.10.2023
    Categories: Change in management

    Publication number: 15576/2023, (1)

    PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK, in Vaduz, FL-0001.080.660-2, Eingetragene Stiftung.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    Yezza-Jahn, Claudia, StA: Schweiz, 8888 Heiligkreuz, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Handelsregister Liechtenstein 230627/2023 - 27.06.2023
    Categories: Miscellaneous changes

    Publication number: 10272/2023, (1)

    PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK, in Vaduz, FL-0001.080.660-2, Eingetragene Stiftung. Statutenänderung lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 27.04.2023.

    Allgemeine Vertretungsregelung:
    Die Mitglieder des Stiftungsrates und die Zeichnungsberechtigten gemäss Handelsregister zeichnen kollektiv zu zweien. Mindestens ein Zeichnungsberechtigter muss Mitglied des Stiftungsrates sein. Sofern beide Zeichnungsberechtigten dem Stiftungsrat angehören, so hat jeweils ein Vertreter der Bank zusammen mit einem Vertreter der Mitarbeiter zu unterzeichnen.[bisher: Zeichnung: Die Mitglieder des Stiftungsrates zeichnen kollektiv zu zweien, jeweils ein Vetreter der Bank zusammen mit einem Vetreter der Mitarbeiter.]

    Handelsregister Liechtenstein 230207/2023 - 07.02.2023
    Categories: Change in management

    Publication number: 1677/2023, (1)

    PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN LANDESBANK, in Vaduz, FL-0001.080.660-2, Eingetragene Stiftung.

    Erloschene Angaben zur Verwaltung:
    Tiziani, Marianne, StA: Schweiz, 7323 Wangs, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    Westwood, Dagmar, StA: Österreich, 9493 Mauren, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

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