• Aladins Wunder GmbH

    ZH
    aktiv
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.068.673-5
    Branche: Betreiben von Versand- und Online-Shops

    Alter der Firma

    4 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Aladins Wunder GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren

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    Über Aladins Wunder GmbH

    • Aladins Wunder GmbH mit Sitz in Weisslingen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Betreiben von Versand- und Online-Shops». Aladins Wunder GmbH ist aktiv.
    • Das Management der am 17.09.2019 gegründeten Firma Aladins Wunder GmbH besteht aus einer Person.
    • Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 27.05.2021 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Aladins Wunder GmbH ist im Kanton ZH unter der UID CHE-147.480.984 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Versand- und Online-Shops

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit und den Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von und mit Haushaltsartikeln; Betrieb von Onlineshops und Kiosken für Food und Non-Food Artikel; Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen, Reinigung, Transport und Umzug; Führung von Gastronomiebetrieben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient. Sie kann im In- und Ausland Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Aladins Wunder GmbH

    SHAB 210527/2021 - 27.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005833, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 27.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 25.05.2021, 26.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Aladins Wunder GmbH

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Aladins Wunder GmbH CHE-147.480.984 Dorfstrasse 26 8484 Weisslingen Ergänzende rechtliche Hinweise: gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.06.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 210526/2021 - 26.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005782, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 26.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 25.05.2021, 27.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Aladins Wunder GmbH

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Aladins Wunder GmbH CHE-147.480.984 Dorfstrasse 26 8484 Weisslingen Ergänzende rechtliche Hinweise: gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.06.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • SHAB 210525/2021 - 25.05.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000005765, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 25.05.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 26.05.2021, 27.05.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Aladins Wunder GmbH

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Aladins Wunder GmbH CHE-147.480.984 Dorfstrasse 26 8484 Weisslingen Ergänzende rechtliche Hinweise: gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 28.06.2021
      Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
    2. Zürich

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