• Fabio Fabbiano

    NW
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.1.787.573-3
    Branche: Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Fabio Fabbiano

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Betrieb eines Taxi-Unternehmens.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • The dudes Laundry Bar F. Fabbiano
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Fabio Fabbiano

    SHAB 231220/2023 - 20.12.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005915341, Handelsregister-Amt Nidwalden, (150)

    Fabio Fabbiano, in Ennetmoos, CHE-113.558.996, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 76 vom 22.04.2013, S.0, Publ. 7157934). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.

    SHAB 231110/2023 - 10.11.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000004141, Handelsregister-Amt Nidwalden

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 10.11.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Fabio Fabbiano Betroffene Organisation: Fabio Fabbiano CHE-113.558.996 Rohrmatte 5

  • Ennetmoos Ausgangslage:
    1. Das oben genannte Einzelunternehmen hat kein Rechtsdomizil mehr.
    2. Am 27.09.2023 wurde im SHAB die Aufforderung publiziert, den rechtmässigen Zustand innert 30 Tagen wiederherzustellen, dies unter Androhung der Rechtsfolgen (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152a Abs. 3 HRegV).
    3. Die angesetzte Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen nach Art. 934a Abs. 1 OR im Handelsregister gelöscht.
      2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt. 3. Die Eintragungsgebühren und die Verfahrensgebühren von total CHF 340.00 werden dem Inhaber Fabio Fabbiano auferlegt. 4. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt. 5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 10.11.2023 beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, 6371 Stans, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung und allfällige Beweismittel sind beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 11.12.2023 Kontaktstelle:

      Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden,
      Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans

  • SHAB 230927/2023 - 27.09.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000011966, Handelsregister-Amt Nidwalden

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 27.09.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans Aufforderung eines Einzelunternehmens, Fabio Fabbiano Betroffene Organisation: Fabio Fabbiano CHE-113.558.996 Rohrmatte 5

  • Ennetmoos Rechtliche Hinweise: Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.10.2023 Kontaktstelle:
    Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden,
    Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans

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