• ALRIVO Vorsorgestiftung

    ZH
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    Register number: CH-020.7.904.926-3
    Sector: Operation of an pension fund

    Age of the company

    39 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    Capital unknown

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    About ALRIVO Vorsorgestiftung

    • ALRIVO Vorsorgestiftung has its legal headquarters in Opfikon and is active. It is a Foundation and active in the industry «Operation of an pension fund».
    • There are 9 active persons registered in the management.
    • All modifications to the commercial register entry can be found under «Notifications». The most recent modification was made on 07.08.2024.
    • The organization ALRIVO Vorsorgestiftung is registered under the UID CHE-109.621.255.

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Operation of an pension fund

    Purpose (Original language)

    Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge mindestens im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Arbeitnehmer von Institutionen des Gastgewerbes und weiteren eng mit diesen im Zusammenhang stehenden Institutionen, sowie deren Angehörige und Hinterlassene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen. Der Anschluss einer Institution erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente, welche die Tätigkeit der Stiftung näher regeln und insbesondere Bestimmungen enthalten über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Finanzierung und die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, den Versicherten und den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung des Stiftungszwecks und der erworbenen Rechtsansprüche der Versicherten jederzeit geändert werden. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Mit Ausnahme von Leistungen für die berufliche Vorsorge dürfen aus dem Stiftungsvermögen keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Stifterin oder deren Mitglieder rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen usw.).

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    Auditor

    Source: SOGC

    Current auditor (1)
    Name City Since Until
    BDO AG
    Zürich 06.03.2008

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    Other company names

    Source: SOGC

    Past and translated company names

    • Personalvorsorgestiftung der Vereinigung Schweizerischer Bahnhofwirte
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    Branches (0)

    Ownership structure

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    Holdings

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    Newest SOGC notifications: ALRIVO Vorsorgestiftung

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 240807/2024 - 07.08.2024
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1006101434, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    ALRIVO Vorsorgestiftung, in Opfikon, CHE-109.621.255, Stiftung (SHAB Nr. 36 vom 21.02.2024, Publ. 1005966509).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Camenisch, Ramona, von Lumnezia, in Dietlikon, Rechnungsführerin (Nichtmitglied), mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Kaufmann, Beat, von Escholzmatt-Marbach, in Hünenberg, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SOGC 240221/2024 - 21.02.2024
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1005966509, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    ALRIVO Vorsorgestiftung, in Opfikon, CHE-109.621.255, Stiftung (SHAB Nr. 60 vom 25.03.2022, Publ. 1005435215).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Hormann, Karsten, deutscher Staatsangehöriger, in Minden (DE), Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Kneubühler, Roger, von Luzern, in Luzern, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

    SOGC 231127/2023 - 27.11.2023
    Categories: Other legal publications

    Publication number: FM09-0000000294, Commercial Registry Office Zurich

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 27.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 27.01.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle ALRIVO Vorsorgestiftung, Sägereistrasse 20, 8152 Opfikon Teilliquidation von ALRIVO Vorsorgestiftung Betroffene Organisation: ALRIVO Vorsorgestiftung CHE-109.621.255 Sägereistrasse 20

  • Opfikon Angaben zur Teilliquidation: Grund der Teilliquidation: Verminderung der Belegschaft Stichtag der Teilliquidation: 31.12.2020 Glattbrugg, den 24.11.2023 Sehr geehrte Versicherte der ALRIVO Vorsorgestiftung Sie wurden mit Schreiben vom 16. November 2022 über den Tatbestand der Teilliquidation und die Folgen informiert. Dabei wurde ihnen mitgeteilt, dass sich die Vermögenswerte der ALRIVO Vorsorgestiftung im Jahr 2022 wesentlich verändert hätten und die Kasse gegenwärtig über keine freien Mittel verfüge, welche im Rahmen der Teilliquidation verteilt werden könnten. Die Aufsichtsbehörde hat diesen Entscheid des Stiftungsrats zur Teilliquidation infolge Corona mit Verfügung vom 20. Juni 2023 aufgehoben. Der Stiftungsrat der ALRIVO Vorsorgestiftung wurde aufgefordert, im Sinne der Erwägungen einen Verteilungsplan (Stichtag, Kreis der Begünstigten, Verteilsubstrat, Aufteilung zwischen Fortbestand und Abgangsbestand anhand konkreter Verteilkriterien) zu erstellen und die Destinatäre darüber zu informieren. Erst wenn ein rechtskräftiger Verteilungsplan vorliege, würde sich die Frage stellen, ob dannzumal (immer noch) eine wesentliche Änderung der Aktiven und Passiven vorliege. Wenn ja würden die dem Fortbestand zustehenden freien Mittel entsprechend anzupassen sein, wobei die Destinatäre auch diesen Anpassungsbeschluss bei der Aufsicht überprüfen lassen könnten. Der Stiftungsrat ist der Aufforderung der Verfügung nachgekommen und informiert Sie mit diesem Schreiben über die getroffenen Entscheide. Der Stiftungsrat hat die Entscheidungsgrundlagen nochmals im Detail geprüft und aufgearbeitet und den Verteilplan erstellt. Rekapitulation der Ereignisse Das Jahr 2020 war geprägt durch den am 16. März 2020 schweizweit verhängten «lock down», den partiellen Lockerungen ab Mai 2020 und den erneuten Betriebsschliessungen in der Gastronomie ab dem 22. Dezember 2020. Erst im Verlaufe des Jahres 2021 erfolgte eine langsame schrittweise Lockerung der Massnahmen, bis am
  • Februar 2022 die Massnahmen komplett aufgehoben wurden. Die ALRIVO Vorsorgestiftung musste aufgrund dieser Ereignisse im Jahr 2020 eine starke Abnahme der versicherten Personen feststellen. In den Jahren 2021 und 2022 ist der Bestand im Einklang mit der Lockerung der Massnahmen wieder angestiegen, hat aber das Niveau vor der Pandemie nicht wieder erreicht. Die angeschlossenen Arbeitgeber haben als erste Reaktion auf die Betriebsschliessungen im April 2020 Kündigungen an Arbeitnehmer ausgesprochen, die neu eingestellt worden waren und sich in der Probezeit befanden. Als absehbar wurde, dass die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung infolge «Corona» nicht so schnell gelockert werden, wurde in den Monaten Juni und Juli 2020 eine relativ grosse Anzahl von Kündigungen ausgesprochen. Im August und September 2020 wurden im Einklang mit den Lockerungen der Massnahmen verhältnismässig wenige Kündigungen ausgesprochen. Ab Oktober bis Dezember 2020 wurden in Einklang mit dem erneuten hohen Anstieg der Fallzahlen wiederum viele Kündigungen ausgesprochen. Im Januar 2021 wurden vereinzelte letzte Kündigungen infolge «Corona» ausgesprochen. Ab Februar 2021 erfolgten keine Kündigungen mehr, welche auf die behördlich verordneten CoronaEinschränkungen zurückgeführt werden können. Der Stiftungsrat stützt sich auf das Teilliquidationsreglement der ALRIVO Vorsorgestiftung ab. Das Teilliquidationsreglement wurde von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt und ist auf der Internetseite der ALRIVO Vorsorgestiftung abrufbar (www.alrivo.ch). An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 2
    1. November 2023 stellte der Stiftungsrat der ALRIVO Vorsorgestiftung folgendes fest: Zeitrahmen der Teilliquidation Basierend auf den ausgesprochenen Kündigungen und unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten legt der Stiftungsrat den Zeitrahmen für die Teilliquidation von 01. April 2020 (Kündigung während Probezeit) und 31. März 2021 fest. Voraussetzungen einer Teilliquidation (Art. 1 des Teilliquidationsreglements) Insgesamt entspricht die Abnahme im festgestellten Zeitrahmen einer erheblichen Verminderung von rund 35%. Die Voraussetzung für eine Teilliquidation ist erfüllt. Eine Unterscheidung von Kündigungen seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist schwierig und kann nicht mit genügender Sicherheit erfolgen. Deshalb sollen alle Austritte im Zeitraum April 2020 bis und mit März 2021 berücksichtigt werden mit folgenden Ausnahmen: Pensionierungen, Austritte infolge Krankheit und Wiedereintritte in den Jahren 2020 und 2021 werden im Sinne der Gleichbehandlung mit den übrigen in der Stiftung verbleibenden Versicherten nicht als Austritte mitberücksichtigt. Ihr Anteil an freien Mittel verbleibt kollektiv in der Stiftung. Stichtag für die Feststellung der freien Mittel Stichtag für die Feststellung der freien Mittel oder einer Unterdeckung, der versicherungs- bzw. anlagetechnischen Rückstellung ist der Bilanzstichtag, welcher dem Ablauf des oben genannten Zeitrahmens am nächsten liegt. Gestützt auf Art. 2.1 des Teilliquidationsreglements bestimmte der Stiftungsrat den 31. Dezember 2020 als Bilanzstichtag der Teilliquidation. Vorhandene freie Mittel (Verteilsubstrat) Ebenfalls gestützt auf das Teilliquidationsreglement Art. 2.1. gilt für die Bestimmung der freien Mittel die von der Revisionsstelle geprüfte kaufmännische Bilanz per 31. Dezember
    2. Die freien Mittel betrugen zu diesem Zeitpunkt MCHF 5.1. Verteilplan (Art. 2.5 Teilliquidationsreglement) Der Verteilplan ist vom unabhängigen Experten für berufliche Vorsorge der Alrivo Vorsorgestiftung berechnet worden. Der Anteil der freien Mittel für die verbleibenden Destinatäre (aktiv Versicherte und Rentner) verbleibt kollektiv in der ALRIVO Vorsorgestiftung. Die ausgetretenen aktiv Versicherten erhalten ihren Anteil grundsätzlich als Einlage auf ihr Altersguthaben bei ihrer aktuellen Vorsorgeeinrichtung. Das Verteilsubstrat wird gemäss folgendem Schlüssel anteilsmässig auf die ausgetretenen Versicherten und auf die aktiven Versicherten respektive Rentenbezüger aufgeteilt: - Die freien Mittel werden in Prozenten der gesamthaft vorhandenen Vorsorgekapitalien zwischen den aus der Stiftung austretenden und den in der Stiftung verbleibenden versicherten Personen aufgeteilt. - Freizügigkeitseinlagen und Einkaufssummen, die in den letzten drei Jahren vor dem Stichtag in die Stiftung eingebracht wurden, werden für die Berechnung des Anteils an den freien Mitteln vom vorhandenen Vorsorgekapital abgezogen; innert der gleichen Periode erbrachte Austrittsleistungen (Vorbezüge Wohneigentumsförderung, Scheidung) werden dem vorhandenen Vorsorgekapital hinzugerechnet. Die am 31. Dezember 2020 verfügbaren freien Mittel werden zwischen den ausgetretenen und den verbleibenden Destinatären wie folgt aufgeteilt: Freie Mittel zugunsten der von der Pandemie betroffenen Austritte: 9.4% Freie Mittel zugunsten der aktiv Versicherten und Rentner: 90.6% Die individuelle Zuteilung des Anspruchs auf freie Mittel an die ausgetretenen Versicherten während des relevanten Zeitrahmens 1. April 2020 bis 31. März 2021 erfolgt nach Massgabe des vorhandenen Altersguthabens per Austritt resp. per 31.12.2020, unter Berücksichtigung der Einlagen und Bezüge der Jahre 2018, 2019 und
    3. (vgl. vorstehend). Einsichts- und Beanstandungsrecht Sie haben die Möglichkeit, während 30 Tagen ab Zustellung dieses Schreibens unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes Einsicht in die massgebenden Unterlagen zu nehmen. Unklarheiten und Beanstandungen sind schriftlich und unter Angabe einer Begründung innerhalb dieser Frist dem Geschäftsführer zu unterbreiten. Diese werden dem Stiftungsrat vorgelegt. Sollten innerhalb diese

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