• Aluflexpack AG

    AG
    active
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    Register number: CH-400.3.444.615-8
    Sector: Operation of investment companies

    Age of the company

    6 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    17,3 Mio.

    Employees

    PremiumPremium

    Active brands

    8

    Reports for Aluflexpack AG

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    About Aluflexpack AG

    • Aluflexpack AG in Reinach AG is a Company limited by shares (AG) from the sector «Operation of investment companies». Aluflexpack AG is active.
    • The management has 4 active persons registered.
    • The last commercial register change was made on 13.03.2025. All changes can be viewed under the section «Notifications» and saved as a PDF.
    • The reported UID is the following: CHE-379.203.800.
    • company Aluflexpack AG has 8 active trademarks, cancelled trademarks or pending applications.
    • Next to the company Aluflexpack AG there are 6 other active companies with an identical address. These include: Alu Menziken Extrusion AG, mit Sitz in Reinach (AG), Montana Aerospace AG, Montana Aerospace ETV AG.

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Operation of investment companies

    Purpose (Original language)

    Die Gesellschaft bezweckt den direkten oder indirekten Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an Industrie- und Mittelstandsunternehmungen, insbesondere im Bereich der Verpackungsindustrie, sowie die Finanzierung im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern, oder mit dem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen. Dabei kann die Gesellschaft insbesondere Wert auf eine langfristige und nachhaltige Wertschöpfung innerhalb der Gesellschaft und ihren Konzerngesellschaften legen. Die Gesellschaft kann bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte für eigene und fremde Rechnung erwerben, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen. Kapitalband gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

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    Auditor

    Source: SOGC

    Current auditor (1)
    Name City Since Until
    KPMG AG
    St. Gallen 06.08.2018

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    Other company names

    Source: SOGC

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Branches (0)

    Ownership structure

    No information on the ownership structure is known to us.

    Holdings

    No information on holdings is known to us.

    Trademarks

    Source: Swissreg
    Trademark Registration date Status Number
    to the trademark 12.09.2024 active 12737/2024
    12.09.2024 active 12737/2024

    Newest SOGC notifications: Aluflexpack AG

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 250313/2025 - 13.03.2025
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1006281338, Commercial Registry Office Aargau, (400)

    Aluflexpack AG, in Reinach (AG), CHE-379.203.800, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 103 vom 31.05.2023, Publ. 1005757059).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Ohneberg, Martin, österreichischer Staatsangehöriger, in Wien (AT), Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Vischer, Markus, von Basel, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Winter, Bernd, österreichischer Staatsangehöriger, in Wien (AT), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Bühler, Alois, von Herrliberg, in Triesen (LI), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Hosp, Christian, österreichischer Staatsangehöriger, in Herrliberg, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Steurer, Johannes, österreichischer Staatsangehöriger, in Wien (AT), Vorsitzender der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Spratt, David, irischer Staatsangehöriger, in Wädenswil, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Glossner, Thomas, von Herrliberg, in Herrliberg, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Winkler, Daniel, österreichischer Staatsangehöriger, in Linz (AT), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SOGC 250306/2025 - 06.03.2025
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV01-0000002396, Commercial Registry Office Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 06.03.2025 Öffentlich einsehbar bis: 06.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Kraftloserklärung im Sinne von Art. 137 FinfraG Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Mit Eingabe vom 6. September 2024 erhob die Constantia Flexibles GmbH, Handelskai

  • Rivergate, 1200 Wien, Österreich, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwältinnen Dr. Mariel Hoch und/oder Fabienne Perlini, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8027 Zürich, Klage gegen die Aluflexpack AG, Alte Aarauerstrasse 11, 5734 Reinach (AG), Schweiz (CHE-379.203.800), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren:
    1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von CHF 1.00 (Valorennummer 45322689) für kraftlos zu erklären.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Klägerin im Wesentlichen vor, sie halte im Urteilszeitpunkt mehr als 98% der Stimmrechte der Aluflexpack AG. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann die Anbieterin, die nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Aluflexpack AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Aargau, Handelsgericht, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher

    Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen.
    Obergericht des Kantons Aargau

  • SOGC 250305/2025 - 05.03.2025
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV01-0000002395, Commercial Registry Office Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 05.03.2025 Öffentlich einsehbar bis: 05.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Kraftloserklärung im Sinne von Art. 137 FinfraG Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Mit Eingabe vom 6. September 2024 erhob die Constantia Flexibles GmbH, Handelskai

  • Rivergate, 1200 Wien, Österreich, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwältinnen Dr. Mariel Hoch und/oder Fabienne Perlini, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8027 Zürich, Klage gegen die Aluflexpack AG, Alte Aarauerstrasse 11, 5734 Reinach (AG), Schweiz (CHE-379.203.800), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren:
    1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Beklagten mit einem Nennwert von CHF 1.00 (Valorennummer 45322689) für kraftlos zu erklären.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Klägerin im Wesentlichen vor, sie halte im Urteilszeitpunkt mehr als 98% der Stimmrechte der Aluflexpack AG. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann die Anbieterin, die nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Aluflexpack AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Aargau, Handelsgericht, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher

    Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen.
    Obergericht des Kantons Aargau

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